Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung
– Drucksache Nr. 10/1123 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 09.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt,
über das Thema Korruptionsprävention jährlich zu berichten.
Das Gesetz zur
Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines
Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW –
KorruptionsbG) vom 16.12.2004, das zum 01.03.2005 in Kraft getreten ist, war
zunächst bis zum 28.02.2009 befristet. Die Befristung wurde seitdem jährlich
immer um ein Jahr verlängert und tritt zz. am 31.12.2013 außer Kraft.
Das
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW enthält zahlreiche Transparenzregelungen sowie
Melde- und Anzeigepflichten, die auch den kommunalen Bereich betreffen. Die
Meldung von Vergabeausschlüssen und Verfehlungen im Vergaberegister wurde auch
für den kommunalen Bereich verbindlich gemacht.
Nachfolgend wird
über die gesetzlich vorgeschriebenen und die darüber hinausgehenden
freiwilligen Maßnahmen zur Korruptionsprävention berichtet:
1. Anfragen nach § 8
Korruptionsbekämpfungsgesetz („Vergaberegister“)
Bei
der Informationsstelle des Finanzministeriums NRW wurde das Vergaberegister
eingerichtet. Dieses enthält Informationen über Vergabeausschlüsse und Hinweise
auf Verfehlungen von Firmen. Die Stadt Bergkamen ist verpflichtet, bei
Dienstleistungsaufträgen über 25.000 Euro und bei Bauaufträgen über 50.000 Euro
eine Anfrage an das Vergaberegister zu stellen. Im Gegenzug besteht die
Verpflichtung, dem Vergaberegister die Daten der Firmen zu melden, die im Sinne
des Korruptionsbekämpfungsgesetzes auffällig
geworden sind.
Im
Jahr 2012 wurde das Vergaberegister wie folgt angefragt:
Stadtämter/
Eigenbetriebe |
Anzahl der Anfragen |
Amt
für Planung, Tiefbau und Umwelt |
3 |
Amt
für Grundstücks und Gebäudewirtschaft |
12 |
Stadtbetrieb
Entwässerung |
6 |
Baubetriebshof |
4 |
EntsorgungsBetriebBergkamen |
3 |
Amt
für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport |
5 |
Fachdezernat
Innere Verwaltung |
3 |
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|
Gesamt |
36 |
Es lagen keine Eintragungen im Vergaberegister vor.
2. Anzeigen nach § 16
Korruptionsbekämpfungsgesetz (Vergabeanzeigen und Veräußerungsregister)
Gemäß
§ 16 Abs. 1 müssen die Vergabe von Aufträgen, die einen Wert von 200.000 Euro
übersteigen und gem. Abs. 2 die Vermögensveräußerungen über 200.000 Euro der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW angezeigt werden. Im Jahre 2012 wurden 3 Vergaben
jedoch keine Grundstücksveräußerungen über 200.000 Euro angezeigt.
Vergabeanzeigen |
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Stadtamt/ Vergaberegisternummer
|
Projekt/
Objekt |
Stadtbetrieb
Entwässerung/ 18093 |
Kanalerneuerung
Westenhellweg |
Stadtbetrieb
Entwässerung/ 18660 |
Kanalnetzerweiterung
„Am Römerberg“ |
Stadtbetrieb
Entwässerung/ 19885 |
Erstellung von
2 Regenklärbecken „Weißer
Landwehrgraben“ |
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Veräußerungsregister
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Fehlanzeige
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Fehlanzeige |
3. Nachfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz
Im Jahre 2012 hat es keine Nachfrage
nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegeben.
Nachfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz |
|
Fehlanzeige
|
Fehlanzeige |
4. Veröffentlichungspflicht gem. § 17
Korruptionsbekämpfungsgesetz
§
17 sieht eine jährliche Veröffentlichung der beruflichen Daten,
Beraterverträge, Mitgliedschaften in
Gremien und Organen sowie Vereinsfunktionen öffentlicher Mandatsträger
(Bürgermeister, Ratsmitglieder und Sachkundiger Bürger) vor.
Durch
die Offenlegung werden berufliche Betätigungen, andere Mandate und Ehrenämter
während der Zeit der parlamentarischen Arbeit transparent und somit deren
Vereinbarkeit dargestellt. Der Weg der Offenlegung auch der ehrenamtlichen
Funktionen kann Aufschluss geben über die Entscheidungen der Mandatsträgern
zugrunde liegenden Motivationen.
Die
Angaben hierzu werden jährlich, jeweils zum 01.03., auf der städtischen
Homepage aktualisiert.
5. Anzeigepflicht des Hauptverwaltungsbeamten gem. § 18
Korruptionsbekämpfungsgesetz
Der
Bürgermeister kommt seiner Anzeigenpflicht gem. § 18 Korruptionsbekämpfungs-
gesetz
gegenüber dem Rat nach. Außerdem veröffentlicht er seine Nebentätigkeiten und
Mitgliedschaften in Organen, Gremien und Vereinen auf seiner privaten Website.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Klinger |
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