Betreff
Neufassung der Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates
Vorlage
10/1397
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern einen Integrationsrat zu bilden.

 

Für die Wahl des Integrationsrates verweist § 27 Abs. 11 GO NRW auf das Kommunalwahlgesetz, wobei die grundsätzlichen Verfahrensschritte ebenso wie bei der Kommunalwahl geregelt sind.

 

Dennoch sind einige Details über die Gemeindeordnung bzw. den Verweis auf das Kommunalwahlgesetz nicht erfasst, so dass zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates eine eigene Wahlordnung zu verfassen ist.

 

Beigefügt ist die Neufassung der Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bergkamen.

Die neu verfasste Wahlordnung basiert auf der derzeit gültigen Wahlordnung und der Musterwahlordnung des Landesintegrationsrates. Wesentliche Änderungen sind im Bereich der möglichen Stellvertreterregelung und bei den Wahlberechtigten zu beachten, die aus der Neufassung des § 27 GO resultieren.

 

Vorgeschlagen wird auch, die Wahllokale zur Wahl des Integrationsrates mit denen zur gemeinsamen Europa- und Kommunalwahl gleich zu setzen. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses kann allerdings die Auszählung der abgegebenen Stimmen zur Wahl des Integrationsrates dann nur an zentraler Stelle erfolgen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hartl

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger