Betreff
Einwohneranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen,
hier: Verkehrsberuhigung der gesamten Heinrichstraße durch Tempo 30 km/h
Vorlage
10/1348
Aktenzeichen
66 rau-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einwendungen der Anlieger und Anliegerinnen der Heinrichstraße zur Kenntnis. Er beschließt, die Heinrichstraße in den Abschnitten von der Werner Straße bis zur Nordfeldstraße und von der Straße „Im Breil“ bis zur Landwehrstraße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen.

 

Im Abschnitt von der Nordfeldstraße bis zur Kreisverkehranlage „Im Breil“ bleibt die derzeitige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erhalten.

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit einem Schreiben vom 15.10.2013, eingegangen beim Bürgermeister der Stadt Bergkamen am 08.11.2013, stellen über 100 Anlieger der Heinrichstraße in Bergkamen den Antrag, zur Verkehrsberuhigung, die gesamte Heinrichstraße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu versehen.

 

Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass seit der Neugestaltung der Heinrichstraße die Verkehrsbelastung erheblich angestiegen sei, einhergehend mit einer erhöhten Lärmbelastung. Die bereits vorhandene Ausweisung eines Teilstückes der Heinrichstraße im Bereich der Einmündung Büscherstraße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h reiche nicht aus, um die beschriebene Situation zu verbessern. Nur eine längere verkehrsberuhigte Zone reiche aus, um Verbesserungen herbeizuführen und würde auch zur erhöhten Sicherheit der Kinder, Anwohner und übrigen Verkehrsteilnehmer beitragen.

 

Die Heinrichstraße wurde in den Jahren 2006 bis 2008 von der B 233, Werner Straße, bis zur L 664, Landwehrstraße, ausgebaut und umgestaltet. Die ehemals mit unterschiedlichen Querschnitten ausgestattete Heinrichstraße (teilweise ohne Gehwege) wurde mit einer Fahrbahnbreite von 7,50 m einschließlich zweier Angebotsstreifen ausgestattet. Über die gesamte Ausbaulänge von ca. 1.800 m wurden beidseitig neue Gehwege angelegt.

 

Die Gesamtmaßnahme wurde nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert, die Anlieger wurden nach § 8 des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) veranlagt.

 

Nach Wahrnehmung der Verwaltung erhöhte sich nach dem Ausbau der Heinrichstraße die Verkehrsbelastung, vor allem durch Zielverkehre zur neuen Bebauung am „Sanddornweg“ sowie „Himmeldieck“ und durch Verkehrsteilnehmer, die den Knotenpunkt Werner Straße / Landwehrstraße mit seiner Signalanlage umfahren.

 

In seiner Sitzung am 16.11.2010 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung den Masterplan Mobilität / Teilbaustein Motorisierter Individualverkehr und die darin enthaltenen Maßnahmen zur Umsetzung beschlossen. Hier ist unter dem Absatz „Verkehrsberuhigung“ abgelegt, dass Wohnbereiche durch die Ausweisung von Tempo-30-Zonen von Lärmbelästigungen und Motorisiertem Individualverkehr entlastet würden.

Weitere Ausweisungen mit dieser Höchstgeschwindigkeit sollen sich an der funktionalen Gliederung der Straße sowie den örtlichen Besonderheiten und Gegebenheiten orientieren. In Wohngebieten und an sensiblen Bereichen wie Schulen und Kindergärten sowie in von Fußgängern und Radfahrern stark frequentierten Bereichen einer Straße ist eine Geschwindigkeitssenkung auf 30 km/h empfohlen.

Auf Hauptverkehrsstraßen, die im Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen dargestellt sind, ist ggf. eine abschnittsweise Ausweisung von Tempo 30 zweckmäßig.

In Karte 23 des Masterplans „Mobilität Bergkamen“ sind Vorschläge für zukünftige Geschwindigkeitsregelungen dargestellt, darunter auch in einem Abschnitt die Heinrichstraße.

 

Die Verwaltung der Stadt Bergkamen schlägt auf der Basis der funktionalen Gliederung daher vor, die Heinrichstraße in drei Abschnitten zu unterteilen.

Der Abschnitt von der Werner Straße bis zur Kreisverkehranlage Nordfeldstraße ist mit dichter Wohnbebauung und mehreren Zufahrtsstraßen umgeben. Hier greifen die Kriterien des Masterplans „Mobilität Bergkamen“ ebenso wie für den Abschnitt „Im Breil“ bis zur Landwehrstraße, die eine Ausweisung solcher Straßenabschnitte mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h empfehlen.

Darüber hinaus sind diese beiden Abschnitte Zuwegungen zum Kindergartenbereich an der Büscherstraße bzw. zu den Sportstätten Hallenbad und Nordbergstadion in Bergkamen-Mitte.

 

Der verbleibende Abschnitt von der Kreisverkehranlage Nordfeldstraße bis zur Kreisverkehranlage „Im Breil“ ist von wenigen Zufahrten gekennzeichnet. Dieser Straßenabschnitt mit wenig umgebender Wohnbebauung und geringer Erschließungsfunktion lässt eine Ausweisung mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht zu.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Heinrichstraße im 1. Abschnitt (Werner Straße bis Nordfeldstraße) und den 3. Abschnitt (Im Breil bis Landwehrstraße) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen. Der verbleibende innere Abschnitt einschließlich der Kreisverkehranlagen Nordfeldstraße und „Im Breil“ soll weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahrbar bleiben.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 ca. 4.000,00

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02/0125.7852 "Maßnahmen der Verkehrsberuhigung"

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

Ja

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Reumke

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach