hier: Verkehrsberuhigung der gesamten Heinrichstraße durch Tempo 30 km/h
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einwendungen der Anlieger und
Anliegerinnen der Heinrichstraße zur Kenntnis. Er beschließt, die
Heinrichstraße in den Abschnitten von der Werner Straße bis zur Nordfeldstraße
und von der Straße „Im Breil“ bis zur Landwehrstraße mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen.
Im Abschnitt von der Nordfeldstraße bis zur Kreisverkehranlage „Im Breil“
bleibt die derzeitige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erhalten.
Sachdarstellung:
Mit einem Schreiben vom 15.10.2013, eingegangen beim Bürgermeister der
Stadt Bergkamen am 08.11.2013, stellen über 100 Anlieger der Heinrichstraße in
Bergkamen den Antrag, zur Verkehrsberuhigung, die gesamte Heinrichstraße mit
einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu versehen.
Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass seit der Neugestaltung
der Heinrichstraße die Verkehrsbelastung erheblich angestiegen sei, einhergehend
mit einer erhöhten Lärmbelastung. Die bereits vorhandene Ausweisung eines
Teilstückes der Heinrichstraße im Bereich der Einmündung Büscherstraße mit
einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h reiche nicht aus, um die beschriebene
Situation zu verbessern. Nur eine längere verkehrsberuhigte Zone reiche aus, um
Verbesserungen herbeizuführen und würde auch zur erhöhten Sicherheit der
Kinder, Anwohner und übrigen Verkehrsteilnehmer beitragen.
Die Heinrichstraße wurde in den Jahren 2006 bis 2008 von der B 233,
Werner Straße, bis zur L 664, Landwehrstraße, ausgebaut und umgestaltet. Die
ehemals mit unterschiedlichen Querschnitten ausgestattete Heinrichstraße
(teilweise ohne Gehwege) wurde mit einer Fahrbahnbreite von 7,50 m
einschließlich zweier Angebotsstreifen ausgestattet. Über die gesamte
Ausbaulänge von ca. 1.800 m wurden beidseitig neue Gehwege angelegt.
Die Gesamtmaßnahme wurde nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) gefördert, die Anlieger wurden nach § 8 des Kommunalen Abgabegesetzes
(KAG) veranlagt.
Nach Wahrnehmung der Verwaltung erhöhte sich nach dem Ausbau der
Heinrichstraße die Verkehrsbelastung, vor allem durch Zielverkehre zur neuen
Bebauung am „Sanddornweg“ sowie „Himmeldieck“ und durch Verkehrsteilnehmer, die
den Knotenpunkt Werner Straße / Landwehrstraße mit seiner Signalanlage
umfahren.
In seiner Sitzung am 16.11.2010 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung den Masterplan Mobilität / Teilbaustein
Motorisierter Individualverkehr und die darin enthaltenen Maßnahmen zur
Umsetzung beschlossen. Hier ist unter dem Absatz „Verkehrsberuhigung“ abgelegt,
dass Wohnbereiche durch die Ausweisung von Tempo-30-Zonen von Lärmbelästigungen
und Motorisiertem Individualverkehr entlastet würden.
Weitere Ausweisungen mit dieser Höchstgeschwindigkeit sollen sich an der
funktionalen Gliederung der Straße sowie den örtlichen Besonderheiten und
Gegebenheiten orientieren. In Wohngebieten und an sensiblen Bereichen wie
Schulen und Kindergärten sowie in von Fußgängern und Radfahrern stark
frequentierten Bereichen einer Straße ist eine Geschwindigkeitssenkung auf 30
km/h empfohlen.
Auf Hauptverkehrsstraßen, die im Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen
dargestellt sind, ist ggf. eine abschnittsweise Ausweisung von Tempo 30
zweckmäßig.
In Karte 23 des Masterplans „Mobilität Bergkamen“ sind Vorschläge für
zukünftige Geschwindigkeitsregelungen dargestellt, darunter auch in einem
Abschnitt die Heinrichstraße.
Die Verwaltung der Stadt Bergkamen schlägt auf der Basis der funktionalen
Gliederung daher vor, die Heinrichstraße in drei Abschnitten zu unterteilen.
Der Abschnitt von der Werner Straße bis zur Kreisverkehranlage
Nordfeldstraße ist mit dichter Wohnbebauung und mehreren Zufahrtsstraßen
umgeben. Hier greifen die Kriterien des Masterplans „Mobilität Bergkamen“
ebenso wie für den Abschnitt „Im Breil“ bis zur Landwehrstraße, die eine
Ausweisung solcher Straßenabschnitte mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h empfehlen.
Darüber hinaus sind diese beiden Abschnitte Zuwegungen zum
Kindergartenbereich an der Büscherstraße bzw. zu den Sportstätten Hallenbad und
Nordbergstadion in Bergkamen-Mitte.
Der verbleibende Abschnitt von der Kreisverkehranlage Nordfeldstraße bis
zur Kreisverkehranlage „Im Breil“ ist von wenigen Zufahrten gekennzeichnet.
Dieser Straßenabschnitt mit wenig umgebender Wohnbebauung und geringer
Erschließungsfunktion lässt eine Ausweisung mit einer Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h nicht zu.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Heinrichstraße im 1. Abschnitt
(Werner Straße bis Nordfeldstraße) und den 3. Abschnitt (Im Breil bis
Landwehrstraße) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszuweisen. Der
verbleibende innere Abschnitt einschließlich der Kreisverkehranlagen
Nordfeldstraße und „Im Breil“ soll weiter mit einer Höchstgeschwindigkeit von
50 km/h befahrbar bleiben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Stv.
Amtsleiterin Reumke |
Sachbearbeiter Raupach |
|