Beschlussvorschlag:
Der Rat der der Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderungsvereinbarung
zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna, der Stadt
Bergkamen, der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen über die Durchführung des
Rettungsdienstes, wie sie als Anlage 1
beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Mit dem durch diese Vorlage
angestrebten Ratsbeschluss soll das bisherige Verfahren zur jährlichen
Festlegung der Rettungsdienstgebühren beendet werden. An seine Stelle soll eine
Neuregelung treten, wie sie entsprechend bereits für die Gemeinde Bönen
angewandt wird.
Die Grundlage für die
tatsächliche Wahrnehmung aller Angelegenheiten des Rettungsdienstes in
Bergkamen, Kamen und Bönen ist die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen
dem Kreis Unna, der Stadt Bergkamen, der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen
über die Durchführung des Rettungsdienstes“ von Ende 1982.
Vertragspartner sind der Kreis
Unna als Träger des Rettungsdienstes im Kreis Unna (§ 6 Abs. 1 Rettungsgesetz
NRW – RettG NRW), die Stadt Kamen und die Stadt Bergkamen als Träger einer
Rettungswache (§ 6 Abs. 2 RettG NRW) sowie die Gemeinde Bönen.
Die derzeit gültige
öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
- Anlage 2 -
Durch § 3 der Vereinbarung ist
das Verfahren der Festsetzung der Rettungsdienstgebühren geregelt. Danach
erlassen die Städte Kamen und Bergkamen (jährlich) eigenverantwortlich
Satzungen zur Festlegung der Gebührentarife. Für die Gemeinde Bönen indes ist
die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührentarife durch Satzung mitzuregeln.
Für Bergkamen hat diese Regelung
dazu geführt, dass der Rat der Stadt Bergkamen jeweils am Jahresende eine von
der Stadt Kamen kalkulierte und entworfene Satzungsänderung beschließen muss.
Das hat sich als aufwendig und schlecht praktikabel herausgestellt, zumal eine
eigene Gebührenkalkulation der Stadt Bergkamen zu dem selben Ergebnis führen
muss wie die von der Stadt Kamen vorgelegte. Aus diesem Grunde wird angestrebt,
dass die Stadt Bergkamen die Stadt Kamen ebenfalls ermächtigt, einen
entsprechenden Satzungsbeschluss für ihr Gebiet zu fassen.
Hierzu ist eine Änderung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich. Eine Änderung der
Vereinbarung zur Neuregelung des Beschlussverfahrens bedarf wegen der
Übertragung hoheitlicher Befugnisse eines Ratsbeschlusses und einer Beteiligung
der übrigen Vertragsparteien. Die Beteiligten haben verwaltungsseitig bereits
ihre Zustimmung mitgeteilt.
- Anlagen 3 bis 6 -
Im weiteren Verfahren wird die
vom Rat der Stadt Bergkamen beschlossene Änderungsvereinbarung den anderen
Vertragspartnern zuzuleiten sein, damit dort die notwendigen rechtlichen
Schritte ausgeführt werden können (ggf. Gremienbeschlüsse). Anschließend kann
die Vereinbarung durch die kommunalen Vertreter unterzeichnet werden.
Abschließend bedarf die
Änderungsvereinbarung noch der Genehmigung und Bekanntmachung durch den Kreis
Unna als zuständige Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörde im Sinne von § 24 Abs.
2 und 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG).
Vorbehaltlich einer Genehmigung
durch den Kreis Unna wird die Neuregelung erstmalig Auswirkungen für die Jahre
2013 und 2014 zeigen. Ende 2013 würde die Beschlussfassung durch den Rat der
Stadt Bergkamen entfallen.
Ab 01.01.2014 würde der
Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Kamen auch für das Stadtgebiet Bergkamen
gelten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
6 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiterin Busch |
Sachbearbeiter Höll |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |