Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, die folgenden, nicht mehr benötigten Satzungen
aufzuheben:
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Satzung
über die Unterhaltung des Übergangsheims Celler Straße 34 vom 27.11.2001
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Satzung
über die Unterhaltung des Übergangsheims Königslandwehr 60 vom 27.11.2001
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Satzung
über die Unterhaltung des Übergangsheims Rünther Straße 45 vom 27.11.2001
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Satzung
über die Unterhaltung des Übergangsheims Werner Straße 431 vom 27.11.2001
Sachdarstellung:
Die Stadt
Bergkamen hält zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge gem. § 1 des
Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge
(Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) Übergangsheime vor. Es handelt sich hierbei
um eigene oder angemietete Objekte im Stadtgebiet, in denen sowohl zugewiesene
(Asylbewerber) als auchdirekt die Aufnahme begehrende Personen
(Bürgerkriegsflüchtlinge ohne Asylverfahren) vorübergehend untergebracht
werden. Es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis.
Derzeit werden
nur noch Übergangsheime für Asylbegehrende in den Objekten
Erich-Ollenhauer-Straße 37 und 39 sowie Fritz-Husemann-Straße 20a, 22, 23 und
24 betrieben. Bei den im freien Wohnungsmarkt befindlichen Personen werden
privatrechtliche Mietverträge durch die Personen selbst geschlossen.
Die Objekte
Celler Straße 34, Königslandwehr 60, Rünther Straße 45 und Werner Straße 431
wurden bereits in der Vergangenheit freigezogen und nicht mehr als
Übergangsheim genutzt. Die Mietverhältnisse wurden gekündigt und die Rückgabe
an die Eigentümer abgewickelt; die eigenen Objekte wurden veräußert.
Die Satzungen
zur Unterhaltung der vg. Objekte sind obsolet und werden nicht mehr benötigt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Stellv.
Amtsleiter Möllmann |
|
StA 30 Roreger |