Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen stimmt der zweiten Fortschreibung des „Regionalen
Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ zu
und beauftragt die Verwaltung, im Arbeitskreis REHK weiterhin auf dieser
Grundlage zu arbeiten.
Sachdarstellung:
Im Jahre 2001 wurde der Arbeitskreis „Regionales
Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“
(REHK) gegründet, um einem gemeindeübergreifenden Konzept folgend eine
abgestimmte Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen zu erreichen. Hintergrund
war seinerzeit, dass insbesondere der großflächige Einzelhandel die gewachsenen
Zentren verlassen und sich an städtebaulich nicht integrierten Standorten
außerhalb der Innenstädte ansiedeln wollte. Inzwischen gehören dem Arbeitskreis 24 Kommunen, fünf
Industrie- und Handelskammern, zwei Einzelhandelsverbände, zwei
Bezirksregierungen, der Regionalverband Ruhrgebiet und zwei Kreise an.
Angestrebte
Ziele des REHK sind:
·
die Stärkung der innerstädtischen Zentren,
·
die Stärkung der Stadtteilzentren mit ihrer Grundversorgung,
·
ein ergänzendes Versorgungsnetz von Sondergebieten mit nicht
zentrenrelevanten Angeboten an ausgewählten Standorten auch außerhalb der
Zentren und
·
eine aktive Flächenpolitik, um mit marktwirtschaftlichen
Mitteln Investitionen in die städtebaulich geeigneten (integrierten) Standorte
zu lenken.
In
Konkretisierung der durch die Landesplanung vorgegebenen Anforderungen sind
dazu für die wichtigsten Formen großflächigen Einzelhandels Bedingungen
vereinbart worden, unter denen sie im Geltungsbereich des REHK im „Regionalen
Konsens“ angesiedelt werden können. Es soll immer dann ein „Regionaler Konsens”
mit betroffenen Nachbargemeinden gesucht werden, wenn ein Einzelhandelsvorhaben
infolge seiner Größe und seines Standortes überörtliche Auswirkungen erwarten
lässt.
In
der Praxis werden die regional bedeutsamen Einzelhandelsvorhaben regelmäßig
interkommunal in dem REHK-Arbeitskreis unter den beteiligten Kommunen, den
Behörden und Interessenverbänden erörtert und abgestimmt. Darüber hinaus
diskutiert der Arbeitskreis auch allgemein fachspezifische Fragen zu
rechtlichen und städtebaulichen Aspekten des Einzelhandels. Neben der
Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen zu einzelhandelsrelevanten Fragen
auf der Grundlage des REHK werden bei entsprechendem Anlass Stellungnahmen zu
Entwicklungen und Einzelhandelsprojekten außerhalb des Kooperationsraumes
abgegeben. Auch im Rahmen von Beteiligungen in Gesetzgebungsverfahren
(z. B. Landesentwicklungsplan NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger
Einzelhandel) gibt der REHK-Arbeitskreis Stellungnahmen ab.
Fortschreibung
Eine erste Fortschreibung des REHK wurde
im Jahr 2007 beschlossen. Schwerpunktmäßig wurden die Grundlagendaten
aktualisiert. Daneben fand eine Evaluation der Wirksamkeit der verabredeten Verfahren statt, um
sicherzustellen, dass das REHK eine realistische Entscheidungs- und
Abstimmungsgrundlage für künftige Projekte ist.
Die aktuelle Fortschreibung 2013 sollte nun in
Weiterentwicklung des gültigen REHK (Fortschreibung 2007) vor allem folgende Bereiche untersuchen:
·
Erfahrungen mit der Praxis des „Regionalen Konsens“; Welche
Probleme sind dabei aufgetreten?
·
Handhabung der Prüfschemata; Beschaffung der Daten zur
Anwendung der Prüfschemata
·
Nachweisbare Steuerungswirkungen
Dabei galt es
allgemeine Prozesse im Bereich des Einzelhandels aufzugreifen und zu bewerten.
Dazu zählen sinkende
Bevölkerungszahlen, eine stagnierende Kaufkraft, die Erhöhung der
Verkaufsfläche im Einzelhandel, eine Expansion von Bau- und Gartenmärkten sowie
Standorterweiterungen bzw. die Suche nach neuen Standorten bei
Möbel(Kauf-)häusern. Mit der Novellierung des Landesentwicklungsplans
NRW und der Aufnahme des Sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel sowie
mit der beabsichtigten Neuordnung der Regionalplanung (Aufstellung eines neuen
Regionalplans Ruhr 2030 durch den RVR) ergab sich für das REHK die
Notwendigkeit, darauf zu reagieren und sich eine klare eigenständige Position
der Region zu erarbeiten.
Weitere Untersuchungsschritte bei der 2. Fortschreibung des REHK:
·
Überprüfung der
Zielvorstellungen zur regionalen Einzelhandelsentwicklung
u. a. räumliche Konkretisierung von zentralen Versorgungsbereichen,
Zielkonsistenz lokaler Einzelhandelskonzepte untereinander und mit dem REHK,
Entwicklungsperspektiven regional bedeutsamer Alt-Standorte („Repowering“),
Sicherung der Innenstädte als Einzelhandelsstandorte, Sicherung der
Nahversorgung.
·
Überprüfung und
Weiterentwicklung des Verfahrens zum regionalen Konsens
u. a. Prüfkriterien und Schwellenwerte für die Beurteilung, Erfahrungen
mit der praktischen Anwendung, Einpassen der Regelungen der Geschäftsordnung in
das Konsensverfahren.
·
Neue
Herausforderungen
u. a. Vorschläge zur Erhöhung der Verbindlichkeit der gemeinsam
getroffenen Verabredungen, Erarbeitung von gemeinsamen „Spielregeln“ für das
Ruhrgebiet im Regionalplan, konkrete Umsetzung in Einzelhandelskonzepten für
funktionale Teilräume wie dem östlichen Ruhrgebiet, neue Betriebsformen,
allgemeine Entwicklungen im Einzelhandel und dessen gesellschaftlichem Umfeld.
Für die
Forschreibung 2012 wurde nach Prüfung verschiedener Angebote und
Auswahlgesprächen das Büro Junker & Kruse aus Dortmund ausgewählt.
Am 28. Juni 2013 hat der Arbeitskreis den
Entwurf der erneuten Fortschreibung abschließend gebilligt. Das konkrete kommunale Handeln, die Umsetzung des
Konzeptes, wird bestimmt von den politischen Entscheidungsträgern in den Räten
und Fachausschüssen. In einer Veranstaltung am 4. Juli 2013 in Dortmund, zu der
die Vertreter aller Ratsfraktionen der beteiligten Städte eingeladen waren,
wurde der Entwurf der Kommunalpolitik vorgestellt. Abschließend liegt das Konzept der 2.
Fortschreibung nun zur Abstimmung den Räten der Mitgliedskommunen vor.
Abstimmung von Planvorhaben auf regionaler Ebene
Eine
wesentliche Änderung im Rahmen der 2. Fortschreibung betrifft die Abstimmung
von Planvorhaben auf regionaler Ebene, den so genannten „Regionalen Konsens“.
Zum einen ist der generelle Verfahrensablauf präzisiert worden, zum anderen
wurden für verschiedene Planvorhaben (Lebensmittelmärkte, Baumärkte etc.)
spezifische Prüfkriterien aufgestellt. Der Verfahrensablauf sowie die
Prüfkriterien verschiedener Planvorhaben sind in Anlage 1 dieser Vorlage
dargestellt. Es handelt sich um einen Auszug aus der Fortschreibung.
Inhalte für die Stadt Bergkamen
Die
Verkaufsfläche (Bestand!) in Einzelhandelsbetrieben ab 650 m² beträgt in
Bergkamen 78.200 m² (Stand: 2012), aufgeteilt in die
Sortimentsschwerpunkte Lebensmittel (27.900 m²), Textil / Schuhe
(3.700 m²), Elektro (2.000 m²), Bau- und Gartenmärkte
(25.700 m²), Möbel / Einrichtung (10.400 m²) und sonstige
(8.500 m²). Im Vergleich zum Zeitpunkt der ersten Fortschreibung 2007
(81.380 m²) liegt der Gesamtwert rund 3.200 m² niedriger. 2007 wurden
jedoch bereits Betriebe ab 500 m² erfasst, sodass nunmehr einige Geschäfte
aus der Statistik gefallen sind und es waren seinerzeit noch Flächen in den
turmarkaden durch die Fa. Walmart belegt. Leerstände sind in dieser
Verkaufsflächenstatistik generell nicht berücksichtigt.
Bergkamen
verfügt über eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von 90 bei einer Kaufkraft von 273
Mio. €. Im Gegensatz zu 2006 (239 Mio. €) ist die Kaufkraft damit, wie auch in
den anderen REHK-Kommunen gestiegen. Aktuelle Umsatzzahlen sind in der
Fortschreibung nicht genannt. Nach den der Stadt Bergkamen aktuell vorliegenden
Angaben der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) lag der Einzelhandelsumsatz
2012 in Bergkamen bei etwa 278 Mio. €, wobei in gleicher Statistik die
Kaufkraft mit 237 Mio. € angegeben ist (Die Unterschiede sind auf
unterschiedliche Grundlagen und Ermittlungsmethoden zurückzuführen).
Anders als im
bisherigen Regionalen Einzelhandelskonzept und bei der Fortschreibung 2007, wo
Bergkamen aufgrund der Rahmenbedingungen (zweigeteilte Stadtmitte, geringe
Passantenfrequenz) als C-Zentrum eingestuft wurde, wird in dieser 2.
Fortschreibung auf eine Klassifizierung der Zentren nach A, B und C verzichtet.
Stattdessen werden für alle Mitgliedsstätte die Hauptzentren gleichrangig
aufgeführt und es werden, insbesondere bei den größeren Städten, Nebenzentren
genannt. Für Bergkamen sind die beiden Bereiche der Stadtmitte West und Ost als
ein Hauptzentrum zusammengefasst. Die zum Beispiel im Flächennutzungsplan
dargestellten weiteren zentralen Versorgungsbereiche sind, da hier im
Wesentlichen nur eine Nahversorgung gewährleistet wird, nicht im REHK
aufgeführt.
Für das
Hauptzentrum Bergkamen sind in beiden Teilbereichen zusammen 18.800 m² in
Betrieben ab 650 m² Verkaufsfläche (VKF) aufgeführt. Magnetbetriebe sind
das Kaufland Töddinghauser Straße (6.900 m² VKF), Kaufhaus Schnückel
(3.300 m² VKF), REWE Kolitsch (2.400 m² VKF), Center Shop
(2.100 m² VKF), C&A (1.400 m² VKF), Dänisches Bettenlager
(1.080 m² VKF), Lidl (980 m² VKF) und Netto (770 m² VKF). Die
geplante BergGalerie, die künftig zu einer Verkaufsflächenerweiterung im
westlichen Stadtzentrum führen wird, ist bisher nicht aufgeführt (abgesehen von
den vorhandenen Betrieben Center Shop und C&A), da dem notwendigen
Konsensantrag für das Projekt erst im September 2013 endgültig durch den
Arbeitskreis REHK zugestimmt werden kann.
Die
kartografische Darstellung des Einzelhandels für alle Mitgliedskommunen erfolgt
in so genannten „Zentrenpässen“. Der Zentrenpass für Bergkamen ist in Anlage 2
dieser Vorlage beigefügt.
Neben den
Zentren sind in der Fortschreibung des REHK auch Ergänzungsstandorte ab
5.000 m² Verkaufsfläche aufgeführt. Bei diesen Einzelhandelsstandorten in
städtebaulich nicht-integrierten Lagen handelt es sich dabei einerseits um
Einzelstandorte, d. h. einzelne Betriebe, deren Verkaufsfläche
5.000 m² überschreitet und zum anderen um Agglomerationen, d. h.
Standorte, bei denen die Verkaufsfläche aller Betriebe zusammen 5.000 m²
überschreitet. Für Bergkamen sind als einzelne Ergänzungsstandorte POCO, das
Gartencenter Röttgers und der Gartenkönig (Rathenaustraße) genannt. Als
Agglomerationen werden der Bereich Römerlager (Sortimentsschwerpunkt Nahrungs-
und Genussmittel, Elektronik / Multimedia, Bekleidung) sowie der Bereich
Geschwister-Scholl-Straße (Sortimentsschwerpunkte Bau- und
Gartenmarktsortimente, Nahrungs- und Genussmittel) aufgeführt. Nach dem
Landesentwicklungsplan NRW, Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel, sind
Einzelhandelsstandorte in städtebaulich nicht-integrierten Lagen, wie
beispielsweise das Römerlager, auf ihren Bestand festzuschreiben. Welche
Möglichkeiten sich im Rahmen dieser Bestandsfestschreibung ergeben, bedarf der
Einzelabstimmung mit den übergeordneten Fachbehörden. Was als „adäquate
Folgenutzung“ möglich sein sollte, wird im REHK-Arbeitskreis teils kontrovers
diskutiert.
Wie im
bisherigen Regionalen Einzelhandelskonzept enthält auch diese Fortschreibung
wieder eine Sortimentsliste zu zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten. Anders als bisher wurden auch explizit nicht-zenrenrelevante
Sortimente aufgeführt und solche Sortimente, deren Einordnung in die Kategorien
zentrenrelevant – nicht-zentrenrelevant ortspezifisch erfolgen soll, weil dieses
bei den REHK-Kommunen uneinheitlich gehandhabt wird. Die Liste der
nicht-zentrenrelevanten Sortimente ist beispielhaft und nicht abschließend.
Generell ist bei der Beurteilung eines Projekts die jeweilige kommunale
Sortimentsliste zugrunde zu legen.
Im Einzelhandel kommt es immer wieder zu Änderungen in den Betriebstypen und
den Sortimenten – Baumärkte sind beispielsweise immer öfter mit Gartenmärkten
kombiniert und in Einrichtungshäusern werden verstärkt Babyartikel wie
Kinderwagen und -sitze angeboten. Da es bei der Beurteilung von Projekten im
REHK in diesem Zusammenhang immer wieder zu Unklarheiten der Zulässigkeit
gekommen ist, wird in der 2. Fortschreibung nunmehr für die Betriebsformen
Baumarkt, Gartenmarkt und Möbelmarkt aufgelistet, welche zentren- und
nicht-zentrenrelevanten Kern- und Randsortimente generell oder nach örtlicher
Spezifikation zulässig sind.
Insgesamt gilt, dass bei Projekten in Bergkamen neben der Berücksichtigung der
Ausführungen in der Fortschreibung vor allem die Sortimentsliste des kommunalen
Einzelhandelskonzepts bei der Beurteilung der Zulässigkeit zugrunde gelegt
werden muss.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Stellv.
Amtsleiterin Reumke |
Sachbearbeiterin Thiede |
|