Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Familie, Soziales und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
Durch die
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige
Leistungsempfänger in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahr 2005
wurde im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) das Sozialhilferecht neu
gestaltet. Die Beratung und Unterstützung ist nach § 11 SGB XII eine zentrale
Aufgabe der Sozialhilfe, die durch die Stadt Bergkamen sicherzustellen ist
Um sowohl den
gesetzlichen als auch den örtlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde im
Sozialamt neben den bestehenden Stellen in der Sachbearbeitung in 2007 eine
Sozialarbeiterstelle mit 30 Wochenstunden eingerichtet.
Diese Stelle umfasst insbesondere folgende
Aufgabengebiete:
·
Sozialarbeiterische Betreuung des
Personenkreises des SGB XII
- Nicht erwerbsfähige Personen
-
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
Neben
der allgemeinen Beratung bei leistungsrechtlichen Fragen findet Beratung
und Hilfestellung statt bei:
- finanziellen
Schwierigkeiten
-
Überprüfung der Notwendigkeit des Zuschusses "Essen auf
Rädern"
-
Überprüfung der Notwendigkeit hauswirtschaftlicher Hilfe
-
Ausfüllen notwendiger Unterlagen u. Anträge
-
Wohnungssuche
-
persönliche Beratung und Vermittlung nach Notwendigkeit an den
psychosozialen Dienst des Gesundheitsamtes, Suchtberatung, Schuldnerberatung,
Sozialstaffel und Seniorenbüro
·
Anregung von
Betreuungen
Es
findet eine Beratung über die Notwendigkeit, Inhalte und Umfang einer
rechtlichen Betreuung statt. Bei Bedarf wird die Betreuung angeregt bzw. werden
Angehörige auf Alternativen hingewiesen. Im Vorfeld kommt es zum Austausch mit
Angehörigen, Pflegediensten, der Betreuungsstelle des Kreises Unna, bei
bestehenden Betreuungen mit den gesetzlich bestellten Betreuern.
·
Allgemeine Wohnungsangelegenheiten,
Wohnraumversorgung und Vermeidung von Obdachlosigkeit
Aufgrund
von Mitteilungen des Amtsgerichtes im Rahmen von § 36 Abs. 2 SGB XII, wenn
Klagen auf Räumung von Wohnraum eingegangen sind, werden Hilfestellungen zwecks
Vermeidung von Räumungen und dadurch verbundene Obdachlosigkeit angeboten.
Diese Dienstleistung besteht für alle betroffenen Bürger Bergkamens.
Folgende
Hilfsangebote werden unterbreitet:
- Ursachenermittlung
der Mietrückstände
- Bestandsaufnahme
der finanziellen Situation
- Überlegungen
zur Tilgung der Mietrückstände
- Verhandlungen
mit dem Vermieter über Ratenzahlungsvereinbarungen
- ggf.
Kontaktaufnahme zum Jobcenter Kreis Unna wegen Miet- und Ratenzahlungen
- Hilfe
bei Darlehensbeschaffung beim Jobcenter Kreis Unna oder Sozialamt
- Hilfestellung
bei Wohnungssuche/Ausgabe Vermieterliste
- Angebot
der Budgetplanung/Haushaltsbuchführung
- Vermittlung
zur Schuldnerberatung
Wohnungslose,
die in städtischen Unterkünften untergebracht sind, werden sozialarbeiterisch
betreut. Eine Unterbringung auf dem freien Wohnungsmarkt wird angestrebt. Hier
ist anzumerken, dass bei bestehender Schuldenproblematik und in der Person
begründeten Vermittlungshemmnissen es mitunter sehr schwierig ist für diesen
Personenkreis Wohnungen zu finden.
Nachfolgend wird
dargestellt, wie die angebotenen sozialen Dienstleistungen in den vergangenen
fünf Jahren in Anspruch genommen wurden:
2009 2010 2011 2012 2013
allgem. Beratungen 102 125 121 132 85
Überprüfung "Essen auf Rädern" 3 1 4 3 6
Überprüfung hauswirtschaftl. Versorgung 4 4 6 1 5
Anregung / Beratung Betreuung 3 4 7 5 1
Beratung
bei Energierückständen 30 40 30 32 15
Räumungsklagen 114 120 143 149 153
Hilfe
bei Wohnungssuche * * * 11 9
Fälle
insg.: 256 294 311 333 274
(*:nicht
erfasst)
Der Bereich der Räumungsklagen nimmt
mittlerweile mehr als die Hälfte der täglichen Arbeit ein und wird deswegen
gesondert dargestellt:
2009 2010 2011 2012 2013
Räumungsklagen 114 120 143 149 153
Beratungsfälle 59 52 65 60 81
Vermiedene Räumungen 40 35 36 43 51
Durchgeführte Räumungen 15 27 32 54 45
Unterbringungen in städt. Unterkünften 3 2 1 4 4
Aus Sicht der Verwaltung ist die
Vorhaltung dieser Dienstleistungen nicht nur die Erfüllung einer rechtlichen
Vorgabe, sondern sowohl aus sozialer wie auch wirtschaftlicher Sicht ein
wichtiger Baustein der Sozialhilfe. In der täglichen Arbeit zeigt sich die
Notwendigkeit der Hilfestellung dieses Personenkreises, da oftmals komplexe
soziale Problemlagen eine individuelle sozialarbeiterische Beratung erfordern,
die von einer einmaligen Beratung bis zu einer langfristigen Begleitung reicht.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter |
|
stellv.
Amtsleiter Möllmann |
Sachbearbeiter Potnek |
|