Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die ab dem 01.12.2013 zu besetzende Stelle eines / einer Beigeordneten für das Dezernat II der Stadt Bergkamen auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt entsprechend des als Anlage der Vorlage beigefügten Entwurfs im Internet auf der Seite der Stadt Bergkamen und anderen Plattformen, sowie in einer überörtlichen Tageszeitung.
Sachdarstellung:
Gesetzliche Bestimmungen über die Wahl der Beigeordneten sind insbesondere in § 71 Gemeindeordnung NRW in der zurzeit gültigen Fassung geregelt. Hiernach werden hauptamtliche Beigeordnete, über deren Wahl oder Wiederwahl frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle entschieden werden darf, für die Dauer von acht Jahren gewählt (§ 71 Abs. 1 GO NRW). Sie müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.
Die Stellen hauptamtlicher Beigeordneter sind auszuschreiben. Lediglich bei einer Wiederwahl kann von einer Ausschreibung abgesehen werden.
Da die achtjährige Wahlzeit des Beigeordneten Herrn Wenske mit Eintritt in den Ruhestand, also mit Ablauf des 30.11.2013 endet, ist keine Wiederwahl möglich.
Im Falle der Beigeordnetenstelle für das Dezernat II kann die Neubesetzung nach den oben genannten Regelungen zum 01.06.2013 entschieden werden. Die Ausschreibung ist jedoch schon vorher möglich und notwendig.
Damit die Stelle eines / einer Beigeordneten für das Dezernat II übergangslos mit Beginn der neuen Wahlzeit ab 01.12.2013 besetzt werden kann, ist bereits jetzt eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen. Der Entwurf des Ausschreibungstextes ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung wird die Stellenausschreibung im Internet auf der Seite der Stadt Bergkamen und anderen Plattformen, sowie in einer überörtlichen Tageszeitung veröffentlichen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter König |
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