Beschlussvorschlag:
Der
Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Zulassung der in der
Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Wahlvorschläge für die Wahl des/der
Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Bergkamen am 25.05.2014.
Sachdarstellung:
Der
Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen entscheidet gemäß § 46 b i. V. m. §
18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) über die Zulassung der eingereichten
Wahlvorschläge.
Der Wahlleiter
hat unverzüglich nach Eingang die Wahlvorschläge geprüft. Sie entsprechen allen
Voraussetzungen, die das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung
vorschreiben und weisen keine Mängel auf.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Wahlleiter Mecklenbrauck |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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