hier: Abweichung vom Durchführungsvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr stimmt einer Abweichung vom Durchführungsvertrag
zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan WD 103/I „Grimberg 3/4“ im Sinne der
Anlage 3 der Vorlage zu.
Sachdarstellung:
Beta
Eigenheim- und Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH hat am 12.09.2003 einen
Antrag auf Einleitung eines B-Planverfahrens für eine Bebauung im
Eingangsbereich der ehemaligen Zeche Grimberg 3/4 gestellt. Der Rat hat diesem
Antrag entsprochen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan WD 103/ I „Grimberg 3/4“
wurde aufgestellt. Er ist seit dem 30.11.2004 rechtskräftig.
Zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan besteht ein Durchführungsvertrag mit der Stadt,
in dem sich Beta nicht nur zur Erschließung der Grundstücke, sondern auch zur
Errichtung von 43 WE in 21 Doppelhäusern und einem freistehenden EFH, sowie zu
einer städtebaulich ansprechenden Randbebauung im Bereich des Kreisverkehrs
verpflichtet hat. Der Lageplan und die festgelegte Fassadengestaltung für die
Bebauung am Kreisverkehr sind den Anlagen 1 und 2 der Drucksache zu entnehmen.
Die
Bebauung am Kreisverkehr bis zur Einmündung „Unter den Telgen“ ist bis heute
nicht realisiert.
Die
Vermarktung der festgelegten Reihenhausbebauung am Kreisverkehr ist am
Wohnungsmarkt nicht platzierbar. Die Vertragspartnerin beantragt daher eine
Abweichung vom Durchführungsvertrag und schlägt ein überarbeitetes
Bebauungskonzept mit folgenden Inhalten vor:
-
Errichtung
eines weiteren Doppelhauses nördlich des Grundstücks Unter den Telgen 1/1a
entsprechend der bereits vorhandenen Bebauung;
Ein entsprechender Bauantrag liegt bereits vor.
-
Errichtung
von zwei Gebäuden am Kreisverkehr
-
3-geschosig,
wobei das 3. Geschoss als Staffelgeschoss ausgebildet werden soll
-
Flachdach
-
Fassadengestaltung
als Putz-/Klinkerkombination
-
Nutzung als
Wohnhaus bzw. Geschäfts- und Bürogebäude
-
Eine
verkehrliche Erschließung im Kreisverkehr ist nicht möglich. Daher sollen die
Stellplätze ganz im Süden bzw. im Westen angeordnet werden.
-
Zur
Realisierung der Schallschutzfestsetzungen sollen Lärmschutzanlagen in Form
geeigneter Holz-, Mauerwerks-, oder Gabionenwände auch in Kombination mit
möglichen Nebenanlagen zurückgesetzt auf dem Grundstück erstellt werden.
Der
Entwurf ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Der
Bebauungsplan trifft für diesen Bereich folgende Festsetzungen: WA
(einschließlich textlicher Festsetzungen hinsichtlich Lärmschutz durch
Grundrissorganisation und Schallschutzfenster), 2-3-geschosssig, GRZ 0,6, GFZ
1,2, geschlossene Bauweise, Satteldach oder Pultdach.
Die
geplante Bebauung entspricht im Wesentlichen den Festsetzungen. Eine Befreiung
von der Festsetzung zur Dachform ist angesichts der geplanten Bebauung im
nordwestlichen Quadranten des Kreisverkehrs mit dem Gesundheitshaus Bergkamen
(PueD), das ebenfalls mit Flachdach ausgeführt werden soll, städtebaulich
vertretbar.
Die
festgesetzte geschlossene Bauweise soll auch den Lärmschutz für die rückwärtige
Bebauung sichern. Ein entsprechender Nachweis ist bei der nunmehr geplanten
offenen Bauweise noch zu erbringen.
Der
von Beta vorgelegte Entwurf entspricht städtebaulich den geänderten
Rahmenbedingungen in diesem Bereich. Die Verwaltung schlägt daher vor, einer
Abweichung vom Durchführungsvertrag zuzustimmen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Stv.
Amtsleiterin Reumke |
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