Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen bestellt den Beigeordneten Holger Lachmann mit Wirkung zum 01. Mai
2014 zum Kämmerer und beauftragt ihn mit der Leitung des Dezernates III.
Sachdarstellung:
Mit Ausscheiden des I.
Beigeordneten Horst Mecklenbrauck zum 30. April 2014 ist die Funktion des
Kämmerers neu zu vergeben.
Nach § 71 Abs. 4 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) besteht
nur für kreisfreie Städte die Verpflichtung, einen Beigeordneten zum Kämmerer
zu bestellen. In den übrigen Kommunen kann gewählt werden, ob ein Kämmerer
bestellt oder beauftragt wird. Sofern der Kämmerer nicht ausdrücklich als
Kämmerer bestellt ist, hat er die in § 83 GO NRW (Entscheidung über
überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen) sowie § 24
Gemeindehaushaltsverordnung (Verhängung von Haushaltssperren) ausgewiesenen
Rechte nicht inne. Die Wahrnehmung dieser Rechte obliegt in diesem Fall dann
ausschließlich dem Bürgermeister.
Es wird
vorgeschlagen, den Beigeordneten Holger Lachmann mit Wirkung zum 01. Mai 2014
zum Kämmerer zu bestellen und ihn mit der Leitung des Dezernates III zu
beauftragen. Der weitere Zuschnitt des Dezernates bleibt vorbehalten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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