hier: Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages zwischen der Stadt Bergkamen und den
GSW Gemeinschaftsstadtwerken GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beauftragt den Bürgermeister, den als Anlage I zu dieser Vorlage
beigefügten Entwurf eines Konzessionsvertrages mit der GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen abzuschließen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen hat im Rahmen seiner Sitzung am 14.02.2013 (Drucksache Nr. 10/1081)
auf der Grundlage eines sogenannten Verfahrensbriefes die Auswahlkriterien für
die Stromkonzessionsvergabe und den Entwurf eines Konzessionsvertrages für die
Abgabe der zunächst indikativen und später verbindlichen Angebote der Bewerber
beschlossen.
Im weiteren Verfahren haben zwei Energieversorgungsunternehmen fristgemäß ihr
Interesse am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt
Bergkamen bekundet. Es handelt sich hier um die GSW Gemeinschaftsstadtwerke
GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen, Poststraße 4, 59174 Kamen (GSW) sowie um die RWE
Deutschland AG, Bochumer Straße 2, 45661 Recklinghausen (RWE).
Beiden
Energieversorgungsunternehmen wurden die vom Rat beschlossenen Auswahlkriterien
und der Entwurf des Konzessionsvertrages übersandt. Das Verfahren sah vor, dass
die zunächst indikativen Angebote sowie die weiteren erforderlichen Nachweise
und Unterlagen bis zum 10.05.2013 bei der Stadt einzureichen sind. Die RWE hat
mit Datum vom 10.05.2013 mitgeteilt, am Vergabeverfahren nicht weiter
teilnehmen zu wollen.
Die GSW hat mit Schreiben vom 09.05.2013, eingegangen am 10.05.2013, ein
indikatives Angebot für den Abschluss eines Konzessionsvertrages für das
Elektrizitätsversorgungsnetz in der Stadt Bergkamen abgegeben, die weiteren für
den Fortgang des Verfahrens notwendigen Nachweise vorgelegt und die
erforderlichen Erklärungen unterzeichnet. Anschließend erfolgte die Prüfung des
Angebotes durch die Fachkanzlei für Energiewirtschaft, Becker/Büttner/Held aus
Köln. Aus dortiger Sicht ist das Vertragsangebot der GSW insgesamt als positiv
und rechtlich zulässig zu bewerten und grundsätzlich zu akzeptieren.
Die GSW hat sich an dem von der Stadt übersandten Vertragsentwurf orientiert
und keine Streichungen, sondern lediglich Angebotserweiterungen vorgenommen. Es
handelt sich hierbei um die Ergänzung des Absatzes 5 in § 6 - Netzaufbau und
Netzanschluss für EEG–KWK–Anlagen, die Ergänzung des § 9 - Allgemeine
Informationspflichten des EVU, die Ergänzung des § 11 Abs. 7, die Einfügung des
§ 11 Abs. 7a – Baumaßnahmen sowie die Ergänzung des § 19 Abs. 1 – Übertragung
des örtlichen Stromverteilnetzes. Der Umfang der Angebotserweiterungen kann dem
als Anlage I zu dieser Vorlage
beigefügten Vertragsentwurf entnommen werden. Die entsprechenden Ergänzungen
und Einfügungen sind dort grau unterlegt kenntlich gemacht.
Die Entscheidung der RWE bietet die Möglichkeit, das Konzessionierungsverfahren
vorzeitig zum Abschluss zu bringen und die Weichen für die weitere
Zusammenarbeit mit der GSW in den nächsten zwanzig Jahren zu stellen. Mit
Schreiben vom 21.05.2013 hat die Verwaltung daher die GSW, vorbehaltlich der
Zustimmung des Rates der Stadt Bergkamen, gebeten, zu erklären, dass es sich
bei dem indikativen Angebot vom 09.05.2013 um das verbindliche Angebot handelt.
Die GSW hat die entsprechende Erklärung am 28.05.2013 abgegeben. Die Verwaltung
empfiehlt, das Angebot anzunehmen und den Stromkonzessionsvertrag mit der GSW
abzuschließen.
Auch die Stadt
Kamen sowie die Gemeinde Bönen haben von der GSW ein gleichlautendes
Vertragsangebot erhalten. In beiden Kommunen hatte die RWE Deutschland AG ebenfalls
mitgeteilt, an dem weiteren Verfahren nicht mehr teilnehmen zu wollen.
Vorbehaltlich der Zustimmung der parlamentarischen Gremien ist auch dort der
Abschluss des vorliegenden Vertragsangebotes beabsichtigt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
Amtsleiter Heermann |
Sachbearbeiter Brauner |
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