Betreff
Bestellung eines Kämmerers
Vorlage
10/1407
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen bestellt den Beigeordneten Holger Lachmann mit Wirkung zum 01. Mai 2014 zum Kämmerer und beauftragt ihn mit der Leitung des Dezernates III.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Ausscheiden des I. Beigeordneten Horst Mecklenbrauck zum 30. April 2014 ist die Funktion des Kämmerers neu zu vergeben.

Nach § 71 Abs. 4 der Gemeindeordnung  NRW (GO NRW) besteht nur für kreisfreie Städte die Verpflichtung, einen Beigeordneten zum Kämmerer zu bestellen. In den übrigen Kommunen kann gewählt werden, ob ein Kämmerer bestellt oder beauftragt wird. Sofern der Kämmerer nicht ausdrücklich als Kämmerer bestellt ist, hat er die in § 83 GO NRW (Entscheidung über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen) sowie § 24 Gemeindehaushaltsverordnung (Verhängung von Haushaltssperren) ausgewiesenen Rechte nicht inne. Die Wahrnehmung dieser Rechte obliegt in diesem Fall dann ausschließlich dem Bürgermeister.

Es wird vorgeschlagen, den Beigeordneten Holger Lachmann mit Wirkung zum 01. Mai 2014 zum Kämmerer zu bestellen und ihn mit der Leitung des Dezernates III zu beauftragen. Der weitere Zuschnitt des Dezernates bleibt vorbehalten.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hartl