Betreff
Konzessionierungsverfahren Strom für das Stadtgebiet Bergkamen
hier: Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages zwischen der Stadt Bergkamen und den
GSW Gemeinschaftsstadtwerken GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen
Vorlage
10/1218
Aktenzeichen
bra-ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt den Bürgermeister, den als Anlage I zu dieser Vorlage beigefügten Entwurf eines Konzessionsvertrages mit der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen abzuschließen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat im Rahmen seiner Sitzung am 14.02.2013 (Drucksache Nr. 10/1081) auf der Grundlage eines sogenannten Verfahrensbriefes die Auswahlkriterien für die Stromkonzessionsvergabe und den Entwurf eines Konzessionsvertrages für die Abgabe der zunächst indikativen und später verbindlichen Angebote der Bewerber beschlossen.

Im weiteren Verfahren haben zwei Energieversorgungsunternehmen fristgemäß ihr Interesse am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Bergkamen bekundet. Es handelt sich hier um die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen, Poststraße 4, 59174 Kamen (GSW) sowie um die RWE Deutschland AG, Bochumer Straße 2, 45661 Recklinghausen (RWE).

 

Beiden Energieversorgungsunternehmen wurden die vom Rat beschlossenen Auswahlkriterien und der Entwurf des Konzessionsvertrages übersandt. Das Verfahren sah vor, dass die zunächst indikativen Angebote sowie die weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen bis zum 10.05.2013 bei der Stadt einzureichen sind. Die RWE hat mit Datum vom 10.05.2013 mitgeteilt, am Vergabeverfahren nicht weiter teilnehmen zu wollen.


Die GSW hat mit Schreiben vom 09.05.2013, eingegangen am 10.05.2013, ein indikatives Angebot für den Abschluss eines Konzessionsvertrages für das Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Bergkamen abgegeben, die weiteren für den Fortgang des Verfahrens notwendigen Nachweise vorgelegt und die erforderlichen Erklärungen unterzeichnet. Anschließend erfolgte die Prüfung des Angebotes durch die Fachkanzlei für Energiewirtschaft, Becker/Büttner/Held aus Köln. Aus dortiger Sicht ist das Vertragsangebot der GSW insgesamt als positiv und rechtlich zulässig zu bewerten und grundsätzlich zu akzeptieren.

Die GSW hat sich an dem von der Stadt übersandten Vertragsentwurf orientiert und keine Streichungen, sondern lediglich Angebotserweiterungen vorgenommen. Es handelt sich hierbei um die Ergänzung des Absatzes 5 in § 6 - Netzaufbau und Netzanschluss für EEG–KWK–Anlagen, die Ergänzung des § 9 - Allgemeine Informationspflichten des EVU, die Ergänzung des § 11 Abs. 7, die Einfügung des § 11 Abs. 7a – Baumaßnahmen sowie die Ergänzung des § 19 Abs. 1 – Übertragung des örtlichen Stromverteilnetzes. Der Umfang der Angebotserweiterungen kann dem als Anlage I zu dieser Vorlage beigefügten Vertragsentwurf entnommen werden. Die entsprechenden Ergänzungen und Einfügungen sind dort grau unterlegt kenntlich gemacht.

Die Entscheidung der RWE bietet die Möglichkeit, das Konzessionierungsverfahren vorzeitig zum Abschluss zu bringen und die Weichen für die weitere Zusammenarbeit mit der GSW in den nächsten zwanzig Jahren zu stellen. Mit Schreiben vom 21.05.2013 hat die Verwaltung daher die GSW, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Bergkamen, gebeten, zu erklären, dass es sich bei dem indikativen Angebot vom 09.05.2013 um das verbindliche Angebot handelt. Die GSW hat die entsprechende Erklärung am 28.05.2013 abgegeben. Die Verwaltung empfiehlt, das Angebot anzunehmen und den Stromkonzessionsvertrag mit der GSW abzuschließen.     

 

Auch die Stadt Kamen sowie die Gemeinde Bönen haben von der GSW ein gleichlautendes Vertragsangebot erhalten. In beiden Kommunen hatte die RWE Deutschland AG ebenfalls mitgeteilt, an dem weiteren Verfahren nicht mehr teilnehmen zu wollen. Vorbehaltlich der Zustimmung der parlamentarischen Gremien ist auch dort der Abschluss des vorliegenden Vertragsangebotes beabsichtigt.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Heermann

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Brauner