hier: Nachtrag zum Gewinn- und Verlustübernahmevertrag der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH und der VKU-Verkehrsdienst GmbH
Beschlussvorschlag:
Dem
Nachtrag zum Gewinn- und Verlustübernahmevertrag zwischen der
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH und der VKU-Verkehrsdienst GmbH vom
28.06.2006 gemäß Anlage zur Sitzungsvorlage wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
Zwischen
der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH und der VKU-Verkehrsdienst GmbH wurde
unter dem 28.06.2006 der anliegende Gewinn- und Verlustübernahmevertrag
geschlossen und in das Handelsregister der VKU-Verkehrsdienst GmbH eingetragen.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO empfiehlt mit anliegendem Schreiben vom
25.07. und 08.10.2013 sowie E-Mail vom 11.09.2013 vor dem Hintergrund der
gesetzlichen Neuregelung des § 17 S. 2 Nr. 2 KStG und einem steuerlichen Risiko
aus Sicherheitsgründen, den Gewinn- und Verlustübernahmevertrag den
gesetzlichen Anforderungen bis spätestens zum 31.12.2014 gemäß anliegendem
Nachtrag anzupassen und somit die Gesetzesänderung rechtzeitig umzusetzen.
Dieser
Nachtrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafter.
Anschließend sind in den Gesellschafterversammlungen der VKU und VKU-VD die
notwendigen Beschlüsse zu fassen und durch einen hierbei anwesenden Notar zu
beurkunden. Der Abschluss des Vertrages ist sodann im Handelsregister der
beherrschten Gesellschaft einzutragen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
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