Betreff
Konzept Ruhr und Wandel als Chance - Perspektive 2020
Vorlage
10/1366
Aktenzeichen
61 reu-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht  „Perspektive 2020“ der interkommunalen Arbeitskreise Konzept Ruhr und Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung

 

-          die kommunalen Projekte der Stadt Bergkamen im Rahmen der vorhandenen Beschlussvorlage weiter konsequent umzusetzen,

-          die Interessen und Erfahrungen der Stadt Bergkamen in die weitere Diskussion zu regionalen Konzepten und Projekten einzubringen

-          und die interkommunalen Aktivitäten zur Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen der neuen Förderlandschaft bei EU, Bund und Land NRW zu unterstützen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Städte und Kreise in der Metropole Ruhr bereiten sich gemeinschaftlich auf die neue Förderperiode der europäischen Regionalfonds EFRE – europäischer Fonds zur Regionalentwicklung, ESF – europäischer Sozialfonds – und ELER – europäischer Landwirtschaftsfonds – für den Zeitraum 2014 bis 2020 sowie Veränderungen bei weiteren Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene – z. B. bei der „Gemeinschaftsaufgabe (GA)“ – vor. Darüber hinaus zieht die Metropole Ruhr zum Jahresende 2013 eine Bilanz der kommunal gesteuerten Investitionen in der nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung für den Zeitraum 2007 bis 2013.

 

Seit 2007 begleiten die zwei interkommunalen Arbeitsgemeinschaften „Konzept Ruhr“ und „Wandel als Chance“ diesen Prozess. Sie erarbeiten konzeptionelle Ansätze, tauschen Erfahrungen zu lokalen Maßnahmen aus und dokumentieren deren Umsetzung.

Mit dem diesjährigen Bericht „Perspektive 2020“ formulieren die beiden interkommunalen Arbeitsgemeinschaften Perspektiven für die neue Förderperiode und legen Rechenschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des

 

-          Konzepts Ruhr – übergreifende Strategie zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung und des

-          Positionspapiers „Wandel als Chance“ – zur Bewältigung von Folgen der Kohlebeschlüsse

ab.

 

Der aktuelle Bericht dokumentiert den Stand der Umsetzung von Projekten in beiden Arbeitsfeldern, beschreibt grundsätzliche Zielstellungen für den Zeitraum bis 2020 und formuliert erste Ansätze zur Neuausrichtung inhaltlicher Schwerpunkte vor dem Hintergrund einer sich verändernden Förderlandschaft.

 

Analog zur EU-Strategie „Europa 2020“ aus dem Jahre 2010, die auf umfassende Maßnahmen zur Steigerung von Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der EU durch aktive Regionalentwicklung setzt, haben die Städte und Kreise für den laufenden Diskussionsprozess den Leitbegriff „Perspektive 2020“ gewählt.

 

Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes Ruhr ist eine begleitende – und jährlich aktualisierte – Projektliste zu denjenigen Vorhaben, die aus Sicht der kommunalen Gebietskörperschaften von Bedeutung für die nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung sein sollen. Dazu haben die Kommunen eine klare Priorisierung ihrer eigenen Vorhaben im Hinblick auf Dringlichkeit und Finanzierbarkeit geschaffen.

 

Alle Projekte müssen im Wettbewerb mit anderen Teilregionen des Landes bestehen können. Durch das gemeinsame Handeln konnten trotz der Konkurrenz mit anderen Regionen erhebliche Fördermittel aus allen verfügbaren Programmen akquiriert werden.

 

Die Projektliste enthält 433 Vorhaben der Kommunen, des RVR, der Emschergenossenschaft, der Kultur Ruhr GmbH und der Ruhrtourismus GmbH zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung.

 

Zwischenzeitlich konnten bereits 116 Vorhaben vollständig abgeschlossen werden (dazu gehört in Bergkamen der Logistikpark A 2). Weitere 216 Vorhaben befinden sich in der Umsetzung. Insgesamt 78 Projekte sind interkommunal angelegt. Mehr als 80 Vorhaben werden durch die Kombination verschiedener Förderprogramme realisiert.

 

In Bergkamen sind insgesamt fünf Vorhaben in der Projektliste enthalten. Davon ist ein Projekt, nämlich der Logistikpark  A 2, abgeschlossen, die Wasserstadt Aden und der Römerpark Bergkamen wurden begonnen und die Bergehalde Großes Holz/Kanalband, 2. BA, und das Westfälische Sportbootzentrum - Entwicklung Marina Nord - werden derzeit vorbereitet.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass rund 66 % der erfassten Maßnahmen zur nachhaltigen Stadterneuerung abgeschlossen oder in der Realisierung sind. Von den aktuell kalkulierten 3,1 Mill. EUR an öffentlichen Ausgaben sind rd. 2,5 Mill. EUR, das entspricht rd. 80 %, bereits verausgabt oder über Förderbescheide und kommunale Beschlüsse bewilligt.

 

Die Gesamthöhe der durch alle Projekte induzierten privaten Investitionen – unmittelbare Projektbeiträge und erwartete Folgeinvestitionen – liegt bei rd. 7,6 Mill. EUR.

 

Ziel der jährlich fortgeschriebenen Positionierung im Rahmen von „Wandel als Chance“ ist es, den vollständigen Wegfall von Arbeits- und Ausbildungsplätzen des Bergbaus in der Metropole Ruhr und dem Kreis Steinfurt bis zum Jahr 2018 durch eine langfristig angelegte Strategie zu kompensieren und dafür einen Konsens mit den staatlichen Ebenen zu finden. Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2013 war die Vorbereitung einer Vereinbarung zur vorausschauenden Nachnutzung städtebaulich bedeutsamer Bergbauflächen (s. Drucksache Nr. 10/1363).

 

Darüber hinaus haben sich die interkommunalen Arbeitsgemeinschaften – in Zusammenarbeit mit den kommunalen EU-Referaten und dem RVR - intensiv in die Diskussion mit dem Land NRW zur Vorbereitung der operationellen Programme für die nächste EU-Förderperiode eingebracht. Im Fokus stand dabei zunächst der Förderfonds EFRE. Kurz vor Abschluss der Vorbereitungen des operationellen Programms ist festzustellen, dass eine Reihe von Anregungen der Metropole Ruhr in das Programm aufgenommen wurde. Dazu gehören z. B. die Möglichkeit zur Entwicklung fondsübergreifender Anträge, die Reduzierung der Zahl der Bewilligungsstellen oder die Erweiterung des Innovationsbegriffs.

 

Inhaltliche Schwerpunkte des EFRE für den Zeitraum 2014 bis 2020 werden die Stärkung von Forschung und Technologie, die Reduzierung der CO²-Emissionen und damit verbundenen Maßnahmen, die nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung sowie die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen sein. Vor diesem Hintergrund haben die Städte und Kreise erste Ansätze für Konzepte und Projektschwerpunkte unter der Überschrift „Perspektive 2020“ entwickelt.

 

Im Mittelpunkt dieser Überlegungen stehen die drei Themen Stadt – Klima – Bildung. Die drei Schwerpunktthemen sind inhaltlich eng verbunden und ergänzen sich wechselseitig und stehen für einen Innovationsbegriff, der soziale, kulturelle, technologische, ökonomische, ökologische und infrastrukturelle Komponenten enthält. Für alle drei Bereiche gilt: Die Städte und Kreise verfügen eigenständig über erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, die aus lokaler Verantwortung und regionaler Zusammenarbeit resultieren. Sie sind allerdings darauf angewiesen, dass die entsprechenden Förderprogramme und rechtlichen Rahmensetzungen des Landes, des Bundes und der EU die Umsetzung integrierter Maßnahmen ermöglichen.

 

Gemeinschaftlich entwickelte Handlungsfelder untersetzen die drei Schwerpunktthemen wie folgt:

 

-          Gemeindeübergreifende Stadträume,

-          Stadtentwicklung mit neuen Finanzierungsformen,

-          gewerbliche Flächenentwicklung,

-          klimaorientierte Quartiersentwicklung,

-          Stadt und Wissen.

 

In einer Reihe von Städten sind bereits konkrete Projekte oder konzeptionelle Überlegungen für integrierte Vorhaben in Vorbereitung. Dazu gehört in Bergkamen die bereits o. g. Vereinbarung zu den Bergbauflächen, in die die Wasserstadt Aden eingebracht wurde.

 

Mit diesem Stand der Vorbereitung hat die Metropole Ruhr eine Vorreiterrolle bei der frühzeitigen Entwicklung von Vorhaben übernommen, die auf die inhaltlichen Schwerpunkte der nächsten EU-Förderperiode abgestimmt sind.

 

Die Arbeit der interkommunalen Arbeitskreise wird sich im Jahre 2014 auf die weitere Ausformung der Schwerpunktthemen, die Konkretisierung der Handlungsfelder und die Weiterentwicklung von Projekten konzentrieren. Hinzu kommt die Einflussnahme auf die inhaltliche Ausgestaltung der weiteren EU-Fonds NRW. Ein besonderer Schwerpunkt wird hier beim europäischen Sozialfonds ESF liegen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Reumke