Betreff
Bürgerradweg Jahnstraße
Vorlage
10/1222
Aktenzeichen
66 ir-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage zum Sachstand Bürgerradweg Jahnstraße zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Ortslagen Bergkamen-Oberaden und Bergkamen-Heil werden durch die L 821, Jahnstraße, miteinander verbunden, wobei es noch die L 736, Westenhellweg, zu queren gilt.

An der Jahnstraße fehlt in diesem Bereich ein straßenbegleitender Rad- und Gehweg auf einer Länge von ca. 500 m. Entlang des Westenhellweges wird derzeit der Mehrzweckstreifen auch von den Radfahrern genutzt. Neben der Funktion als Schulweg für die Ortslage Heil wird diese geplante Verbindung auch das Naturfreibad und die Lippeaue an das Rad- und Gehwegenetz der Stadt Bergkamen anbinden.

 

Neben dem Ausbau einer neuen Wegetrasse entlang der Jahnstraße sind ferner umfangreiche Ummarkierungsarbeiten, vor allem auf dem Westenhellweg, aus verkehrsrechtlichen Gründen erforderlich.

 

Die Zuständigkeit für die Planung und den Bau von begleitenden Radwegen an Landesstraßen liegt beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW. In Anhängigkeit von den landesweit gemeldeten Projekten und den zur Verfügung stehenden Mitteln kann die Genehmigung/Förderung dieser Projekte jedoch sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb das Modellprojekt Bürgerradwege ins Leben gerufen und ermöglicht damit, Radwege an Landesstraßen auch dann zu realisieren, wenn im normalen Bauprogramm des Landes dafür kurzfristig keine Mittel zur Verfügung stehen.

Notwendig hierfür ist jedoch das bürgerschaftliche Engagement vor Ort.

 

Um die Chance dieses Sonderbauprogrammes zu nutzen, ist die Stadt Bergkamen bereit, als bürgerschaftliches Engagement die vollständigen Planungskosten für den Rad- und Wanderweg zu übernehmen und die erforderlichen Grundstücke nach Besitzübergabe an die Stadt für den Bau zur Verfügung zu stellen.

 

Auf dieser Grundlage wurde im März 2012 beim  Landesbetrieb Straßen NRW in Bochum ein Antrag zur Einplanung in das Sonderprogramm „Bürgerradwege“ gestellt.

Die für diesen Antrag auf Grundlage einer groben Kostenschätzung ermittelten maximalen  Baukosten in Höhe von brutto ca. 214.000,00 € auf der Buchungsstelle 13.55.03 / 0203.7852 wurden für das Haushaltsjahr 2013 bereitgestellt. Diese Kostenschätzung umfasst auch alle Ausgleichsmaßnahmen, Markierungsarbeiten auf dem Westenhellweg und der Jahnstraße sowie die Querungshilfe über den Westenhellweg.

 

Nach telefonischer Auskunft des Landesbetriebes ist der Bürgerradweg Jahnstraße in der Maßnahmenliste 2013 „Modellprojekt Bürgerradwege des Landes NRW“, verankert, vom Land wurden Baumittel in Höhe von brutto 75 % der Bausumme für dieses Projekt bereitgestellt. Der Landesbetrieb geht aus Erfahrung mit ähnlichen Projekten davon aus, dass die vorliegende Kostenschätzung bei einer Ausschreibung unterschritten wird. Der 75%-ige Anteil ist deshalb bei brutto ca. 130.000,00 € begrenzt.

Einsparungspotenzial wird sich bereits bei der Detailplanung ergeben.

 

 

Die Stadt Bergkamen kommt in den Besitz eines 10 m breiten Grundstücksstreifens auf der westlichen Seite der Jahnstraße, parallel zum Straßenverlauf.

 

Der Entwurf sieht auf diesem 10 m breiten Streifen folgende Raumaufteilung vor:

 

Der geplante Radweg erhält eine Breite von 2,50 m und wird durchgehend asphaltiert. Zwischen der westlichen Wegekante und der neuen Grenze zu den landwirtschaftlichen Grundstücken verbleibt ein Grünstreifen von mind. 2 m bis 2,50 m zur Anlage einer Bankette als Pufferzone zur landwirtschaftlich genutzten Fläche. Auf der östlichen Seite des neuen Radweges verbleibt ein Streifen von ca. 4 m bis 5 m bis hin zur Oberkante des vorhandenen Straßenseitengrabens.

 

Zurzeit laufen Verhandlungen mit dem Kreis Unna – Untere Landschaftsbehörde – mit dem Ziel, diesen Streifen durch eine entsprechende Alleebepflanzung als Ausgleichsfläche für den geplanten Eingriff herzustellen.

Der Straßenseitengraben zur Jahnstraße, der mit seiner westlichen Böschung teilweise auf dem neuen städt. Grundstück liegt, bleibt unangetastet.

Alle vorhandenen Feldzufahrten bleiben erhalten oder werden in Abstimmung mit den Landwirten auf deren Wunsch ggf. verlegt werden.

 

Die Querung der Jahnstraße wird durch Beschilderungen für die Jahnstraße und auch für den neuen Radweg gesichert; der Radweg erhält zusätzlich auf beiden Seiten der Jahnstraße einen Haltebalken.

 

Für die Querung des Westenhellweges ist eine Querungshilfe nach den technischen Vorgaben des Landesbetriebes Straßen NRW im Anfangsbereich der Abbiegespur in die Ortslage Heil vorgesehen.

Für diese Querungshilfe und die damit verbundene Weiterführung des Radfahrers entlang des Westenhellweges bis zur Einfahrt Friedhof / Naturfreibad stehen derzeit noch verschiedene Alternativen im Sicherheitsaudit bei Straßen NRW zur Diskussion, bis hin zu einer vollständigen Deckensanierung in diesem Bereich mit einer entsprechenden Bankettausbildung und Neumarkierung im Frühjahr 2014.  Diese Neumarkierungen werden dann auch die Kreuzung Jahnstraße / Westenhellweg / Dorfstraße umfassen. Die abschließende Entscheidung dazu liegt noch nicht vor.

 

Vereinbarungsgemäß sollte nach Übergang der Grundstücke in städt. Besitz die Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung durch Straßen NRW erfolgen.

 

Am 03.06.2013 teilte der Landesbetrieb mit, dass aus personellen Gründen im Jahre 2013 von dort keine Ausschreibung mehr erfolgen kann.

Sollte die Stadt Bergkamen jedoch an einer Auftragsvergabe und damit an einem Baubeginn noch in diesem Jahr festhalten, müsste die Stadt Bergkamen dafür einen Planungsauftrag im Namen von Straßen NRW vergeben. Dieser  Auftrag beinhaltet die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und Durchführung der Bauleitung.

Der Landesbetrieb hat zugesagt, die Kosten für diesen Auftrag, der nach einem Angebot des Büros Kühnert bei brutto ca. 9.500,00 € liegt, vollständig zu übernehmen.

 

Da nunmehr der Ausbau grundstücks- und fördertechnisch gesichert ist, muss dem Büro Kühnert weiterhin noch ein Auftrag zur Ausführungsplanung in Höhe von brutto ca. 3.300,00 € durch die Stadt Bergkamen erteilt werden. Deckungsmittel stehen im Bereich StA 61 zur Verfügung.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beifeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Reumke

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch

Sichtvermerk

 

 

 

 

StA 20