Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage
beigefügte Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates.
Sachdarstellung:
Gemäß § 27 Abs. 1
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Gemeinden
mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern einen Integrationsrat zu bilden.
Für die Wahl des
Integrationsrates verweist § 27 Abs. 11 GO NRW auf das Kommunalwahlgesetz,
wobei die grundsätzlichen Verfahrensschritte ebenso wie bei der Kommunalwahl
geregelt sind.
Dennoch sind einige
Details über die Gemeindeordnung bzw. den Verweis auf das Kommunalwahlgesetz
nicht erfasst, so dass zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates eine
eigene Wahlordnung zu verfassen ist.
Beigefügt ist die
Neufassung der Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der
Stadt Bergkamen.
Die neu verfasste Wahlordnung basiert auf der derzeit gültigen Wahlordnung und
der Musterwahlordnung des Landesintegrationsrates. Wesentliche Änderungen sind
im Bereich der möglichen Stellvertreterregelung und bei den Wahlberechtigten zu
beachten, die aus der Neufassung des § 27 GO resultieren.
Vorgeschlagen wird
auch, die Wahllokale zur Wahl des Integrationsrates mit denen zur gemeinsamen
Europa- und Kommunalwahl gleich zu setzen. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
kann allerdings die Auszählung der abgegebenen Stimmen zur Wahl des
Integrationsrates dann nur an zentraler Stelle erfolgen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |