Betreff
Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2014
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Vorlage
10/1292
Aktenzeichen
mq-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 10.09.2013 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2014 zur Kenntnis und beschließt, die Sachdarstellung der Anlage 2 als Stellungsnahme der Stadt Bergkamen abzugeben.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, die Stellungnahme dem Landrat und allen Kreistagsmitgliedern, die die Stadt Bergkamen im Kreistag des Kreises Unna vertreten, mit der Bitte um Unterstützung zuzuleiten.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

In der Sitzung des Rates am 11.07.2013 (Drucksache Nr.: 10/1230) ist einstimmig zugestimmt worden, die von der Stadt Bergkamen abzugebende Stellungsnahme zur Festsetzung der Kreisumlage dem Rat rechtzeitig zur  Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Mit Schreiben des Kreises Unna vom 10.09.2013 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 1) zum Haushaltsentwurf 2014 zugeleitet worden. Demnach erhöht sich die von allen Städten und Gemeinden zu leistende Kreisumlage um 10,4 Mio. € auf 242,9 Mio. €.

 

Für die Stadt Bergkamen sind demnach 1,4 Mio. € mehr zu zahlen als im Jahr 2013 (Anstieg von 29,7 Mio. € auf 31,1 Mio. €), obwohl der aktuelle Hebesatz von 47,5 auf 47,3 v. H. abgesenkt werden soll.

 

Der Arbeitskreis der Kämmerer hat sich in seiner Sitzung am 13.09.2013 Unna intensiv mit den von der Kreisverwaltung vorgelegten Eckwerten des Kreishaushaltes befasst. Eine umfassende Situationsanalyse der Städte- und Gemeinden im Kreis Unna (Anlage 2) ist vom Arbeitskreis der Kämmerer erarbeitet worden, um im Rahmen des Benehmens zur Festsetzung der allgemeinen Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 im Kreistag eine neue politische Diskussionsqualität über die Belastung der Umlagezahler durch den Kreishaushalt zu erreichen.

 

Die Situationsanalyse endet in einem sieben Beschlusspunkte umfassenden Memorandum (Seite 23 – 24), welches die Kämmerer vor Einbringung der Haushaltssatzung des Kreises zur Diskussion stellen.

 

Im Ergebnis wird vorgeschlagen, den Zuwachs der Kreisumlage im Jahr 2014 auf absolut 605.463,00 € oder 0,26 % zu begrenzen.

 

Gegenüber 2013 würde sich die Zahllast in 2014 der Stadt Bergkamen um 181.229,00 € erhöhen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt