Betreff
Verleihung der Ehrenbezeichnung gem. § 3 der Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom 05.06.2012
Vorlage
10/1459
Aktenzeichen
hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, dem

 

Stadtverordneten Wolfgang Kerak die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“

 

und den Stadtverordneten

 

Martin Blom

 

Franz Herdring

 

Gerhard Kampmeyer die Ehrenbezeichnung „Ehrenratsmitglied“

 

zu verleihen.

Sachdarstellung:

 

 

Nach § 3 Abs. 1 der Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom 05.06.2012 werden ausgeschiedene Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen, die mindestens 20 Jahre Ratsmitglied waren, durch die Verleihung einer Ehrenbezeichnung geehrt.

 

 

 

Die Ehrenbezeichnung für ausgeschiedene Ratsmitglieder lautet „Ehrenratsmitglied“ (§ 3 Abs. 2 Satz 1 der Satzung).

 

Die Voraussetzung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 der Satzung erfüllen die Stadtverordneten

 

 

Name

 

 

Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Bergkamen seit:

 

Franz Herdring

 

 

Oktober 1989

 

Gerhard Kampmeyer

 

Februar 1991

 

 

Martin Blom

 

 

Oktober 1994

 

Ehrung unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rates

der Stadt Bergkamen vom 03.04.2014

- Drucksache Nr. 10/1458 -

 

 

 

 

War das ausgeschiedene Ratsmitglied Bürgermeister der Stadt Bergkamen, lautet die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ (§ 3 Abs. 2 Satz 2 der Satzung).

 

Die Voraussetzung gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 der Satzung erfüllt der Stadtverordnete

 

 

Name

 

 

Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Bergkamen seit:

 

Wolfgang Kerak

 

 

November 1969

 

Oktober 1989 bis Juni 1998 – Ehrenamtlicher Bürgermeister

 

 

 

Gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung bedarf die Verleihung der Ehrenbezeichnung an ausgeschiedene Ratsmitglieder eines Ratsbeschlusses.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer