Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
1.
Ausgangssituation
Im Schuljahr 2012/13 besuchen 443
Schülerinnen und Schüler die 4. Klassen der neun Bergkamener Grundschulen und
werden zu Beginn des Schuljahres 2013/14 auf eine weiterführende Schule
wechseln. Im Vorjahr waren es 521 Schülerinnen und Schüler; laut der
vorliegenden Statistik wird sich die Zahl in den nächsten Jahren wie folgt
entwickeln:
Schuljahr |
Übergänge auf
weiterführende Schulen |
2014/15 |
492 |
2015/16 |
479 |
2016/17 |
411 |
2017/18 |
434 |
2018/19 |
458 |
2019/20 |
399 |
2020/21 |
374 |
2021/22 |
403 |
Das Anmeldeverfahren zu den
weiterführenden Schulen wird durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass
hat das Schulministerium NRW bestimmt, dass die Anmeldungen bis zum 15.03.2013
abgeschlossen sein mussten.
Sofern die Nachfrage das Angebot an
Schulplätzen übersteigt, kann die Obere Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen
mit dem Schulträger festlegen, dass für sämtliche Schulen einer Schulform in
einer Gemeinde eine kürzere Anmeldefrist als für die übrigen weiterführenden
Schulen gilt. Bis zum letzten Schuljahr wurde dies für die
Willy-Brandt-Gesamtschule regelmäßig beantragt und bewilligt. Da für das
kommende Schuljahr kein Anmeldeüberhang an der Willy-Brandt-Gesamtschule zu
erwarten war, haben sich die Schulleitungen aller weiterführenden Schulen auf
eine einheitliche Anmeldewoche in der Zeit vom 04.02. bis 08.02.2013 geeinigt.
Durch die Aushändigung eines
Anmeldescheins an die Eltern aller Viertklässler, auf dem auch die Empfehlung
der Grundschule vermerkt ist, wird verhindert, dass ein Kind gleichzeitig an
mehreren Schulen angemeldet werden kann. Wird das Kind an einer weiterführenden
Schule angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Durchschrift des
Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer Abweisung erhalten die
Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer anderen weiterführenden
Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält eine Durchschrift und kann so
die Einhaltung der Schulpflicht der Viertklässler überprüfen. Über die Aufnahme
an einer Schule entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulleiterin
oder der Schulleiter.
Von den insgesamt 443 Viertklässlern
werden 17 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des gemeinsamen
Unterrichtes eine weiterführende Schule in Bergkamen besuchen. Die beiden
Realschulen werden jeweils sechs Kinder aufnehmen, das Städt. Gymnasium fünf.
Die betreffenden Kinder wurden durch das Schulamt des Kreises auf die
Bergkamener Schulen verteilt. Von diesem Verfahren wurde der Schulträger
ausdrücklich ausgeschlossen. Zu den Empfehlungen der Bergkamener Grundschulen
siehe Anlage 1.
2. Anmeldezahlen
a) Realschulen
An den zwei Bergkamener Realschulen sieht
die Klassenbildung wie folgt aus:
Freiherr-vom-Stein-Realschule:
Es wurden 65 Viertklässler angemeldet.
Zusammen mit den sechs GU-Kindern ergibt dies 71 Schülerinnen und Schüler. Es
werden drei Klassen gebildet.
Realschule Oberaden:
Es wurden 68 Viertklässler angemeldet.
Zusammen mit den sechs GU-Kindern ergibt dies 74 Schülerinnen und Schüler. Es
werden drei Klassen gebildet.
Die Empfehlungen der Grundschulen für die
künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus:
Empfehlungen
der Fünftklässler der Realschule 2013/14 |
||||
|
Frh.-v.-Stein-Realschule |
Realschule
Oberaden |
||
Hauptschule |
--- |
--- |
3 |
4,41 % |
Hauptschule/Realschule
eingeschränkt |
11 |
16,93 % |
15 |
22,05 % |
Realschule |
47 |
72,31 % |
37 |
54,42 % |
Realschule/Gymnasium
eingeschränkt |
6 |
9,23 % |
9 |
13,23 % |
Gymnasium |
1 |
1,53 % |
4 |
5,88 % |
Summe |
65 |
100
% |
68 |
100
% |
Die Empfehlungen gelten in jedem Fall
auch für die Schulform "Gesamtschule" und "Sekundarschule".
b)
Städtisches Gymnasium
Im kommenden Schuljahr haben sich 126
Kinder am Städtischen Gymnasium Bergkamen angemeldet. Zuzüglich der fünf
Kinder, die am gemeinsamen Unterricht teilnehmen, beträgt die Zahl der
Fünftklässler zum Schuljahr 2013/14 somit 131. Das Gymnasium wird fünf Klassen
bilden. Im Vorjahr waren es fünf Klassen mit 145 angemeldeten Schülerinnen und
Schülern.
Die neu aufgenommenen Schülerinnen und
Schüler haben folgende Empfehlung der Grundschulen:
Realschule: 9 Schüler/-innen = 7,14 %
Realschule/Gymnasium eingeschränkt: 23 Schüler/-innen = 18,25 %
Gymnasium: 94
Schüler/-innen = 74,61 %
Die Schüler/-innen mit den 130
Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die von den Bergkamener Grundschulen
ausgesprochen wurden, haben sich an folgende Schulen angemeldet:
Gymnasium Bergkamen: 94 Schüler/-innen
Realschule Oberaden: 4
Schüler/-innen
Freiherr-vom-Stein-Realschule: 1 Schüler/-in
Willy-Brandt-Gesamtschule:
1 Schüler/-in
Auswärtiges Gymnasium: 28 Schüler/-innen
Auswärtige Gesamtschule:
2 Schüler/-innen
c)
Willy-Brandt-Gesamtschule
Erstmalig hat die
Willy-Brandt-Gesamtschule mit 122 Anmeldungen weniger Anmeldungen als das Städtische
Gymnasium zu verzeichnen. Es werden 5 Klassen gebildet.
Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler
haben folgende Empfehlungen.
Empfehlung |
Anzahl
Schüler/Innen |
%-Anteil |
Hauptschule |
87 |
71,32 % |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
16 |
13,11 % |
Realschule |
18 |
14,76 % |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
--- |
--- |
Gymnasium |
1 |
0,81 % |
Summe |
122 |
100
% |
Die Empfehlungen gelten in jedem Fall
auch für die Schulform "Gesamtschule" und "Sekundarschule".
d)
Ein- und Auspendler
Den 16 auswärtigen Schülerinnen und
Schülern, die eine Bergkamener Schule besuchen werden, stehen 59 Viertklässler
gegenüber, die sich für eine Schule in einer Nachbargemeinde entschieden haben.
Die Einpendler werden folgende Schulen
besuchen:
Willy-Brandt-Gesamtschule: 11 Schüler/-innen
Freiherr-vom-Stein-Realschule: 2 Schüler/-innen
Realschule Oberaden: 3
Schüler/-innen
Die 59 Auspendler haben sich an folgenden
Schulen angemeldet:
Werne
Sekundarschule: 7 Schüler/-innen
Anne-Frank-Gymnasium:
4 Schüler/-innen
Christophorus-Gymnasium:
8 Schüler/-innen
Kamen
Hauptschule: 2
Schüler/-innen
Gymnasium: 21 Schüler/-innen
Gesamtschule: 8 Schüler/-innen
Lünen
Gymnasium Altlünen 1 Schüler/-in
Geschwister-Scholl-
Gesamtschule: 3 Schüler/-innen
Käthe-Kollwitz-Gesamtschule:
1 Schüler/-in
Sonstige
Waldorfschule 2
Schüler/-innen
Landschulheim Heessen 1
Schüler/-in
Profilschule Ascheberg 1
Schüler/-in
Laut Urteil des OVG Münster vom
21.02.2013 darf eine Schule die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen,
weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde
darf daher bei einem Anmeldeüberhang nicht das alleinige Ablehnungskriterium
sein.
Dies hat im
laufenden Anmeldejahr zur Folge, dass sieben leistungsstärkere Bergkamener
Schülerinnen und Schüler sich an der Gesamtschule Kamen angemeldet haben, die
auch an der Gesamtschule Bergkamen Aufnahme gefunden hätten. Auf der anderen
Seite wurden leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, die in Kamen wohnen,
wegen des dortigen Anmeldeüberhangs abgewiesen und besuchen nun die Bergkamener
Gesamtschule.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
|