Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage
Drucksache Nr. 10/1290 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss als Nachfolger des ehemaligen Ausschusses für Personal und
Kommunikationstechnologie erhält jährlich einen Überblick über die aktuelle
Personalsituation bei der Stadt Bergkamen.
Ziel dieser Personalanalyse ist die
Darstellung des zukünftigen Personalbedarfs, der in der Regel durch die
Einstellung von Auszubildenden aufgefangen werden kann.
Um eine
Tendenz für die Folgejahre erkennen zu können, werden die Jahre bis 2018
dargestellt.
Personalanalyse
1.
Beschäftigtenstruktur der Stadtverwaltung
Zum Stichtag
31.12.2012 waren 98,77 % der Stellen besetzt. Anhand dieser
„Stellenbesetzungsquote“ kann einerseits erkannt werden, dass sich die
Stellenbewirtschaftung im Rahmen des genehmigten Stellenplanes bewegt.
Andererseits zeigt die Quote aber auch, dass kontinuierlich Stellen nicht
besetzt sind. Dies ist durch die besonderen Sparbemühungen der Stadt Bergkamen
begründet, da laufend geprüft wird, ob eine Stellenbesetzung tatsächlich erforderlich
ist.
2. Personalwirtschaftliche
Einsparungsmaßnahmen
Mit Verweis
auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bergkamen werden folgende
personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten
berücksichtigt:
Wiederbesetzungssperre:
Frei
werdende Stellen werden im Regelfall für die Dauer von 12 Monaten vorübergehend
nicht besetzt.
Stelleneinsparung / Stellenumwandlung:
Vor einer Wiederbesetzung wird geprüft,
ob die Stelle überhaupt noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer
Besoldungs- bzw. Tarifgruppe umgewandelt werden kann. Im Stellenplan werden
diese Stellen mit einem „ku-Vermerk“ (ku = künftig umzuwandeln) oder einem
„kw-Vermerk“ (kw = künftig wegfallend) versehen.
Vorrang für interne Stellenbesetzungen:
Vor einer Neueinstellung wird geprüft, ob
eine Besetzung durch hausinterne Umsetzung, ggf. nach entsprechenden
Fortbildungs- / Qualifizierungsmaßnahmen, erfolgen kann.
Teilzeitbeschäftigung:
In Einzelfällen werden durch
Arbeitsumverteilung Teilzeitanträge von vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern genehmigt.
Im Rahmen des Stellenplans werden
Vollzeit-Stellen, die nicht zu 100% besetzt waren, in Teilzeitstellen
umgewandelt, wenn die Praxis gezeigt hat, dass die Aufgabenerledigung keine
Vollzeit-Stelle erfordert. Dadurch soll langfristig ein reduziertes
Stellenvolumen gesichert werden.
Wartezeiten vor Beförderungen:
Gemäß § 10 Abs. 4 der Laufbahnverordnung
NRW dürfen Beamte vor Feststellung der Eignung für einen höherbewerteten
Dienstposten nicht befördert werden. Diese gesetzliche „Erprobungszeit“ dauert
in Laufbahnen
des mittleren Dienstes drei Monate,
des gehobenen Dienstes sechs Monate,
des höheren Dienstes neun Monate.
Insbesondere
bei der Übertragung von Führungspositionen wird diese „Erprobungszeit“ bei der
Stadt Bergkamen auf bis zu ein Jahr (in Einzelfällen auch darüber hinaus)
verlängert.
3. Ausbildungssituation
Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung
auf Dauer zu gewährleisten, ist es erforderlich, kontinuierlich in die
Ausbildung von Nachwuchskräften zu investieren. Die Stadt Bergkamen ist sich
dieser Verantwortung bewusst und hat in den letzten Jahren einer Vielzahl von
Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.
Die Ausbildungen erfolgen zum größten
Teil in den typischen Verwaltungsberufen sowohl im Beamten- als auch im
Beschäftigtenbereich (ehemals „Angestellte“). Auch im handwerklichen Bereich
(ehemals „Arbeiter“) kommt die Stadt Bergkamen ihrer Ausbildungsverpflichtung
nach.
Nach erfolgreichem Abschluss der
Ausbildung werden die Nachwuchskräfte in der Regel in ein Beamten- bzw.
Beschäftigungsverhältnis übernommen. Eine Übernahmegarantie wird jedoch nicht
gegeben. In Berufen, die den Jugendlichen auch die Möglichkeit eröffnen, einen
Arbeitsplatz außerhalb der Stadt Bergkamen zu erhalten, bildet die Stadt
derzeit teilweise über den eigenen Bedarf aus.
Auszubildende bei der Stadt
Bergkamen (am 01.09.2013)
Beamtinnen und Beamte = 2
Bereich
ehem. Angestellte = 0
Bereich
ehem. Arbeiterinnen und Arbeiter = 4
insgesamt = 6
Diese Auszubildenden teilen sich auf
folgende Ausbildungsbereiche auf:
Ausbildungsbereich |
Anzahl der Azubis |
Ende der Ausbildungs-zeit |
Gesamtzahl in den
einzelnen Ausbildungs-berufen |
Beamtenlaufbahn
des gehobenen Dienstes |
1 1 |
31.08.2014 31.08.2016 |
2 |
Verwaltungsfachangestellte
|
0 |
|
0 |
Gärtnerinnen bzw. Gärtner Fachrichtung: Garten- und
Landschaftsbau |
1 1 1 |
31.01.2014 31.07.2014 31.07.2015 |
3 |
Straßenbauer |
1 |
31.07.2014 |
1 |
insgesamt: |
6 |
|
6 |
Darüber
hinaus wird das übliche Ausbildungsangebot noch ergänzt durch Jahrespraktika in
den sozialen und erzieherischen Berufen. Hier werden jedes Jahr noch zusätzlich
9 Ausbildungsplätze angeboten (1 Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter im
Anerkennungsjahr, 3 Erzieherinnen bzw. Erzieher im Anerkennungsjahr, sowie 5
Vorpraktikantinnen bzw. –praktikanten im erzieherischen Bereich und
Fachoberschulpraktikantinnen bzw. –praktikanten).
Damit umfasst das gesamte
aktuelle Ausbildungsangebot der Stadt Bergkamen insgesamt 15
Ausbildungsstellen.
Außerdem werden über das
gesamte Jahr verteilt in den verschiedensten Fachämtern - zusätzlich zu den
vorhandenen Auszubildenden – Schülerpraktikanten und sonstige Praktikanten
betreut. Im abgeschlossenen Jahr 2012 erhielten z.B. 94 Praktikantinnen und
Praktikanten die Möglichkeit, Einblicke in diverse Berufsbilder der
Stadtverwaltung Bergkamen zu nehmen bzw. Pflichtpraktika im Rahmen der
Ausbildung oder des Studiums abzuleisten.
Hinzu kommt ferner das Angebot einer Stelle für das freiwillige soziale Jahr im
Bereich der hiesigen Musikschule und von 7 Plätzen im Bereich des
Bundesfreiwilligendienstes.
4. Berücksichtigte
Faktoren bei der Personalbedarfsplanung für die Jahre 2014 bis 2018
Stellenplan
Die
folgenden Personalberechnungen werden auf der Grundlage des zurzeit gültigen
Stellenplanes
für die Jahre 2012/2013 erstellt.
Voraussichtliches
Ausscheiden von Bediensteten
Die
Personalplanungen für die nächsten Jahre berücksichtigen insbesondere die
voraussichtlich frei werdenden Stellen infolge des Ausscheidens von
Bediensteten aus Altersgründen. Bei der Feststellung dieser Stellen wird
frühzeitig das individuelle Ziel der Beschäftigten abgefragt. Dabei zeigt sich,
dass aktuell viele Bedienstete zum spätesten Zeitpunkt aus dem Arbeitsleben
ausscheiden wollen.
Altersteilzeit
Wegen des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben ist im Rahmen dieser
Sachdarstellung auch auf eine eröffnete Möglichkeit eines früheren Ausscheidens
hinzuweisen. Es handelt sich hierbei um die Altersteilzeitregelung, die im
öffentlichen Dienst sowohl den Tarifbereich (Angestellte und Arbeiter) als auch
den Beamtenbereich umfasst. Die im wesentlichen identischen Altersteilzeitregelungen
sehen als Kernstück vor, dass diese sowohl als echtes Teilzeitmodell mit
Verringerung auf die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt werden kann,
aber auch als Blockmodell. Das Blockmodell bedeutet, dass die bzw. der
Beschäftigte bis zum Beginn des Ruhestandes die zu erbringende Dienstleistung
zunächst vollständig vorab leistet
(Arbeits- und Vorleistungsphase) und nach der Hälfte dieser Zeit voll vom
Dienst freigestellt wird (Freistellungsphase).
Das Blockmodell führt somit zu einem
tatsächlich früheren Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, wobei die Beschäftigten
bei Antragstellung sich entscheiden müssen, ob sie mit Erreichen der normalen
Altersgrenze oder schon mit Erreichen der sogenannten (früheren)
versicherungsrechtlichen Antragsaltersgrenze ausscheiden wollen.
Da die gesamte Altersteilzeitregelung zu einer nicht unerheblichen Verminderung
der monatlichen Netto-Dienstbezüge führt und hierbei sicherlich die
individuellen Verhältnisse des Einzelnen eine große Rolle spielen, kann eine
Prognose über mögliche Inanspruchnahmen schwer gestellt werden. Zurzeit
befinden sich 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altersteilzeit bzw. haben
bereits eine Altersteilzeitvereinbarung unterschrieben. Es handelt sich hierbei
um 3 Beamte und 24 tariflich Beschäftigte (19 ehem. Angestellte sowie 5 ehem.
Arbeiter).
Da eine prognostische Einbeziehung aus den vorgenannten Gründen zu ungewiss
ist, werden in den folgenden Berechnungen lediglich die Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter erfasst, denen Altersteilzeit bereits gewährt worden ist.
Job-Center (ehem. ARGE)
Die Berechnung des aktuellen
Personalbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung des Stellenplanes des
JobCenters. Derzeit sind noch 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Bergkamen für den Einsatz im JobCenter an den Kreis Unna abgeordnet. Seit
Beginn des Jahres 2012 sind bereits 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der
Stadt Bergkamen zum Kreis Unna gewechselt. Derzeit kann noch nicht gesagt
werden, ob weitere Arbeitgeber- bzw. Dienstherrenwechsel zum Kreis Unna
vorgenommen werden können.
Da eine Abordnung von städt. Personal an
den Kreis Unna nicht über den 31.12.2015 hinaus beabsichtigt ist, muss
spätestens zu diesem Zeitpunkt mit der Rückkehr der abgeordneten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stadt Bergkamen gerechnet werden.
5. Stellenbesetzungen im allgemeinen
Verwaltungsbereich
5.1 Bereich gehobener / höherer Dienst
bzw. vergleichbare Beschäftigtenstellen
Die Stellen, die bis einschließlich 2017
frei werden, werden mit bereits eingestellten Nachwuchskräften besetzt.
Außerdem müssen die an den Kreis Unna abgeordneten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter berücksichtigt werden, deren Abordnung am 31.12.2015 ausläuft.
Darüber hinaus enden verschiedene Beurlaubungszeiträume, die bei der
Personalbedarfsplanung ebenfalls beachtet werden müssen.
Da somit kein Bedarf für die Einstellung
einer Absolventin bzw. eines Absolventen des Bachelor-Studienganges besteht,
wird im Jahr 2017 kein Ausbildungsplatz in diesem Bereich zur Verfügung
gestellt.
Im Jahr 2018 wird nach derzeitigem Stand
ebenfalls keine Nachwuchskraft im gehobenen Dienst benötigt. Daher wird auch
hier zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass im Jahr 2015 kein
Ausbildungsplatz im gehobenen Dienst angeboten werden kann.
5.2 Bereich mittlerer Dienst bzw.
vergleichbare Beschäftigtenstellen
Auch hier werden die Stellen, die bis
einschließlich 2017 frei werden, mit bereits eingestellten Nachwuchskräften
besetzt. Die oben genannten Faktoren „Jobcenter“ und „Beurlaubungen“ führen
ebenfalls dazu, dass für die Jahre 2017 und 2018 kein Bedarf für die
Einstellung von Nachwuchskräften besteht.
Sollte durch derzeit nicht vorhersehbare
Ereignisse ein Bedarf entstehen, so verfügt die Stadt Bergkamen über eine
Vielzahl von befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihr
Leistungsvermögen bereits über Jahre hinweg unter Beweis gestellt haben. Der
Bedarf könnte dann durch Vertragsverlängerungen oder Umwandlung von befristeten
Verträgen in unbefristete Arbeitsverträge gedeckt werden.
6. Beschäftigungsbereich
„Baubetriebshof“
Die
Personalsituation am hiesigen Baubetriebshof wurde durch die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) überprüft. Die GPA empfiehlt eine Konzentration
auf die Erledigung der Kernaufgaben. Somit ist vor einer möglichen
Nachbesetzung einer freiwerdenden Stelle stets eine genaue Überprüfung der
Notwendigkeit gegeben.
Ausbildungsbedarf „Gärtner/-in,
Fachrichtung: Garten- und Landschaftsbau“
Zurzeit
befinden sich mehr Auszubildende in laufender Ausbildung, als frei werdende
Stellen zur Verfügung stehen. Aus personalplanerischer Sicht ist keine
Einstellung von weiteren Auszubildenden für den Beruf „Gärtner“ in den Jahren
2014 und 2015 erforderlich.
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Mangels an Ausbildungsplätzen und durchaus
vorhandenen Vermittlungschancen auf dem freien Arbeitsmarkt, beabsichtigt die
Stadt Bergkamen jedoch, in 2014 in diesem Bereich über Bedarf auszubilden.
Daher wird im nächsten Jahr eine Auszubildende bzw. ein Auszubildender
eingestellt. Der Einsatz erfolgt im Bereich „Garten- und Landschaftsbau“.
Bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertrages ist darauf hinzuweisen, dass
nach Beendigung der Ausbildung nicht mit einer Übernahme gerechnet werden kann.
Ausbildungsbedarf „Straßenbauer/-in“
Der erste bei der Stadt Bergkamen
ausgebildete Straßenbauer wird voraussichtlich zum 31.07.2014 die Ausbildung
beenden. Die Einstellung im Jahr 2011 erfolgte über Bedarf. Nach jetzigem Stand
kann eine Übernahme nach Abschluss der Ausbildung nicht erfolgen. Dies wurde
dem Auszubildenden bereits vor Abschluss des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Da
dieser Beruf erstmalig bei der Stadt Bergkamen ausgebildet wird, bestehen
derzeit noch keinerlei Erfahrungswerte hinsichtlich der Übernahmemöglichkeiten
in der freien Wirtschaft. Diese sollten abgewartet werden, bevor weitere
Ausbildungsplätze in diesem Bereich angeboten werden.
7. Beschäftigungsbereich
„Bibliothek“
Die Stadt Bergkamen hat
in den vergangenen Jahren mehrere Auszubildende in der Bibliothek zur bzw. zum
„Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“ ausgebildet. Die
Einstellung erfolgte teilweise auch über Bedarf.
Nach jetzigem Stand besteht für die Jahre 2017 und 2018 kein Bedarf für die
Übernahme einer ausgebildeten Fachkraft. Zur Unterstützung des
Ausbildungsmarktes ist beabsichtigt über Bedarf einen Ausbildungsplatz im Jahr
2014 zur Verfügung zu stellen.
Vor einer
endgültigen Entscheidung ist allerdings mit der für die Ausbildung zuständigen
Stelle bei der Bezirksregierung Köln abzustimmen, welche Voraussetzungen aus
personeller Sicht seitens der Stadt Bergkamen getroffen werden müssen, um in
der Bibliothek ausbilden zu dürfen. Diese Abstimmung ist erforderlich, da der
Leiter der Bibliothek, der aktuell auch als bestellter Ausbilder für die
dortige Ausbildung verantwortlich ist, spätestens Ende 2015 und somit während
der laufenden Ausbildungszeit in den Ruhestand treten wird.
8. Einstellung
von Auszubildenden
Aufgrund der o. g. Darstellung
beabsichtigt die Stadt Bergkamen
zum 01.08.2014
einen
Ausbildungsplatz im Beruf „Gärtner; Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“
und
einen Ausbildungsplatz im Beruf „Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste;
Fachrichtung Bibliothek“
anzubieten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Rahn |
|