hier: Interessensbekundungsverfahren
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das
Interessenbekundungsverfahren entsprechend dem als Anlage I beigefügten
Veröffentlichungstext durchzuführen.
Sachdarstellung:
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Ausgangssituation:
Das heutige
„Begegnungszentrum Schacht III“ entstand aus der Waschkaue der ehemaligen
Schachtanlage Werne III. Das Gebäude wurde im Jahre 1986 von der
Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen (LEG) erworben und in den
Jahren 1988 – 1990 mit finanziellen Zuwendungen des Bundes und des Landes
Nordrhein-Westfalen durch die Stadt saniert und wird seitdem als multikulturelles
Begegnungszentrum genutzt.
Im Erdgeschoss des
Gebäudes ist auf der Grundlage eines unbefristeten Mietverhältnisses seit
Beendigung der Sanierungsmaßnahmen u. a. eine Behindertenwerkstatt des
Evangelischen Perthes-Werkes e. V. in Münster untergebracht. Vorhandene
Umkleide- und Sanitärräume werden von den auf der angrenzenden Sportanlage
spielenden Vereinen genutzt.
Im Obergeschoss
befindet sich das Veranstaltungszentrum. Prägender Bestandteil ist hier eine
ca. 650 m² große Veranstaltungshalle, ergänzt durch angrenzende Lager- und
Nebenräume. Die Stadt hat das Veranstaltungszentrum nach der erfolgten
Sanierung zunächst selbst bewirtschaftet.
Auf der Grundlage
eines vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Nutzungsvertrages wurde der
Bereich des Veranstaltungszentrums der Allround Event Veranstaltungsagentur
GmbH seit dem 31.12.1995 aufgrund einer vertraglichen Regelung zur Verfügung
gestellt. Der Vertrag endet am 31.12.2014. Die Allround Event
Veranstaltungsagentur GmbH nutzt darüber hinaus seit dem 01.04.2008 auf der
Grundlage eines Nutzungsvertrages die Räume der ehemaligen Stadtteilbücherei
Rünthe. Das Nutzungsverhältnis kann zum 31.12.2014 gekündigt werden.
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Haushaltssicherungskonzept:
Das vom Rat der
Stadt Bergkamen beschlossene und von der Kommunalaufsicht genehmigte
Haushaltssicherungskonzept der Jahre 2012-2016 sieht für das Haushaltsjahr 2016
die Veräußerung des Gebäudekomplexes sowie der dazugehörigen Außenanlagen vor.
Gewährte Zuwendungen brauchen nicht zurückgezahlt werden, da die Zweckbindung
inzwischen abgelaufen ist.
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Weiteres Verfahren:
Aufgrund der
Beendigung der bestehenden Nutzungsverhältnisse für die im Obergeschoss des
Gebäudes gelegenen Räumlichkeiten soll bereits in diesem Jahr mit der
Vermarktung begonnen werden. In der regionalen Tagespresse, den damit
kooperierenden Immobilienportalen sowie auf der Homepage der Stadt Bergkamen
soll ein sogenanntes „Interessenbekundungsverfahren“
veröffentlicht werden.
Der Entwurf der Interessenbekundung ist dieser Vorlage als Anlage I beigefügt. Die Verwaltung hat darüber hinaus ein Expose zu
dem Gesamtobjekt erstellt.
Für die bisherigen
Mieter besteht somit natürlich auch die Möglichkeit, sich an dem
Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Das Evangelische Perthes-Werk hatte
bereits Ende 2012 mitgeteilt, dass es
kein Interesse am Erwerb hat und auch eine Nutzung des derzeitigen
Veranstaltungsbereiches nicht in Frage kommt.
Die eventuelle
Veräußerung des Gesamtobjektes „Begegnungszentrum Schacht III“ macht die
Genehmigung des entsprechenden Grundstückskaufvertrages durch den Rat der Stadt
Bergkamen erforderlich. Hierzu wird nach dem durchgeführten
Interessenbekundungsverfahren eine gesonderte Entscheidungsvorlage erstellt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Heermann |
Sachbearbeiter Brauner |
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