hier: Durchführungsbeschluss und Projektfortschritt
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt, das Zukunftsprojekt „Wasserstadt Aden“ als Gesamtmaßnahme
auf Basis des in der Anlage 1 beigefügten Rahmenplanes durchzuführen und alle
erforderlichen Maßnahmen dazu einzuleiten.
Über
den Projektfortschritt und über weitere Detailplanungen ist in den zuständigen
Gremien zu berichten.
Sachdarstellung:
Rahmenplanung
Die „Kohlebeschlüsse“
aus dem Jahr 2007 zur schrittweisen Stilllegung der Steinkohlenförderung bis
2018 bedeuten für die Stadt Bergkamen eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer
Wirtschaftsstruktur. Die Herausforderung im Strukturwandel erfordert neben
einem Bündel weiterer Maßnahmen auch zielorientierte Lösungen, die auf den
Bergbaualtstandorten zu realisieren sind.
Die letzte Zeche in
Bergkamen war „Haus Aden“. Sie förderte im April 2001 zum letzten Mal Kohle.
Das Gelände ist heute nahezu komplett abgeräumt. Das bergrechtliche
Abschlussbetriebsplanverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Auf Restflächen
rund um die beiden Schächte wird langfristig die Wasserhaltung des östlichen
Reviers durch die RAG betrieben.
Als zukunftsfähige
Nachfolgenutzung soll der Reiz der Wasserlage am Datteln-Hamm-Kanal für die
Entwicklung einer Wasserstadt mit den Funktionen, Wohnen, Arbeiten und Freizeit
genutzt werden. Die Projektgesellschaft Haus Aden mbH hat die Machbarkeit
dieses neuen Stadtquartiers am Wasser in einer ersten Planungsphase belegt.
Der aktuelle Rahmenplan
wurde durch den Rat am 05.07.2012 als Grundlage für die weiteren Planungen
gebilligt.
Planungsrecht
In seiner Sitzung am
13.03.2008 hat der Rat der Stadt Bergkamen die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden erfolgte von November 2012 bis Januar 2013. Z.Z. wird die
Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorbereitet.
Für die Wasserflächen
ist die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens unter
Federführung der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich. Dieses entfaltet
Konzentrationswirkung und umfasst ebenfalls den Sanierungsplan i.S. des
BBodSchG. Die Verwaltung stellt derzeit in Zusammenarbeit mit Fachbüros die
notwendigen Unterlagen zusammen. Erörterungsgespräche mit den beteiligten
Behörden finden regelmäßig statt.
Finanzierung
Für die Gesamtmaßnahme
wurden Städtebauförderungsmittel beantragt. Mit Verfügung vom 29.11.2012 hat
die Bezirksregierung Arnsberg eine Zuwendung
in Höhe von 1,4 Mio. € für einen ersten Realisierungsabschnitt
bewilligt.
Mit dem Förderantrag hat
die Verwaltung einen Kosten- und Finanzierungsplan für die Gesamtmaßnahme
vorgelegt und die Gesamtförderung beantragt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat
im Einvernehmen mit dem MBWSV hierzu im Zuwendungsbescheid ein Gesamttestat abgegeben und die Maßnahme
in das Städtebauinvestitionsprogramm „Stadtumbau West“ (SUW) für die weiteren
Jahre bis 2017 aufgenommen.
Die Kosten für
Eigentumserwerb, Freilegung, Sanierung und Bodenmanagement, Erschließung,
Herstellung der Wasserflächen, Projektsteuerung, Vermarktung der privat
nutzbaren Grundstücke und Öffentlichkeitsarbeit
sind Gegenstand der Fördermaßnahme. Alle beitragspflichtigen
Erschließungsmaßnahmen werden über Beiträge finanziert und sollen ebenfalls im
Rahmen der Gesamtmaßnahme umgesetzt werden. Es ist geplant, dass einzelne
Abschnitte durch dritte Erschließungsträger realisiert werden.
Die Realisierung soll
nicht durch die Projektgesellschaft Haus Aden mbH erfolgen.
Die Wasserstadt Aden ist
ein PPP-Projekt zwischen Stadt Bergkamen und RAG Montan Immobilien GmbH. Die
RAG Montan Immobilien GmbH soll insbesondere die externen erforderlichen
Bodenmassen garantieren. Ihr obliegt ebenfalls die Baureifmachung und das
Risiko der Vermarktung der gewerblichen Grundstücke. Die Flächen des Adenparks
verbleiben ebenfalls bei der RAG MI und sollen im Sinne des Rahmenplanes über
ein Ausgleichskonto hergestellt werden.
Der Maßnahme liegt
folgendes Kostengerüst zugrunde:
Gesamtkosten in Mio. € |
40,45 |
|
Erlöse |
|
|
|
Erschließungsbeiträge |
4,80 |
|
Entwässerungsbeiträge /
SEB |
4,35 |
|
Grundstückserlöse |
16,35 |
Summe Erlöse |
25,50 |
|
Förderung |
10,47 |
|
Eigenanteil Stadt |
4,48 |
Zur Förderung der
Gesamtmaßnahme ist ein Durchführungsbeschluss des Rates der Stadt Bergkamen
erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher eine entsprechende Beschlussfassung
(siehe Beschlussvorschlag).
Realisierung
Für die öffentliche
Baumaßnahmen ist eine Bauzeit bis 2017/2018 vorgesehen. Die Vermarktung der
Grundstücke dauert darüber hinaus.
Zur Erfüllung der
Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der Wasserstadt Aden soll ein
Entwicklungsträgers i.S.v. § 167 BauGB treuhänderisch für die Stadt tätig
werden soll. Er soll folgende Aufgaben übernehmen:
-
Projektleitung
(Gesamtkoordination/Projektmanagement)
-
Bewirtschaftung
des Treuhandvermögens/Finanzierungsmanagement
-
Bewirtschaftung
von öffentlichen Fördermitteln, Erstellen von Verwendungsnachweisen
-
Ausschreibung
und Überwachung von Planungs- und Bauleistungen
-
Durchführung
von evtl. Wettbewerben für städtebaulich wichtige Grundstücke
-
Marketingstrategie/Vermarktung,
Investorenbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit
-
Kontinuierliche
Information der politischen und administrativen Gremien.
-
treuhänderischer
Grunderwerb für die Stadt (für die von der Stadt zu entwickelnden Flächen).
Die Kosten für die Leistungen
des Entwicklungsträgers sind zuwendungsfähig.
Durch ein externes
Anwaltsbüro wird derzeit die EU-weite Ausschreibung zur Auswahl eines
Entwicklungsträgers vorbereitet.
In der ersten Phase
erfolgt ein Teilnahmewettbewerb, dem sich ein Verhandlungsverfahren mit den
ausgewählten Bietern anschließt. Die Vorlage für die endgültige Vergabe soll im
September dem Rat vorgelegt werden. Die Verwaltung wird über den Fortgang des
Verfahrens in den zuständigen Ausschüssen berichten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Kämmerer |
Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Reumke |
|