Betreff
Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragung und Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Vorlage
10/1172
Aktenzeichen
sey-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 10/1172 über die Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren im baren Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung (EC-Karte) vom 02.04.2013 zur Kenntnis und beschließt die Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) der Stadt Bergkamen vom 25.03.2013.

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NRW wurden auch die Bestimmungen zu § 22 GemHVO  - Ermächtigungsübertragungen – geändert, mit nunmehr folgendem Wortlaut:

„Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind übertragbar. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen“.

Diese gesetzliche Bestimmung hat zur Folge, dass die Bürgermeisterin / der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates in einer Dienstanweisung die Vorschriften für die Ermächtigungsübertragungen näher zu bestimmen hat.

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 14.03.2013 die Verwaltung beauftragt in einer Dienstanweisung die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen zu regeln und anschließend dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) der Stadt Bergkamen vom 25.03.2013 wird dem Rat der Stadt Bergkamen hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.

Weiterhin musste die bisherige Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren durch Verwendung des ADV-Verfahrens „Barer Zahlungsverkehr“ außer Kraft gesetzt werden und durch eine neue Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren im baren Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung ersetzt werden.

Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 GmHVO NRW ist die Dienstanweisung für die Erhebung von Verwaltungsgebühren im baren Zahlungsverkehr und durch Kartenzahlung ebenfalls dem Rat der Stadt Bergkamen zur Kenntnis zu geben, da es sich bei den Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln um gewichtige Aufgaben handelt.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Seyffert