Betreff
Projekt "PulsLicht Marina Rünthe": Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zum Projekt "Hellweg - ein Lichtweg 2006" (lichtkünstlerische Gestaltung der Marina Rünthe) vom 21.02.2014,
hier: Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 32.656,65 € und der damit verbundenen Zinsen bei der Buchungsstelle 04.25.02/0430/781100 (Rückzahlung Landeszuschuss - Projekt Hellweg -)
Vorlage
10/1466
Aktenzeichen
sc-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe der Rückforderungssumme von 32.656,65 € und der damit verbundenen Zinsen bei der Buchungsstelle 04.25.02/0430/781100 (Rückzahlung Landeszuschuss – Projekt Hellweg –).

 

Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch Mehreinzahlungen bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.682100 (Erlöse).

 

Sachdarstellung:

 

In 2006/2007 konnte die lichtkünstlerische Gestaltung der Marina Rünthe nach einem Entwurf des Düsseldorfer Künstlers Prof. Mischa Kuball realisiert werden. 33 Lichtkunststelen wurden dabei entlang des Hafenbeckens und an der Einfahrt zur Marina Rünthe aufgestellt. Das Lichtkunstwerk hat in den vergangenen Jahren große Anerkennung erfahren und wurde unter anderem in der Fernsehreihe WESTART Meisterwerke vorgestellt. Im Rahmen der Lichtkunstinszenierung der Hellweg Region wird das Kunstwerk regelmäßig beworben bzw. bei Lichtkunstbustouren aufgesucht.

 

Das Projekt wurde mit Mitteln der Kunst- und Kulturförderung im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik – Region Hellweg – des Landes Nordrhein Westfalen mit Bescheid vom 15.12.2006 mit 100.000,00 € gefördert.

 

Der Verwendungsnachweis wurde von der Bezirksregierung Arnsberg nicht beanstandet. Allerdings bestand immer der Vorbehalt einer Überprüfung durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Arnsberg.

 

Im Jahre 2012 hat das Rechnungsprüfungsamt Kontakt mit der Stadt Bergkamen aufgenommen und Bedenken hinsichtlich der vergaberechtlichen Abwicklung von Aufträgen geäußert. Im Laufe von Verhandlungen mit dem Rechnungsprüfungsamt und der Bezirksregierung Arnsberg konnten diese Bedenken zu einem großen Teil ausgeräumt werden. Hinsichtlich verschiedener Einzelaufträge konnte keine Übereinstimmung erzielt werden. Insgesamt konnte durch die durchgeführten Verhandlungen der für eine Rückforderung anstehende Betrag auf 32.656,65 € reduziert werden. Nach durchgeführter Anhörung widerrief die Bezirksregierung die Gewährung der Zuwendung und setzte den zuzuwendenden Betrag nunmehr auf 67.343,35 € fest - mit der Folge einer Rückforderung in Höhe von 32.656,65 €. Gleichzeitig wurde die Verzinsung dieses Betrages gemäß § 49 a (3) VwVfG angeordnet.

 

Dieser Bescheid ist der Stadt unter dem 06.03.2014 zugestellt worden. Nach eingehender Prüfung im Hause empfiehlt die Verwaltung, gegen diesen Bescheid keine Rechtsmittel einzulegen. Nach Abschaffung des Widerspruchsverfahrens müsste Klage erhoben werden. Nach Einschätzung des Rechtsamtes ist für die erste Instanz ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu veranschlagen. Dadurch erhöht sich die Zinslast im Falle des vollständigen oder teilweisen Unterliegens erheblich. Sollte der zurückgeforderte Betrag in Höhe von 32.656,65 € im gerichtlichen Verfahren lediglich reduziert werden können, würde dieser Vorteil durch die Kosten des Verfahrens und die erhöhte Zinslast "aufgefressen".

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter

 

 

Kulturreferentin

 

 

 

 

Schmidt-Apel

 

 

 

 

 

 

StA 20:

 

 

 

 

Mölle