Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfs-planes der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen mit der Festlegung des Schutzzieles:
Die erste Einheit soll mit einer
Mindeststärke von 9 Funktionsträgern innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung
durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen.
Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke
von 7 Funktionsträgern soll innerhalb
von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen.
Diese Vorgaben sollen in mindestens 85% der
Einsätze eingehalten werden.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen
Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung
zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.
Die Verwaltung wird
außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg erneut die
Ausnahmegenehmigung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 FSHG und damit die weitere
Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer hauptamtlichen Wache zu
beantragen.
Die 2.
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist der Erstschrift der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Sachdarstellung:
Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Datum vom 08.07.2008 der Stadt Bergkamen erneut die
Ausnahmegenehmigung gem. § 13 Absatz 1 Satz 2 FSHG erteilt, auf die Einrichtung
einer ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzten Feuerwache zu verzichten.
Grundlage dieser Ausnahmegenehmigung war die
1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Bergkamen.
Die Genehmigung wurde mit der Auflage einer jährlichen
Berichtspflicht insgesamt bis zum 30. April 2013 befristet.
Nunmehr wird die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt
Bergkamen vorgelegt. Ihm liegen die Erhebungsdaten aus dem Zeitraum 01.01.2008
bis 31.12.2012 sowie eine aktuelle Risikobetrachtung zugrunde.
Die
sog. „zeitkritischen Einsätze“ unterliegen immer der besonderen Aufmerksamkeit,
zumal die Ergebnisse zur Bewältigung solcher Einsätze ein Kriterium zur
Bemessung der Leistungs- fähigkeit einer Feuerwehr sind.
Aufgrund der jährlichen Berichtsfrist konnte zeitnah die Leistungsfähigkeit der
Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen dargestellt und überprüft werden. Der selbst
gesteckte Zielerreichungs- grad war Ansporn und Prüfkriterium zugleich; mit
einem Erreichungsgrad von über 85 %, zuletzt im Jahr 2012 mit 91 %, werden die
Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr Bergkamen erfüllt.
Da der Brandschutzbedarfsplan nicht nur den Ist-Zustand dokumentiert, sondern
auch die Fortentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen im Blick haben
muss, ist die personelle Ausstattung hinsichtlich der Altersstruktur und der
Qualifikation von Belang. Die Wahrnehmung eines Ehrenamtes ist im Allgemeinen
rückläufig, was vielen gesellschaftlichen Veränderungen und persönlichen
Anforderungen geschuldet ist. Die Stadt Bergkamen kann sich hier trotzdem auch
für die nächsten Jahre zuversichtlich auf einen angemessenen Personalbestand
hinsichtlich Alterstruktur und Anzahl verlassen.
Problemtisch ist zeitweise das Angebot des Institutes der Feuerwehr -IdF
NRW- als zentrale
Ausbildungsstätte zur Ausbildung von Feuerwehrangehörigen und Mitgliedern von
Krisenstäben. Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze
entspricht nicht immer dem tatsächlichen Bedarf. Thematisiert wird das in den
entsprechenden Gremien der Wehrführungen im Kreis Unna und darüber hinaus.
Die sachliche Ausstattung entspricht den Anforderungen und konnte bisher in dem
notwendigen Umfang erhalten bzw. modernisiert werden. Die Fahrzeuge sind in
einem guten Zustand, so dass die geplanten Ersatzbeschaffungen zugunsten des
neuen Feuerwehrgerätehauses Rünthe zeitlich verschoben werden konnten; diese
Entscheidungen wurden einvernehmlich mit den entsprechenden Gremien der
Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen getroffen.
Die vom Rat der Stadt Bergkamen zu beschließende Schutzzieldefinition weicht
von dem bisherigen Maß ab. Zukünftig soll der Zielerreichungsgrad bei
mindestens 85 % liegen (bisher 90 %). Im Allgemeinen wird ein
Zielerreichungsgrad von 80 % als Standard beschrieben; hier liegt das selbst
gesteckte Ziel der Stadt Bergkamen für die Freiwillige Feuerwehr höher.
Die Ergebnisse der Vorjahre lassen erkennen, dass in Bergkamen der
Zielerreichungsgrad i.d.R. über 85 % liegt. Allerdings müssen insbesondere
aufgrund veränderter Arbeitsbedingungen im Hauptberuf der ehrenamtlichen Kräfte
die Einsatzzeiten realistisch betrachtet werden, was nun zu dieser Veränderung
führt. Diese Betrachtung ist im Übrigen auch ein Prüfkriterium bei der
Bezirksregierung Arnsberg.
Die
Textfassung der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Freiwilligen
Feuerwehr Bergkamen ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Nicht
enthalten sind die aufwendigen Stadt- und Ortsteilpläne, da sie unverändert aus
der 1. Fortschreibung übernommen werden konnten. Bei Bedarf sind sie im Fachamt
einzusehen.
Der Entwurf der 2. Fortschreibung wurde der Bezirksregierung Arnsberg am 31.
Januar 2013 zur Fristwahrung mit dem Hinweis auf die Ratssitzung vom 14. März
2013 vorgelegt; eine Rückmeldung liegt der Verwaltung bisher nicht vor.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiterin Busch |
Sachbearbeiter Lamparski |
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