des Bebauungsplanes Nr. BK 101/I
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Billigung des Bebauungskonzeptes
3. Frühzeitige Beteiligungder Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für den in der Anlage 1
gekennzeichneten Bereich.
- Der Rat der Stadt Bergkamen billigt das
in Anlage 2 dargestellte Bebauungskonzept für die Neubebauung südlich der
Heinrichstraße/ westlich der Nordfeldstraße.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf
Grundlage des in der Anlage 2 dargestellten Bebauungskonzeptes, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB in Form
einer Bürgerversammlung durchzuführen.
Die Anlagen 1 und
2 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Die AGS Sundermann
hat im Auftrag der Grundstückseigentümer am 31.01.2013 angeregt für eine ca.
30.000 m² große Fläche südlich der Heinrichstraße im Stadtteil Bergkamen einen
Bebauungsplan aufzustellen. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Antrag zu
folgen.
Durch die Rücknahme
der Wohnbaufläche „Nordfeld“ im zukünftigen Flächennutzungsplan der Stadt
Bergkamen und der einhergehenden Aufgabe des Ausbaus der Nordfeldstraße ergibt
sich eine von den bisherigen Planungen abweichende Situation. Der Bereich des
Nordfeldes ist bisher nicht erschlossen und eine Flächeninanspruchnahme wäre
wirtschaftlich somit nur bei einer Gesamtbebauung möglich. Diese würde jedoch
den Bedarf in diesem Siedlungsbereich übersteigen. Aus diesem Grund werden die
bisherigen Planungen, die eine Gesamtnutzung der 33,6 ha großen Fläche
vorsahen, nicht mehr weiter verfolgt. Eine Fortsetzung der Erschließung ist
somit nur anschließend an die östliche Bebauung sinnvoll, so wie im zukünftigen
Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen dargestellt.
Entsprechend dieser
Zielsetzung soll die Fläche südlich der Heinrichstraße und westlich der
Nordfeldstraße durch die Bebauungsplanaufstellung einer Wohnbebauung zugeführt
werden. Der Geltungsbereich kann der Anlage 1 entnommen werden. Nördlich und
östlich der Fläche befinden sich bebaute Grundstücke, während im Süden und
Westen landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzen. Aus diesem Grund wird
eine planerische Entwicklung als dauerhafter Übergang zur freien Landschaft in diesem
Bereich als sinnvoll erachtet.
Durch die Verwaltung
wurde für die Fläche ein Bebauungskonzept erarbeitet. Das Konzept kann der
Anlage 2 entnommen werden.
Das Konzept sieht
für die Neubauflächen eine ländlich geprägte, gering verdichtete Wohnbebauung
in Hofsituationen vor. Die Grundstücksgrößen liegen im Osten der Fläche bei ca.
400 m² bis ca. 700 m² und im Westen der Fläche bei ca. 500 m² bis ca. 1000 m².
Als Bebauung sind hauptsachlich Einzelhäuser mit einem Vollgeschoss vorgesehen,
um dem ländlichen Charakter als Übergang zur freien Landschaft zu entsprechen.
Direkt angrenzend an die bestehende Bebauung am Maiweg ist auch eine
Doppelhausbebauung möglich, wenn der gering verdichtete Charakter beibehalten
wird. Die Haupterschließungsanlagen sind mit dem Maiweg und dem neuen Teil der
Nordfeldstraße bereits vorhanden und sollen durch Platzaufweitungen und neue
Erschließungsstiche ergänzt werden. Mittig des Gebietes soll in einer
Nord-Süd-Achse eine Grünverbindung zwischen der nördlich befindlichen Grünfläche
und den südlich liegenden landwirtschaftlichen Flächen entstehen.
Die Fläche liegt
innerhalb des allgemeinen Siedlungsbereiches. Aufgrund dieser Tatsache und der
Größe des Gebietes kann das Bebauungsplanverfahren als Verfahren der
„Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt
werden. Die hierfür notwendigen Verfahrensvoraussetzungen gemäß § 13a Abs.1
BauGB liegen vor.
Im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan von 1986 ist die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Auch
im zukünftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen wird die Fläche zum
größten Teil als Wohnbaufläche dargestellt. Die bebauten Bereiche am Maiweg
sind als Grünfläche gekennzeichnet. Der Flächennutzungsplan ist nicht
parzellenscharf. Ein Umweltbericht ist im beschleunigten Verfahren nicht
erforderlich.
Die bereits bebauten
Grundstücke am Maiweg, die direkt an die Neubaufläche angrenzen, sollen in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden.
Im Norden grenzt die
Fläche an den bestehenden Bebauungsplan Nr. BK 101/I „Büscherstraße/Himmeldieck“ an. Im
Osten wird eine Teilfläche dieses Bebauungsplanes überplant, die noch den
ursprünglichen Ausbau der Nordfeldstraße darstellt. Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. BK 119 wird dieser Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. BK
101/I gleichzeitig aufgehoben. Der Teilbereich kann der Anlage 1 entnommen
werden.
Eine Realisierung
des Bebauungsplanes Nr. BK 119 „Maiweg“ sollte zeitlich vor der Entwicklung der
Baugrundstücke in der Wasserstadt Aden erfolgen. Insgesamt wird mit den großen
Grundstücken und der geringen Dichte in ländlich geprägter Umgebung ein
grundsätzlich anderes Klientel als bei der Wohnbebauung in der Wasserstadt Aden
angesprochen.
Die Erschließung
soll in Abschnitten und über private Erschließungsträger erfolgen.
Die Verwaltung
schlägt vor das Bauleitplanverfahren einzuleiten und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB auf Grundlage des
Bebauungskonzeptes durchzuführen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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stv.
Amtsleiterin Reumke |
Sachbearbeiterin Brandherm |
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