Beschlussvorschlag:
Der Behindertenbeirat der Stadt
Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behinderten-arbeit im
Haushalts-/Budgetjahr 2013 i.H.v. insg. 6.140 €
-
zur einen Hälfte als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf
alle geförderten Gruppen, und zur anderen
Hälfte anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2012
oder
-
zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf
alle geförderten Gruppen, und zu einem
Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2012
zu verteilen.
Ab dem Haushalts- / Budgetjahr 2014 soll jeweils bis 31.01. des Jahres durch
die geförderten Gruppen / Vereine eine Meldung der Mitgliederzahlen zum 31.12.
des Vorjahres an die Verwaltung erfolgen. Basierend auf dieser Grundlage
erfolgt eine Festsetzung der Mittelverteilung durch den Ausschuss.
Sachdarstellung:
Wie auch
in den Vorjahren wurde für das Haushalts- / Budgetjahr 2013 ein Betrag in Höhe
von 6.140,00 € für die Förderung der örtlichen Behindertenarbeit
bereitgestellt. Hierdurch soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. -
organisationen eine grundlegende finanzielle Ausstattung garantiert werden.
Da es sich bei den im Haushalts / Budgetjahr 2013
bereitgestellten Mitteln um die Förderung der örtlichen Behindertenarbeit
handelt, soll bei den über das Stadtgebiet hinaus organisierten Gruppen durch
diese selbst eine Verwendung der Förderbeträge ausschließlich für die
Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden. Eine Weiterleitung an
übergeordnete Organisationen ist ausgeschlossen.
Aufgrund eines Aktualisierungsbedarfs
hat die Verwaltung in 2012 einen neuen Verteilschlüssel erarbeitet, nach dem
zunächst eine Grundförderung der Gruppen von 50 % der insgesamt zur Verfügung
stehenden Mittel vorgesehen ist. Die zweite Hälfte wurde darüber hinaus anhand
der Mitgliederzahlen auf die einzelnen Gruppen verteilt. Eine solche Verteilung
soll einerseits eine grundlegende Vereins-/Gruppenarbeit für alle geförderten
Gruppen sichern und auf der anderen Seite aber auch die unterschiedlichen
Gruppengrößen angemessen berücksichtigen.
Bereits in der Sitzung des
Behindertenbeirates im Oktober 2012 sowie im Nachgang zur Sitzung erfolgten
verschiedene Hinweise, dass bei der Verteilung eine höhere Grundförderung
berücksichtigt werden könnte und die Verteilung anhand der Mitgliederzahlen
sich nicht so stark auswirken solle.
Seitens der Verwaltung wird daher
entweder eine jeweils hälftige Verteilung (½ Grundförderung / ½ anhand der
Mitgliederzahlen) wie in der Vorjahresverteilung oder alternativ eine
Verteilung von zwei Dritteln als Grundförderung und einem Drittel anhand der
Mitgliederzahlen vorgeschlagen.
Die beiden Verteilalternativen werden
anhand der Mitgliederzahlen des Vorjahres in Anlage 1 dargestellt.
Anlage 1: Tabelle: Finanzielle
Förderung der Behindertenarbeit in Bergkamen in 2013 –
Verteilvarianten
Die Verwaltung hat die Anzahl der
Bergkamener Mitglieder der einzelnen Selbsthilfegruppen zum Stand 31.12.2012
bereits abgefragt. Die konkreten Zahlen für beide alternative Verteilungen in
2013 werden in der Sitzung des Behindertenbeirates durch die Verwaltung
präsentiert.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Möllmann |
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