Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage zum Sachstand Bürgerradweg
Jahnstraße zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Ortslagen
Bergkamen-Oberaden und Bergkamen-Heil werden durch die L 821, Jahnstraße,
miteinander verbunden, wobei es noch die L 736, Westenhellweg, zu queren gilt.
An der Jahnstraße
fehlt in diesem Bereich ein straßenbegleitender Rad- und Gehweg auf einer Länge
von ca. 500 m. Entlang des Westenhellweges wird derzeit der Mehrzweckstreifen
auch von den Radfahrern genutzt. Neben der Funktion als Schulweg für die
Ortslage Heil wird diese geplante Verbindung auch das Naturfreibad und die
Lippeaue an das Rad- und Gehwegenetz der Stadt Bergkamen anbinden.
Neben dem Ausbau
einer neuen Wegetrasse entlang der Jahnstraße sind ferner umfangreiche
Ummarkierungsarbeiten, vor allem auf dem Westenhellweg, aus verkehrsrechtlichen
Gründen erforderlich.
Die Zuständigkeit
für die Planung und den Bau von begleitenden Radwegen an Landesstraßen liegt
beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW. In Anhängigkeit von den
landesweit gemeldeten Projekten und den zur Verfügung stehenden Mitteln kann
die Genehmigung/Förderung dieser Projekte jedoch sehr lange Zeit in Anspruch
nehmen.
Das Land
Nordrhein-Westfalen hat deshalb das Modellprojekt „Bürgerradwege“ ins
Leben gerufen und ermöglicht damit, Radwege an Landesstraßen auch dann zu
realisieren, wenn im normalen Bauprogramm des Landes dafür kurzfristig keine
Mittel zur Verfügung stehen.
Notwendig hierfür
ist jedoch das bürgerschaftliche Engagement vor Ort.
Um die Chance dieses
Sonderbauprogrammes zu nutzen, ist die Stadt Bergkamen bereit, als bürgerschaftliches
Engagement die vollständigen Planungskosten für den Rad- und Wanderweg zu
übernehmen und die erforderlichen Grundstücke nach Besitzübergabe an die Stadt
für den Bau zur Verfügung zu stellen.
Auf dieser Grundlage
wurde im März 2012 beim Landesbetrieb
Straßen NRW in Bochum ein Antrag zur Einplanung in das Sonderprogramm
„Bürgerradwege“ gestellt.
Die für diesen
Antrag auf Grundlage einer groben Kostenschätzung ermittelten maximalen Baukosten in Höhe von brutto ca. 214.000,00
€ auf der Buchungsstelle 13.55.03 / 0203.7852 wurden für das Haushaltsjahr 2013
bereitgestellt. Diese Kostenschätzung umfasst auch alle Ausgleichsmaßnahmen,
Markierungsarbeiten auf dem Westenhellweg und der Jahnstraße sowie die
Querungshilfe über den Westenhellweg.
Nach telefonischer
Auskunft des Landesbetriebes ist der Bürgerradweg Jahnstraße in der
Maßnahmenliste 2013 „Modellprojekt Bürgerradwege des Landes NRW“, verankert,
vom Land wurden Baumittel in Höhe von brutto 75 % der Bausumme für dieses
Projekt bereitgestellt. Der Landesbetrieb geht aus Erfahrung mit ähnlichen
Projekten davon aus, dass die vorliegende Kostenschätzung bei einer
Ausschreibung unterschritten wird. Der 75%-ige Anteil ist deshalb bei brutto
ca. 130.000,00 € begrenzt.
Einsparungspotenzial
wird sich bereits bei der Detailplanung ergeben.
Die Stadt Bergkamen
kommt in den Besitz eines 10 m breiten Grundstücksstreifens auf der westlichen
Seite der Jahnstraße, parallel zum Straßenverlauf.
Der Entwurf sieht
auf diesem 10 m breiten Streifen folgende Raumaufteilung vor:
Der geplante Radweg
erhält eine Breite von 2,50 m und wird durchgehend asphaltiert. Zwischen der
westlichen Wegekante und der neuen Grenze zu den landwirtschaftlichen
Grundstücken verbleibt ein Grünstreifen von mind. 2 m bis 2,50 m zur Anlage
einer Bankette als Pufferzone zur landwirtschaftlich genutzten Fläche. Auf der
östlichen Seite des neuen Radweges verbleibt ein Streifen von ca. 4 m bis 5 m
bis hin zur Oberkante des vorhandenen Straßenseitengrabens.
Zurzeit laufen
Verhandlungen mit dem Kreis Unna – Untere Landschaftsbehörde – mit dem Ziel,
diesen Streifen durch eine entsprechende Alleebepflanzung als Ausgleichsfläche
für den geplanten Eingriff herzustellen.
Der
Straßenseitengraben zur Jahnstraße, der mit seiner westlichen Böschung teilweise
auf dem neuen städt. Grundstück liegt, bleibt unangetastet.
Alle vorhandenen
Feldzufahrten bleiben erhalten oder werden in Abstimmung mit den Landwirten auf
deren Wunsch ggf. verlegt werden.
Die Querung der
Jahnstraße wird durch Beschilderungen für die Jahnstraße und auch für den neuen
Radweg gesichert; der Radweg erhält zusätzlich auf beiden Seiten der Jahnstraße
einen Haltebalken.
Für die Querung des
Westenhellweges ist eine Querungshilfe nach den technischen Vorgaben des
Landesbetriebes Straßen NRW im Anfangsbereich der Abbiegespur in die Ortslage
Heil vorgesehen.
Für diese
Querungshilfe und die damit verbundene Weiterführung des Radfahrers entlang des
Westenhellweges bis zur Einfahrt Friedhof / Naturfreibad stehen derzeit noch
verschiedene Alternativen im Sicherheitsaudit bei Straßen NRW zur Diskussion,
bis hin zu einer vollständigen Deckensanierung in diesem Bereich mit einer
entsprechenden Bankettausbildung und Neumarkierung im Frühjahr 2014. Diese Neumarkierungen werden dann auch die
Kreuzung Jahnstraße / Westenhellweg / Dorfstraße umfassen. Die abschließende
Entscheidung dazu liegt noch nicht vor.
Vereinbarungsgemäß
sollte nach Übergang der Grundstücke in städt. Besitz die Ausschreibung,
Vergabe und Bauleitung durch Straßen NRW erfolgen.
Am 03.06.2013 teilte
der Landesbetrieb mit, dass aus personellen Gründen im Jahre 2013 von dort
keine Ausschreibung mehr erfolgen kann.
Sollte die Stadt
Bergkamen jedoch an einer Auftragsvergabe und damit an einem Baubeginn noch in
diesem Jahr festhalten, müsste die Stadt Bergkamen dafür einen Planungsauftrag
im Namen von Straßen NRW vergeben. Dieser
Auftrag beinhaltet die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und
Durchführung der Bauleitung.
Der Landesbetrieb
hat zugesagt, die Kosten für diesen Auftrag, der nach einem Angebot des Büros
Kühnert bei brutto ca. 9.500,00 € liegt, vollständig zu übernehmen.
Da nunmehr der
Ausbau grundstücks- und fördertechnisch gesichert ist, muss dem Büro Kühnert
weiterhin noch ein Auftrag zur Ausführungsplanung in Höhe von brutto ca.
3.300,00 € durch die Stadt Bergkamen erteilt werden. Deckungsmittel stehen im
Bereich StA 61 zur Verfügung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beifeordneter |
|
Stellv.
Amtsleiterin Reumke |
Sachbearbeiter Irmisch |
Sichtvermerk
StA 20 |