hier: Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Bauleitplanverfahren
1. Aufhebung des Beschlusses des Flächennutzungsplanes vom 23. Mai 2013
2. Beschluss der erneuten Offenlegung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen hebt den
Beschluss des Flächennutzungsplans vom 23. Mai 2013 auf.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den
Entwurf des Flächennutzungsplans sowie die städtebauliche Begründung und den
Umweltbericht und beschließt die erneute Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB.
Sachdarstellung:
Das
Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2013 (4 CN 3/12)
entschieden, dass in der Bekanntmachung der Offenlegung gemäß § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht nur – wie bisher geschehen – die wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen genannt werden müssen, sondern dass die
behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen und in der
Auslegungsbekanntmachung schlagwortartig zu charakterisieren sind. Darüber
hinaus ist darzustellen, welche Umweltinformationen als nicht wesentlich
erachtet und daher nicht mit ausgelegt werden.
Vor
dem Hintergrund dieses Urteils ist das weitere Verfahren mit der
Bezirksregierung Arnsberg erörtert worden, nicht zuletzt, weil der
Flächennutzungsplan Bergkamen bereits zur Genehmigung eingereicht war. Die
Bezirksregierung empfiehlt, im Sinne dieser Vorlage zu verfahren.
Erforderlich
ist zunächst, den Beschluss des Flächennutzungsplans vom 23. Mai 2013
aufzuheben. Anschließend erfolgt ein erneuter Offenlegungsbeschluss und in der
Folge eine Bekanntmachung entsprechend den gerichtlichen Vorgaben. Daran
schließt sich die erneute Offenlegung an. Nach der erfolgten Offenlegung wird
der Flächennutzungsplan dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und bei der Bezirksregierung
Arnsberg erneut zur Genehmigung eingereicht.
Im
Rahmen der Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg ist angeregt worden, das
Kapitel „Monitoring“ im Umweltbericht zu ergänzen und die geplanten Maßnahmen
detaillierter zu beschreiben. Dieser Anregung wurde entsprochen.
Darüber
hinaus notwendige Änderungen und Plananpassungen zu einzelnen Aspekten sind
derzeit nicht erforderlich; auf die Möglichkeit der späteren Änderung des
Flächennutzungsplanes zu bestimmten Einzelaspekten wird verwiesen Der
Beschluss zur erneuten Offenlegung erfolgt aus rein formalen Gründen.
Insofern werden keine weiteren inhaltlichen Änderungen am
Flächennutzungsplanentwurf, der städtebaulichen Begründung und dem
Umweltbericht vorgenommen. Es erfolgt nur eine redaktionelle Anpassung
hinsichtlich der in der Zwischenzeit eingetretenen neuen Rechtslage.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen (sind als CD beigefügt)
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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stv. Amtsleiterin Reumke |
Sachbearbeiterin Thiede |
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