Betreff
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen
hier:
1. Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der zweiten erneuten Offenlegung
2. Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit
3. Beschluss des Flächennutzungsplanes
Vorlage
10/1367
Aktenzeichen
thie
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die fristgerecht im Rahmen der zweiten erneuten Offenlegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen vorgebrachten Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zu entscheiden.
  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens zur FNP-Neuaufstellung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit.
  3. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den neuen Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

 

Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der zweiten erneuten Offenlegung

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 07. November 2013 aus formalen Gründen den Beschluss des Flächennutzungsplanes vom 23. Mai 2013 aufgehoben und seine erneute Offenlegung beschlossen. Damit wurde einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus Juli 2013 gefolgt.

Die erneute öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20. November bis einschließlich 20. Dezember 2013 statt. Im Rahmen dieser Offenlegung wurde der Planenwurf vor Ort von fünf Bürgerinnen und Bürgern eingesehen, die allerdings keine Anregungen zu dem Plan vorgebracht haben. Schriftlich wurde eine Anregung aus der Öffentlichkeit vorgebracht. Von den Trägern öffentlicher Belange und aus den Nachbarstädten sind ebenfalls im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu allen Anregungen ist in der Anlage 8 dargestellt. Inhaltliche Änderungen sind entsprechend dieser Stellungnahme weder am Planentwurf selbst, noch an der Begründung oder dem Umweltbericht erforderlich. Redaktionelle Änderungen sind davon ausgenommen.

 

 

 

Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hatten die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarstädte und die Öffentlichkeit mehrfach Gelegenheit, zu dem Plan Stellung zu nehmen. Die gemachten Anregungen sind jeweils abgewogen worden und haben teilweise zu Änderungen in der Plandarstellung, in der Begründung oder im Umweltbericht geführt. Um die Entwicklung des Planes noch einmal nachvollziehen zu können, fließen alle Stellungnahmen in eine Gesamtabwägung ein.

Die Abwägung zu den einzelnen Stellungnahmen gibt den jeweiligen Stand des Verfahrens wieder. Zum Teil ist es im Laufe des Verfahrens zu Änderungen in der Bewertung und Abwägung einzelner Themen gekommen.

 

Im Einzelnen wurden folgende Verfahrensschritte durchgeführt, bei denen eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen stattfand:

 

§         Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in Form von je einer Bürgerversammlung in
den drei Siedlungsschwerpunkten am 06., 09. und 13. September 2010. Anschließend bestand die Möglichkeit, auf dem Wege der elektronischen Datenkommunikation Stellung zu nehmen (14.-28. September 2010).
Die Protokolle der Bürgerversammlungen sind in der Anlage 4a und der Abwägungsvorschlag ist in der Anlage 4b dieser Vorlage beigefügt.

 

§         Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 01. September bis einschließlich 01. Oktober 2010 statt.
Die im Einzelnen vorgenommene Abwägung ist in der Anlage 5 dieser Vorlage beigefügt.

 

§         Offenlegung i. S. v. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Offenlegung fand in der Zeit vom 08. März bis einschließlich 08. April 2011 statt.
Die im Einzelnen vorgenommene Abwägung ist in der Anlage 6 dieser Vorlage beigefügt. Die Namen und Adressen von privaten Einwendern, die im Rahmen der Offenlegung eine Stellungnahme abgegeben haben, erhält der Rat der Stadt Bergkamen im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung zur Kenntnis.

 

§         Erneute Offenlegung i. S. v. § 3 Abs. 2 BauGB
Mit der Aufgabe der Planungen für den Evolutionspark am vorgesehenen Standort musste die FNP-Darstellung für diesen Bereich geändert werden. Anstelle der geplanten Sondergebiete und Grünflächen sowie einer Umgrenzung des Parkbereichs mit der Liniensignatur „Fläche für Freizeit und Erholung“ wurden wieder Flächen für Wald und Flächen für Landwirtschaft dargestellt.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung war nicht mehr der FNP-Entwurf in Gänze für Anregungen zugänglich, sondern die Offenlegung war auf den geplanten Standort für den Evolutionspark beschränkt.
Die erneute Offenlegung fand in der Zeit vom 11. März bis einschließlich 11. April 2013 statt.
Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen ist in der Anlage 7 dieser Vorlage beigefügt.

 

§         Zweite erneute Offenlegung i. S. v. § 3 Abs. 2 BauGB
Aus formalen Gründen musste der Beschluss des Flächennutzungsplanes vom Mai 2013 aufgehoben und die öffentliche Auslegung erneut durchgeführt werden. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung war wiederum der FNP-Entwurf in Gänze für Anregungen zugänglich. Mit Ausnahme von Ergänzungen im Kapitel Monitoring des Umweltberichtes wurden keine inhaltlichen Änderungen gegenüber der letzten Offenlegung vorgenommen.
Die erneute Offenlegung fand in der Zeit vom 20. November bis einschließlich 20. Dezember 2013 statt.
Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen ist in der Anlage 8 dieser Vorlage beigefügt.

 

 

 

Beschluss des Flächennutzungsplanes

 

Die Verwaltung schlägt vor, nach Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung eingegangenen Stellungnahmen den Flächennutzungsplan inklusive Begründung und Umweltbericht (Anlagen 1 bis 3 dieser Vorlage) zu beschließen und damit zur Grundlage der künftigen Stadtentwicklung und -planung zu machen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 9 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Reumke

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede