Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt zur Verwertung von Reststoffen untertage und
der Neuorganisation der Grubenwasserhaltung im Bereich der Stadt Bergkamen die als Anlage beigefügte Resolution.
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Sachdarstellung:
Auf
den Bergwerken Haus Aden / Monopol in Bergkamen, Hugo / Consolidation und
Walsum wurden Reststoffe nach dem
Prinzip des vollständigen Einschlusses verwertet. Die Verwertung in Bergkamen
erfolgte von 1993 bis 1998 in den Abbaubetrieben des Flözes Grimberg 2/3.
Zur
Verbringung erfolgte ein Sonderbetriebsplanverfahren. Grundlage war eine
Machbarkeitsstudie, die vom damaligen Landesamt für Wasser und Abfall im Jahre
1988 in Auftrag gegeben wurde.
Angesichts
der aktuellen überregionalen Berichterstattung in öffentlichen Medien,
ausgelöst durch ein von einem Bergkamener Landwirt in Auftrag gegebenen
Gutachten, und vor dem Hintergrund der geplanten Neuorganisation der Grubenwasserhaltung
im östlichen Revier hat die Verwaltung Kontakt mit der RAG AG und der
Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW aufgenommen
und um weitere Informationen gebeten.
Im
Ergebnis hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass das Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eine
umfangreiche Prüfung hinsichtlich der Reststoffverbringung veranlassen wird.
Erste Berichte der Landesregierung wurden bereits veröffentlicht.
Zum
Thema Neuorganisation der Grubenwasserhaltung wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am
17.09.2013 durch Vertreter der RAG AG berichtet. Danach ist geplant, den
Grubenwasserspiegel von derzeit ca. 1.000 m auf 600 - 500 m Teufe anzuheben.
Die Grubenwasserhaltung soll auf Haus Aden erfolgen. Das Grubenwasser soll, wie
bisher auch, unterirdisch Richtung Norden abgeführt und in die Lippe
eingeleitet werden.
Beide
Ewigkeitslasten des Bergbaus berühren die Belange der Stadt Bergkamen. Zur Sicherheit der Bergkamener Bevölkerung und
im Sinne einer zukunftsfähigen
Stadtentwicklung kann dieser Informationsaustausch nur ein Anfang sein.
In
einer Resolution an die verantwortlichen Stellen des Landes soll daher eine
umfassende Information
der Stadt Bergkamen als betroffene Belegenheitsgemeinde und eine lückenlose
Aufklärung des Sachverhalts unabhängig von möglichen Folgekosten eingefordert
werden. Mit einem Monitoringkonzept und wirksamen Steuerungsinstrumenten sollen
die Entwicklungen beobachtet und die Möglichkeiten gglfls. steuernd
einzugreifen ermöglicht werden.
Bis
zum Abschluss aller notwendigen Untersuchungen sollte die Neuorganisation der
Grubenwasserhaltung im östlichen Revier vorerst nicht eingeleitet werden
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Stv.
Amtsleiterin Reumke |
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