Betreff
Übergänge auf weiterführende Schulen zum Schuljahr 2013/14
Vorlage
10/1201
Aktenzeichen
hö-ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

1.      Ausgangssituation

 

Im Schuljahr 2012/13 besuchen 443 Schülerinnen und Schüler die 4. Klassen der neun Bergkamener Grundschulen und werden zu Beginn des Schuljahres 2013/14 auf eine weiterführende Schule wechseln. Im Vorjahr waren es 521 Schülerinnen und Schüler; laut der vorliegenden Statistik wird sich die Zahl in den nächsten Jahren wie folgt entwickeln:

 

 

Schuljahr

 

 

Übergänge auf weiterführende Schulen

 

2014/15

492

2015/16

479

2016/17

411

2017/18

434

2018/19

458

2019/20

399

2020/21

374

2021/22

403

 

Das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen wird durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass hat das Schulministerium NRW bestimmt, dass die Anmeldungen bis zum 15.03.2013 abgeschlossen sein mussten.

 

Sofern die Nachfrage das Angebot an Schulplätzen übersteigt, kann die Obere Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger festlegen, dass für sämtliche Schulen einer Schulform in einer Gemeinde eine kürzere Anmeldefrist als für die übrigen weiterführenden Schulen gilt. Bis zum letzten Schuljahr wurde dies für die Willy-Brandt-Gesamtschule regelmäßig beantragt und bewilligt. Da für das kommende Schuljahr kein Anmeldeüberhang an der Willy-Brandt-Gesamtschule zu erwarten war, haben sich die Schulleitungen aller weiterführenden Schulen auf eine einheitliche Anmeldewoche in der Zeit vom 04.02. bis 08.02.2013 geeinigt.

 

Durch die Aushändigung eines Anmeldescheins an die Eltern aller Viertklässler, auf dem auch die Empfehlung der Grundschule vermerkt ist, wird verhindert, dass ein Kind gleichzeitig an mehreren Schulen angemeldet werden kann. Wird das Kind an einer weiterführenden Schule angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Durchschrift des Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer Abweisung erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer anderen weiterführenden Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält eine Durchschrift und kann so die Einhaltung der Schulpflicht der Viertklässler überprüfen. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

Von den insgesamt 443 Viertklässlern werden 17 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des gemeinsamen Unterrichtes eine weiterführende Schule in Bergkamen besuchen. Die beiden Realschulen werden jeweils sechs Kinder aufnehmen, das Städt. Gymnasium fünf. Die betreffenden Kinder wurden durch das Schulamt des Kreises auf die Bergkamener Schulen verteilt. Von diesem Verfahren wurde der Schulträger ausdrücklich ausgeschlossen. Zu den Empfehlungen der Bergkamener Grundschulen siehe Anlage 1.

 

 

 

2.       Anmeldezahlen

      

       a) Realschulen

 

       An den zwei Bergkamener Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:

 

       Freiherr-vom-Stein-Realschule:

Es wurden 65 Viertklässler angemeldet. Zusammen mit den sechs GU-Kindern ergibt dies 71 Schülerinnen und Schüler. Es werden drei Klassen gebildet.

 

Realschule Oberaden:

Es wurden 68 Viertklässler angemeldet. Zusammen mit den sechs GU-Kindern ergibt dies 74 Schülerinnen und Schüler. Es werden drei Klassen gebildet.

 

Die Empfehlungen der Grundschulen für die künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus:

 

 

Empfehlungen der Fünftklässler der Realschule 2013/14

 

 

 

Frh.-v.-Stein-Realschule

 

 

Realschule Oberaden

 

 

Hauptschule

 

---

---

3

4,41 %

 

Hauptschule/Realschule eingeschränkt

 

11

16,93 %

15

22,05 %

 

Realschule

 

47

72,31 %

37

54,42 %

 

Realschule/Gymnasium eingeschränkt

 

6

9,23 %

9

13,23 %

 

Gymnasium

 

1

1,53 %

4

5,88 %

 

Summe

 

65

100 %

68

100 %

 

Die Empfehlungen gelten in jedem Fall auch für die Schulform "Gesamtschule" und "Sekundarschule".

 

 

b) Städtisches Gymnasium

 

Im kommenden Schuljahr haben sich 126 Kinder am Städtischen Gymnasium Bergkamen angemeldet. Zuzüglich der fünf Kinder, die am gemeinsamen Unterricht teilnehmen, beträgt die Zahl der Fünftklässler zum Schuljahr 2013/14 somit 131. Das Gymnasium wird fünf Klassen bilden. Im Vorjahr waren es fünf Klassen mit 145 angemeldeten Schülerinnen und Schülern.

 

Die neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler haben folgende Empfehlung der Grundschulen:

 

Realschule:                                    9 Schüler/-innen =  7,14 %

Realschule/Gymnasium eingeschränkt:                 23 Schüler/-innen = 18,25 %

Gymnasium:                              94 Schüler/-innen = 74,61 %

 

Die Schüler/-innen mit den 130 Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die von den Bergkamener Grundschulen ausgesprochen wurden, haben sich an folgende Schulen angemeldet:

 

Gymnasium Bergkamen:                 94 Schüler/-innen

Realschule Oberaden:    4 Schüler/-innen

Freiherr-vom-Stein-Realschule:                   1 Schüler/-in

Willy-Brandt-Gesamtschule:              1 Schüler/-in

Auswärtiges Gymnasium:                 28 Schüler/-innen

Auswärtige Gesamtschule:              2 Schüler/-innen

 

 

c) Willy-Brandt-Gesamtschule

 

Erstmalig hat die Willy-Brandt-Gesamtschule mit 122 Anmeldungen weniger Anmeldungen als das Städtische Gymnasium zu verzeichnen. Es werden 5 Klassen gebildet.

 

Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler haben folgende Empfehlungen.

 

 

Empfehlung

 

 

Anzahl Schüler/Innen

 

 

%-Anteil

 

Hauptschule

 

87

 

71,32 %

 

Hauptschule/Realschule

eingeschränkt

 

16

 

13,11 %

 

Realschule

 

18

 

14,76 %

 

Realschule/Gymnasium

eingeschränkt

 

 

---

 

 

---

 

Gymnasium

 

1

 

0,81 %

 

Summe

122

100 %

 

Die Empfehlungen gelten in jedem Fall auch für die Schulform "Gesamtschule" und "Sekundarschule".

 

 

d) Ein- und Auspendler

 

Den 16 auswärtigen Schülerinnen und Schülern, die eine Bergkamener Schule besuchen werden, stehen 59 Viertklässler gegenüber, die sich für eine Schule in einer Nachbargemeinde entschieden haben.

 

Die Einpendler werden folgende Schulen besuchen:

 

Willy-Brandt-Gesamtschule:                 11 Schüler/-innen

Freiherr-vom-Stein-Realschule:                   2 Schüler/-innen

Realschule Oberaden:    3 Schüler/-innen

 

Die 59 Auspendler haben sich an folgenden Schulen angemeldet:

 

Werne

 

Sekundarschule:            7 Schüler/-innen

Anne-Frank-Gymnasium:               4 Schüler/-innen

Christophorus-Gymnasium:               8 Schüler/-innen

 

Kamen

 

Hauptschule:                2 Schüler/-innen

Gymnasium:                 21 Schüler/-innen

Gesamtschule:              8 Schüler/-innen

 

Lünen

 

Gymnasium Altlünen   1 Schüler/-in

Geschwister-Scholl-

Gesamtschule:              3 Schüler/-innen

Käthe-Kollwitz-Gesamtschule:              1 Schüler/-in

 

Sonstige

 

Waldorfschule               2 Schüler/-innen

Landschulheim Heessen      1 Schüler/-in

Profilschule Ascheberg   1 Schüler/-in

 

Laut Urteil des OVG Münster vom 21.02.2013 darf eine Schule die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen, weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde darf daher bei einem Anmeldeüberhang nicht das alleinige Ablehnungskriterium sein.

 

Dies hat im laufenden Anmeldejahr zur Folge, dass sieben leistungsstärkere Bergkamener Schülerinnen und Schüler sich an der Gesamtschule Kamen angemeldet haben, die auch an der Gesamtschule Bergkamen Aufnahme gefunden hätten. Auf der anderen Seite wurden leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, die in Kamen wohnen, wegen des dortigen Anmeldeüberhangs abgewiesen und besuchen nun die Bergkamener Gesamtschule.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup