Beschlussvorschlag:
1.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Mitte _________________________
2.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Heil _________________________
3.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Oberaden _________________________
4.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Overberge _________________________
5.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Rünthe _________________________
6.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Weddinghofen _________________________
Die Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher sind
für das Gebiet ihrer Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden
Verwaltung zu beauftragen und zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Gewählten nehmen
die Wahl an.
Sachdarstellung:
Entsprechend dieser Vorschriften sind für
jeden Gemeindebezirk vom Rat Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher zu wählen (§
39 Abs. 2 GO NRW). Die Wahl erfolgt unter Berücksichtigung des bei der Wahl des
Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses und gilt für
die Dauer der Wahlzeit des Rates (§ 39 Abs. 6 GO NRW).
Wählbar als Ortsvorsteherinnen und
Ortsvorsteher sind Personen, die in dem Bezirk, für den sie bestellt werden,
wohnen und dem Rat angehören oder angehören können (§ 39 Abs. 6 Satz 2 GO NRW
in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen).
Aufgabe der Ortsvorsteherin/des
Ortsvorstehers ist es, die Belange ihres/seines Bezirkes gegenüber dem Rat
wahrzunehmen. Falls die gewählte Person nicht Ratsmitglied ist, darf sie in den
Sitzungen des Rates weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken;
das Recht, auch dort gehört zu werden, kann zugelassen werden. Die
Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher kann für das Gebiet ihrer/seiner Ortschaft
mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt
werden. Die gewählte Person ist zum Ehrenbeamten zu ernennen und führt diese
Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch (§ 39 Abs. 7 GO
NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen).
Bei der Kommunalwahl am 25.05.2014 wurden
in den einzelnen Stadtteilen folgende Ergebnisse erzielt:
Bergkamen-Mitte
SPD |
= 60,5 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
CDU |
= 23,3 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
Bündnis 90/Die Grünen |
=
8,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
FDP |
=
3,2 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
=
4,1 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bergkamen-Heil
SPD |
= 29,3 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
CDU |
= 58,3 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
Bündnis 90/Die Grünen |
=
8,0 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
FDP |
=
1,4 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
=
2,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bergkamen-Oberaden
SPD |
= 60,3 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
CDU |
= 21,4 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
Bündnis 90/Die Grünen |
=
9,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
FDP |
=
3,1 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
=
5,2 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bergkamen-Overberge
SPD |
= 52,0 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
CDU |
= 33,2 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
Bündnis 90/Die Grünen |
= 11,1 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
FDP |
=
2,0 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
=
1,7 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bergkamen-Rünthe
SPD |
= 63,9 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
CDU |
= 22,1 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
Bündnis 90/ Die Grünen |
=
8,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
FDP |
=
1,2 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
=
3,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bergkamen-Weddinghofen
SPD |
= 59,1 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
CDU |
= 23,5 % der gültigen abgegebenen
Stimmen |
Bündnis 90/Die Grünen |
=
9,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
FDP |
=
2,5 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
BergAUF |
=
4,9 % der gültigen abgegebenen Stimmen |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
|