Betreff
Vereidigung des neu gewählten Beigeordneten für das Dezernat II, Herrn Holger Lachmann
Vorlage
10/1284
Aktenzeichen
rh-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Herr Holger Lachmann wird durch Bürgermeister Roland Schäfer mit Wirkung vom 01.12.2013 für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten für das Dezernat II der Stadt Bergkamen ernannt und anschließend gemäß § 71 Abs. 6 GO NRW vereidigt.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 11.07.2013, Drucksache Nr. 10/1238, Herrn Holger Lachmann, wohnhaft Am Ehrkamper Bruch 17, 40885 Ratingen mit Wirkung vom 01.12.2013 zum Beigeordneten für das Dezernat II der Stadt Bergkamen gewählt. Der Beschluss wurde der Kreisverwaltung Unna als Aufsichtsbehörde zugeleitet. Bedenken wurden seitens der Aufsichtsbehörde gegen die Ernennung des Herrn Holger Lachmann zum Beigeordneten für das Dezernat II der Stadt Bergkamen nicht erhoben. Daher kann die Ernennungsurkunde ausgehändigt werden.

 

Herr Lachmann wird das Amt des Beigeordneten mit Beginn der Wahlzeit am 01.12.2013 antreten. Gemäß § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden kommunale Wahlbeamte vom Bürgermeister vor ihrem Amtsantritt in einer Sitzung des Rates vereidigt.

 

Die Eidesformel entspricht dem beamtenrechtlichen Diensteid nach § 46 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW).

 

"Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

Lehnt ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung eines Eides ab, so kann er an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Rahn