Betreff
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergkamen,
hier: Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Bauleitplanverfahren
1. Aufhebung des Beschlusses des Flächennutzungsplanes vom 23. Mai 2013
2. Beschluss der erneuten Offenlegung
Vorlage
10/1282
Aktenzeichen
61 thie
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen hebt den Beschluss des Flächennutzungsplans vom 23. Mai 2013 auf.

2.       Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf des Flächennutzungsplans sowie die städtebauliche Begründung und den Umweltbericht und beschließt die erneute Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Sachdarstellung:

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2013 (4 CN 3/12) entschieden, dass in der Bekanntmachung der Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht nur – wie bisher geschehen – die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen genannt werden müssen, sondern dass die behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen und in der Auslegungsbekanntmachung schlagwortartig zu charakterisieren sind. Darüber hinaus ist darzustellen, welche Umweltinformationen als nicht wesentlich erachtet und daher nicht mit ausgelegt werden.

Vor dem Hintergrund dieses Urteils ist das weitere Verfahren mit der Bezirksregierung Arnsberg erörtert worden, nicht zuletzt, weil der Flächennutzungsplan Bergkamen bereits zur Genehmigung eingereicht war. Die Bezirksregierung empfiehlt, im Sinne dieser Vorlage zu verfahren.

Erforderlich ist zunächst, den Beschluss des Flächennutzungsplans vom 23. Mai 2013 aufzuheben. Anschließend erfolgt ein erneuter Offenlegungsbeschluss und in der Folge eine Bekanntmachung entsprechend den gerichtlichen Vorgaben. Daran schließt sich die erneute Offenlegung an. Nach der erfolgten Offenlegung wird der Flächennutzungsplan dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und bei der Bezirksregierung Arnsberg erneut zur Genehmigung eingereicht.

 

Im Rahmen der Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg ist angeregt worden, das Kapitel „Monitoring“ im Umweltbericht zu ergänzen und die geplanten Maßnahmen detaillierter zu beschreiben. Dieser Anregung wurde entsprochen.

Darüber hinaus notwendige Änderungen und Plananpassungen zu einzelnen Aspekten sind derzeit nicht erforderlich; auf die Möglichkeit der späteren Änderung des Flächennutzungsplanes zu bestimmten Einzelaspekten wird verwiesen Der Beschluss zur erneuten Offenlegung erfolgt aus rein formalen Gründen. Insofern werden keine weiteren inhaltlichen Änderungen am Flächennutzungsplanentwurf, der städtebaulichen Begründung und dem Umweltbericht vorgenommen. Es erfolgt nur eine redaktionelle Anpassung hinsichtlich der in der Zwischenzeit eingetretenen neuen Rechtslage.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen (sind als CD beigefügt)

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

stv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Reumke

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede