hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt
das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 10.09.2013 zur
Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2014 zur Kenntnis und
beschließt, die Sachdarstellung der Anlage
2 als Stellungsnahme der Stadt Bergkamen abzugeben.
Der
Bürgermeister wird gebeten, die Stellungnahme dem Landrat und allen
Kreistagsmitgliedern, die die Stadt Bergkamen im Kreistag des Kreises Unna
vertreten, mit der Bitte um Unterstützung zuzuleiten.
Sachdarstellung:
Gemäß § 55
Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im
Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
In der Sitzung
des Rates am 11.07.2013 (Drucksache Nr.: 10/1230) ist einstimmig zugestimmt
worden, die von der Stadt Bergkamen abzugebende Stellungsnahme zur Festsetzung
der Kreisumlage dem Rat rechtzeitig zur
Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mit Schreiben
des Kreises Unna vom 10.09.2013 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 1) zum Haushaltsentwurf 2014 zugeleitet worden. Demnach
erhöht sich die von allen Städten und Gemeinden zu leistende Kreisumlage um
10,4 Mio. € auf 242,9 Mio. €.
Für die Stadt
Bergkamen sind demnach 1,4 Mio. € mehr
zu zahlen als im Jahr 2013 (Anstieg von 29,7 Mio. € auf 31,1 Mio. €), obwohl
der aktuelle Hebesatz von 47,5 auf 47,3 v. H. abgesenkt werden soll.
Der
Arbeitskreis der Kämmerer hat sich in seiner Sitzung am 13.09.2013 Unna
intensiv mit den von der Kreisverwaltung vorgelegten Eckwerten des
Kreishaushaltes befasst. Eine umfassende Situationsanalyse der Städte- und
Gemeinden im Kreis Unna (Anlage 2)
ist vom Arbeitskreis der Kämmerer erarbeitet worden, um im Rahmen des Benehmens
zur Festsetzung der allgemeinen Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 im
Kreistag eine neue politische Diskussionsqualität über die Belastung der
Umlagezahler durch den Kreishaushalt zu erreichen.
Die
Situationsanalyse endet in einem sieben Beschlusspunkte umfassenden Memorandum
(Seite 23 – 24), welches die Kämmerer vor Einbringung der Haushaltssatzung des
Kreises zur Diskussion stellen.
Im Ergebnis wird vorgeschlagen, den
Zuwachs der Kreisumlage im Jahr 2014 auf absolut 605.463,00 € oder 0,26 % zu
begrenzen.
Gegenüber 2013 würde sich die Zahllast in
2014 der Stadt Bergkamen um 181.229,00 € erhöhen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister Schäfer |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
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