hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 32.656,65 € und der damit verbundenen Zinsen bei der Buchungsstelle 04.25.02/0430/781100 (Rückzahlung Landeszuschuss - Projekt Hellweg -)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung in
Höhe der Rückforderungssumme von
32.656,65 € und der damit
verbundenen Zinsen bei der Buchungsstelle 04.25.02/0430/781100
(Rückzahlung Landeszuschuss – Projekt Hellweg –).
Die
Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch Mehreinzahlungen bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.682100 (Erlöse).
Sachdarstellung:
In 2006/2007 konnte
die lichtkünstlerische Gestaltung der Marina Rünthe nach einem Entwurf des
Düsseldorfer Künstlers Prof. Mischa Kuball realisiert werden. 33
Lichtkunststelen wurden dabei entlang des Hafenbeckens und an der Einfahrt zur
Marina Rünthe aufgestellt. Das Lichtkunstwerk hat in den vergangenen Jahren
große Anerkennung erfahren und wurde unter anderem in der Fernsehreihe WESTART
Meisterwerke vorgestellt. Im Rahmen der Lichtkunstinszenierung der Hellweg
Region wird das Kunstwerk regelmäßig beworben bzw. bei Lichtkunstbustouren
aufgesucht.
Das Projekt wurde
mit Mitteln der Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der Regionalen
Kulturpolitik – Region Hellweg – des Landes Nordrhein Westfalen mit Bescheid
vom 15.12.2006 mit 100.000,00 € gefördert.
Der Verwendungsnachweis wurde von
der Bezirksregierung Arnsberg nicht beanstandet. Allerdings bestand immer der
Vorbehalt einer Überprüfung durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Arnsberg.
Im Jahre 2012 hat das
Rechnungsprüfungsamt Kontakt mit der Stadt Bergkamen aufgenommen und Bedenken
hinsichtlich der vergaberechtlichen Abwicklung von Aufträgen geäußert. Im Laufe
von Verhandlungen mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Bezirksregierung
Arnsberg konnten diese Bedenken zu einem großen Teil ausgeräumt werden.
Hinsichtlich verschiedener Einzelaufträge konnte keine Übereinstimmung erzielt
werden. Insgesamt konnte durch die durchgeführten Verhandlungen der für eine
Rückforderung anstehende Betrag auf 32.656,65 € reduziert werden. Nach
durchgeführter Anhörung widerrief die Bezirksregierung die Gewährung der
Zuwendung und setzte den zuzuwendenden Betrag nunmehr auf 67.343,35 € fest -
mit der Folge einer Rückforderung in Höhe von 32.656,65 €. Gleichzeitig wurde
die Verzinsung dieses Betrages gemäß § 49 a (3) VwVfG angeordnet.
Dieser Bescheid ist der Stadt
unter dem 06.03.2014 zugestellt worden. Nach eingehender Prüfung im Hause
empfiehlt die Verwaltung, gegen diesen Bescheid keine Rechtsmittel einzulegen.
Nach Abschaffung des Widerspruchsverfahrens müsste Klage erhoben werden. Nach
Einschätzung des Rechtsamtes ist für die erste Instanz ein Zeitraum von drei
bis fünf Jahren zu veranschlagen. Dadurch erhöht sich die Zinslast im Falle des
vollständigen oder teilweisen Unterliegens erheblich. Sollte der
zurückgeforderte Betrag in Höhe von 32.656,65 € im gerichtlichen Verfahren
lediglich reduziert werden können, würde dieser Vorteil durch die Kosten des
Verfahrens und die erhöhte Zinslast "aufgefressen".
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter |
|
Kulturreferentin Schmidt-Apel |
|
StA 20: Mölle |