Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen zum 31.12.2011
Vorlage
10/1430
Aktenzeichen
vDa-ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.                   Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2011 nebst Anhang und Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

2.                   Der Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den
Jahresabschluss der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2011 nebst Anhang und Lagebericht fest.

Der Jahresfehlbetrages für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von
– 7.144.657,98 € wird durch die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

3.                   Die Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.

4.                   Der zusätzliche Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Zu diesem Stichtag wurde die Eröffnungsbilanz erstellt und vom Rat in seiner Sitzung am 17.06.2009 festgestellt.

 

Seither besteht somit gem. § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Verpflichtung, zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Bestandteile des Jahresabschlusses sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und der Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2007, zum 31.12.2008, zum 31.12.2009 und zum 31.12.2010 sind vom Rat der Stadt Bergkamen bereits festgestellt worden.

 

Den mit Datum vom 06.11.2013 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf das Jahresabschlusses 2011 einschließlich Anhang und Lagebericht der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 12.12.2013 (Drucksache Nr. 10/1345) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung gem. § 101 Abs. 1 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Örtliche Prüfung

Gem. § 101 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungs-

ausschuss dahingehend zur prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtliche Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk (uneingeschränkt, eingeschränkt, Versagung) zusammenzufassen

(§ 101 Abs. 3 GO NRW).  Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen. 

In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).

 

Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit von Dezember 2013 bis März 2014.

Die während der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend mitgeteilt. Diese wurden bis auf eine Ausnahme akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss beinhaltet bereits die durch die Umsetzung angepassten Werte. Die nicht umgesetzte Feststellung wird im Bericht erläutert.

 

Über die Prüfung wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt Bergkamen zugeleitet wurde.

 

Bestätigungsvermerk

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung wurde gem. § 101 Abs. 8 GO NRW ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser wurde gem. § 101 Abs. 4 GO NRW um Hinweise bezüglich der Abbildung der Derivate in der Bilanz ergänzt, ohne ihn dadurch einzuschränken.

 

Gem. § 101 Abs. 3 i.V.m. Abs. 7 GO NRW fasst der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis seiner Prüfung ebenfalls in einem Bestätigungsvermerk zusammen.

Dieser ist vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen (§ 101 Abs. 7 GO NRW).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung am 26.03.2014 über den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk beraten. Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfbericht einschließlich des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes zueigen macht.

 

Feststellung

 

Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der zur Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss 2011 nebst Anlagen und Lagebericht mit Stand vom 18.02.2014 beinhaltet bereits die aufgrund der Prüfungsergebnisse angepassten Werte und ist Bestandteil des Ihnen vorliegenden Prüfberichts der örtlichen Rechnungsprüfung. 

 

Aufgrund der angepassten Werte hat sich die Bilanzsumme von 347.081.527,36 € (Stand des zur Prüfung zugeleiteten Jahresabschlusses vom 06.11.2013) auf 346.750.953,77 € und das Jahresergebnis von – 7.154.333,47 € (Stand 06.11.2013) auf – 7.144.657,98 € verändert.

 

 

Entlastung des Bürgermeisters

 

Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung besagt, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben werden (vgl. Ziff. 1.4.1 der Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen zu § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW, 5. Auflage, S. 869).

 

Entgegen den bisherigen Ausführungen in der 4. Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen kann mit der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters intern die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Aus der Anzeige des Jahresabschlusses an die Aufsichtsbehörde sowie durch die überörtliche Prüfung können sich zu einem späteren Zeitpunkt noch Maßnahmen ergeben, die haushaltswirtschaftliche Auswirkungen entfalten können (vgl. I Ziff. 1.1 der Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen zu § 96 GO NRW, 5. Auflage, S. 851).

 

Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung

 

Über die weiteren Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung nach Maßgabe des § 103 GO NRW in Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen, die über die Prüfung des Jahresabschlusses hinaus gehen, liegt ein separater Bericht vor, der ebenfalls allen Mitgliedern der Rates der Stadt Bergkamen zugeleitet wurde.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

 

von Depka