Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, dem
Stadtverordneten Wolfgang Kerak die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“
und den Stadtverordneten
Martin Blom
Franz Herdring
Gerhard Kampmeyer die Ehrenbezeichnung „Ehrenratsmitglied“
zu verleihen.
Sachdarstellung:
Nach § 3 Abs.
1 der Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom 05.06.2012 werden
ausgeschiedene Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen, die mindestens 20
Jahre Ratsmitglied waren, durch die Verleihung einer Ehrenbezeichnung geehrt.
Die
Ehrenbezeichnung für ausgeschiedene Ratsmitglieder lautet „Ehrenratsmitglied“ (§ 3 Abs. 2 Satz 1 der Satzung).
Die
Voraussetzung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 der Satzung erfüllen die Stadtverordneten
Name |
Zugehörigkeit
zum Rat der Stadt Bergkamen seit: |
Franz
Herdring |
Oktober 1989 |
Gerhard
Kampmeyer |
Februar 1991 |
Martin Blom |
Oktober 1994
Ehrung unter
Berücksichtigung des Beschlusses des Rates der Stadt
Bergkamen vom 03.04.2014 - Drucksache
Nr. 10/1458 - |
War das
ausgeschiedene Ratsmitglied Bürgermeister der Stadt Bergkamen, lautet die
Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“
(§ 3 Abs. 2 Satz 2 der Satzung).
Die
Voraussetzung gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 der Satzung erfüllt der Stadtverordnete
Name |
Zugehörigkeit
zum Rat der Stadt Bergkamen seit: |
Wolfgang
Kerak |
November
1969 Oktober 1989
bis Juni 1998 – Ehrenamtlicher Bürgermeister |
Gemäß § 3 Abs.
3 der Satzung bedarf die Verleihung der Ehrenbezeichnung an ausgeschiedene
Ratsmitglieder eines Ratsbeschlusses.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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