Betreff
2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen
Vorlage
10/1136
Aktenzeichen
37.05.01 la-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfs-planes der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen mit der Festlegung des Schutzzieles:

 

Die erste Einheit soll mit einer Mindeststärke von 9 Funktionsträgern innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen.

 

Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von  7 Funktionsträgern soll innerhalb von weiteren 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung eintreffen.

 

Diese Vorgaben sollen in mindestens 85% der Einsätze eingehalten werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus diesem Plan ergebenden baulichen und technischen Entwicklungen in die weitere Finanzplanung aufzunehmen und die Realisierung zeit- und bedarfsgerecht zu organisieren.

 

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg erneut die Ausnahmegenehmigung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 FSHG und damit die weitere Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer hauptamtlichen Wache zu beantragen.

 

Die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Sachdarstellung:

Die Bezirksregierung Arnsberg  hat mit Datum vom 08.07.2008 der Stadt Bergkamen erneut die Ausnahmegenehmigung gem. § 13 Absatz 1 Satz 2 FSHG erteilt, auf die Einrichtung einer ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzten Feuerwache zu verzichten. Grundlage dieser Ausnahmegenehmigung war die  1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Bergkamen.
Die Genehmigung wurde mit der Auflage einer jährlichen Berichtspflicht insgesamt bis zum 30. April 2013 befristet.

Nunmehr wird die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Bergkamen vorgelegt. Ihm liegen die Erhebungsdaten aus dem Zeitraum
01.01.2008 bis 31.12.2012 sowie eine aktuelle Risikobetrachtung zugrunde.

 

Die sog. „zeitkritischen Einsätze“ unterliegen immer der besonderen Aufmerksamkeit, zumal die Ergebnisse zur Bewältigung solcher Einsätze ein Kriterium zur Bemessung der Leistungs- fähigkeit einer Feuerwehr sind.
Aufgrund der jährlichen Berichtsfrist konnte zeitnah die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen dargestellt und überprüft werden. Der selbst gesteckte Zielerreichungs- grad war Ansporn und Prüfkriterium zugleich; mit einem Erreichungsgrad von über 85 %, zuletzt im Jahr 2012 mit 91 %, werden die Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr Bergkamen erfüllt.


Da der Brandschutzbedarfsplan nicht nur den Ist-Zustand dokumentiert, sondern auch die Fortentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen im Blick haben muss, ist die personelle Ausstattung hinsichtlich der Altersstruktur und der Qualifikation von Belang. Die Wahrnehmung eines Ehrenamtes ist im Allgemeinen rückläufig, was vielen gesellschaftlichen Veränderungen und persönlichen Anforderungen geschuldet ist. Die Stadt Bergkamen kann sich hier trotzdem auch für die nächsten Jahre zuversichtlich auf einen angemessenen Personalbestand hinsichtlich Alterstruktur und Anzahl verlassen.


Problemtisch ist zeitweise das Angebot des Institutes der Feuerwehr -IdF NRW- als zentrale Ausbildungsstätte zur Ausbildung von Feuerwehrangehörigen und Mitgliedern von Krisenstäben. Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze entspricht nicht immer dem tatsächlichen Bedarf. Thematisiert wird das in den entsprechenden Gremien der Wehrführungen im Kreis Unna und darüber hinaus.

Die sachliche Ausstattung entspricht den Anforderungen und konnte bisher in dem notwendigen Umfang erhalten bzw. modernisiert werden. Die Fahrzeuge sind in einem guten Zustand, so dass die geplanten Ersatzbeschaffungen zugunsten des neuen Feuerwehrgerätehauses Rünthe zeitlich verschoben werden konnten; diese Entscheidungen wurden einvernehmlich mit den entsprechenden Gremien der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen getroffen.


Die vom Rat der Stadt Bergkamen zu beschließende Schutzzieldefinition weicht von dem bisherigen Maß ab. Zukünftig soll der Zielerreichungsgrad bei mindestens 85 % liegen (bisher 90 %). Im Allgemeinen wird ein Zielerreichungsgrad von 80 % als Standard beschrieben; hier liegt das selbst gesteckte Ziel der Stadt Bergkamen für die Freiwillige Feuerwehr höher.
Die Ergebnisse der Vorjahre lassen erkennen, dass in Bergkamen der Zielerreichungsgrad i.d.R. über 85 % liegt. Allerdings müssen insbesondere aufgrund veränderter Arbeitsbedingungen im Hauptberuf der ehrenamtlichen Kräfte die Einsatzzeiten realistisch betrachtet werden, was nun zu dieser Veränderung führt. Diese Betrachtung ist im Übrigen auch ein Prüfkriterium bei der Bezirksregierung Arnsberg.

 

Die Textfassung der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Nicht enthalten sind die aufwendigen Stadt- und Ortsteilpläne, da sie unverändert aus der 1. Fortschreibung übernommen werden konnten. Bei Bedarf sind sie im Fachamt einzusehen.

Der Entwurf der 2. Fortschreibung wurde der Bezirksregierung Arnsberg am 31. Januar 2013 zur Fristwahrung mit dem Hinweis auf die Ratssitzung vom 14. März 2013 vorgelegt; eine Rückmeldung liegt der Verwaltung bisher nicht vor.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Lamparski