Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage Drucksache Nr.
10/1119 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit
Wirkung vom 20.11.1999 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und
Männern für das Land NRW (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) in Kraft. Es
verpflichtet u. a. Kommunen zur Aufstellung eines Frauenförderplanes für den
Zeitraum von jeweils drei Jahren.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschloss in seiner Sitzung am 18.03.2010 den aktuellen
fortgeschriebenen Frauenförderplan. Dieser Frauenförderplan ist befristet bis
zum 17.03.2013. Gemäß § 5 a LGG ist nach Ablauf des Frauenförderplans ein
Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu
erarbeiten. Gleichzeitig ist der Frauenförderplan für weitere drei Jahre
fortzuschreiben (siehe Vorlage Drucksache Nr. 10/1120).
Da
der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen hat, eine jährliche Berichterstattung
durchzuführen, wurden die Berichte für die Jahre 2010 und 2011 bereits
abgegeben. Im Folgenden wird nun der Bericht über die Umsetzung des
Frauenförderplanes für das Jahr 2012 vorgelegt.
Zielvorgaben:
Die Zielvorgaben des Frauenförderplanes
prognostizierten für das Jahr 2012 keine große Veränderung des Frauenanteils
bei der Stadt Bergkamen. Der Frauenanteil betrug am 31.12.2011 43,50 %
und hat sich zum Stichtag 31.12.2012 auf 44,96%
erhöht. Um diese Situation zu analysieren, wurden die Daten des Berichtes für
das Jahr 2012 mit denen des Berichtes für das Jahr 2011 verglichen, um
Entwicklungen erkennen zu können.
Bei der Berechnung des Frauenanteils muss
berücksichtigt werden, dass die Frauen, die Elternzeit oder sonstigen
unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen, als sogenannte „Beurlaubte“ getrennt
erfasst werden und nicht in die statistische Personalkapazität einfließen. Zur
Vertretung der beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden befristet
Beschäftigte eingestellt. Sie dürfen aufgrund der Regelungen des
Landesgleichstellungsgesetzes allerdings nicht in den statistischen
Frauenanteil einfließen. Diese Verringerung der „weiblichen“ Personalkapazität
führt daher zu einem geringeren Frauenanteil.
Um zu verdeutlichen, wie hoch der tatsächliche
Anteil der beschäftigten Frauen bei der Stadt Bergkamen ist, wurde erstmalig
für den Bericht des Jahres 2004 die Anzahl der befristet Beschäftigten
gesondert erfasst und in den folgenden Jahren entsprechend fortgeschrieben. Inklusive
dieser Befristungen ergibt sich im Jahr 2012 ein Frauenanteil von 45,94% (2011 = 45,02 %).
Der
Anstieg des Frauenanteils begründet sich insbesondere dadurch, dass mehr Männer
als Frauen aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Bergkamen
ausgeschieden sind und überwiegend Frauen aus der Elternzeit zurückgekehrt
sind.
Besonders
hervorzuheben ist, dass der Frauenanteil im höheren Dienst bei den
Angestellten, Beamtinnen und Beamten nach 21,74% in 2010 und 25% in 2011
erneut in 2012 auf 29,55% relativ hoch angestiegen ist. Ursache dafür ist
das Ausscheiden von Männern und die
dadurch bedingte Einstellung bzw. Höhergruppierung von Frauen.
Auch im Bereich der Struktur der Führungsebene wird diese Entwicklung
deutlich. Hier konnte nach einem Anstieg von fast 8% in 2011 ein erneuter
Anstieg verzeichnet werden. Der Frauenanteil bei den Führungskräften
beträgt nun 40 % (2011 = 38,33%).
Betrachtet man die Berufsgruppen ohne
Arbeiterinnen und Arbeiter und wertet nur die Anzahl der Angestellten,
Beamtinnen und Beamten aus, wird die Parität zum 31.12.2012 mit einem Frauenanteil
von 52,37% erneut übertroffen (2011 = 50,31%).
Personalentwicklungsmaßnahmen:
Im
Frauenförderplan wurde festgeschrieben, dass Frauen verstärkt zu beruflichen
Fortbildungen zu motivieren bzw. hierbei zu unterstützen sind, da Qualifikation
Voraussetzung für verantwortliche Tätigkeiten ist.
Zum Stichtag 31.12.2012 nimmt eine Mitarbeiterin der Stadt Bergkamen am Angestelltenlehrgang II teil.
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und
Familie
hier: Arbeitszeit / Teilzeit:
Laut
Frauenförderplan soll Teilzeitbeschäftigung gefördert werden, in dem
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Antrag ihre vereinbarte
Wochenarbeitszeit verringern können, wenn dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen.
Zum Stichtag
31.12.2012 befinden sich 124 Frauen und 22 Männer in einem
Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (siehe Seite 24 der Anlage). Seit 1991 hat
sich somit die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten mehr als verdoppelt. Diese Zahl
macht deutlich, dass hinsichtlich der Teilzeitgewährung insbesondere versucht
wird, dem Bedürfnis der Frauen nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht
zu werden.
Dies
spiegelt sich ebenfalls in der Gestaltung der Arbeitszeit wieder. Hier
wird nach Möglichkeit den Anträgen der Beschäftigten entsprochen, soweit
dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Stadt Bergkamen existieren
daher sehr viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle (z. B. 3- bzw.
4-Tage-Woche, 2-und 3-Tage-Woche im Wechsel, flexibler Vormittags- oder
Nachmittagsdienst, Herausnahme aus der Kernarbeitszeit, Gleitzeit usw.).
Im
Vergleich zum Jahr 2004 ist die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Männer von 8
auf derzeit 22 angestiegen. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass früher
geringfügig Beschäftigte nicht im Stellenplan ausgewiesen wurden. Dies wurde im
Rahmen des Stellenplanes für die Jahre 2005/2006 angepasst. Bei diesen
geringfügig Beschäftigten handelt es sich um Aufsichtskräfte, deren
wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt unter 6 Stunden liegt.
Analyse der Beschäftigungsstruktur 2010
(Anlage 1)
Das
statistische Material des Jahres 2012 ist dieser Vorlage zur Einsicht als
Anlage beigefügt. Erhoben wurden die laut Stellenplan (Stand: 31.12.2012) beschäftigten
Frauen und Männer, getrennt nach Berufsgruppen, Laufbahnen und Besoldungs-,
Vergütungs- und Lohngruppen.
Berücksichtigung des TVöD
Mit Wirkung vom 01.10.2005 ist der neue
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft getreten. Dieser
ersetzt grundsätzlich die bisherigen manteltariflichen Regelungen u. a. des BAT
und des BMT-G. Ergebnis des neuen TVöD ist, dass es keine Trennung mehr
zwischen Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern gibt. Die bisherigen
Vergütungs- und Lohngruppen der Beschäftigten wurden anhand einer Tabelle den
neuen Entgeltgruppen zugeordnet.
Unklar ist nach wie vor, wie sich der
TVöD auf die statistische Auswertung des Frauenförderplanes auswirken soll.
Trotz der Einführung des TVöD wurden die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
des Landesgleichstellungsgesetzes nicht geändert.
Bis zu einer evtl. neuen Regelung wird
die Statistik daher auf der Grundlage der alten Trennung zwischen Angestellten,
Arbeiterinnen und Arbeitern erstellt. Zur Information wurden die vergleichbaren
neuen Entgeltgruppen in den Tabellen aufgeführt. Die Trennung des
Arbeiterinnen- und Arbeiterbereiches macht vor dem Hintergrund des Berufsbildes
auch weiterhin Sinn.
Weitere Berücksichtigung fand die
Tarifeinigung zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 27.07.2009. Danach richtet
sich ab dem 01.11.2009 die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD
einschließlich Entgeltordnung nach den Merkmalen des Anhangs zur Anlage C (VKA)
zum TVöD. Die neuen Entgeltgruppen S 2 bis S 18 wurden entsprechend tariflicher
Regelungen den „alten“ Entgeltgruppen zugeordnet und in den Tabellen
eingearbeitet.
In der ersten Tabelle auf Seite 2 der Anlage
erfolgt eine Darstellung der Entwicklung des Frauenanteils bei der Stadt
Bergkamen seit 1999. Hier sind alle im Stellenplan aufgeführten Beamtinnen,
Beamten, Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter zusammengefasst. Teilzeitbeschäftigte
wurden entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilmäßig bei der Berechnung des
Frauenanteils berücksichtigt. Dieses Verfahren wurde erstmalig bei der
Ermittlung der Zahlen für das Jahr 1999 verwendet. Frühere Jahre können deshalb
für statistische Vergleiche nicht hinzugezogen werden.
Seit 2004 erfolgt außerdem die nachrichtliche
Einbeziehung der befristet Beschäftigten.
Die
Tabelle auf Seite 3 enthält eine Zusammenfassung aller Berufsgruppen mit
Angestellten, Beamtinnen und Beamten. Diese Darstellung ist für die gesetzliche
Prüfung der Unterrepräsentanz von Frauen erforderlich.
Zur
detaillierten Übersicht wurde darüber hinaus nach folgenden Berufsgruppen
differenziert:
Allgemeine
Verwaltung
Technische
Berufe
Sozialdienst
Erziehungsdienst
Schulhausmeister
/Schulhausmeisterinnen
ADV
Musikschullehrer
/ Musikschullehrerinnen
Arbeiter /
Arbeiterinnen
Praktikanten /
Praktikantinnen
Auszubildende
Wahlbeamte.
Innerhalb der einzelnen Berufsgruppen wurden
(soweit vorhanden) einzelne Listen pro Angestellte und pro Beamtinnen und
Beamte erstellt. Diese Einzellisten wurden in einer „Gesamt“-Liste pro
Berufsgruppe summiert.
Auch
hier wurden Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilmäßig bei
der Berechnung des Frauenanteils berücksichtigt.
1. Angestellte, Beamtinnen und Beamte
insgesamt
(Tabelle: Seite 3 der Anlage)
Laut Stellenplan wird mit Stichtag 31.12.2012 in diesem
Bereich ein Frauenanteil von 52,37% erreicht und hat somit erneut die
„50%-Grenze“ übertroffen. Nachrichtlich erfolgt auch hier die Einbeziehung der
befristet Beschäftigten. Dadurch ist der Frauenanteil (54,94%) erneut größer,
als der Männeranteil und ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen (2011 =
52,63%).
Betrachtet man die einzelnen Laufbahngruppen
(mittlerer, gehobener und höherer Dienst) getrennt (ohne befristet
Beschäftigte), ergibt sich ein differenzierteres Bild.
Im mittleren Dienst
überwiegt der Anteil der mit Frauen besetzten Stellen mit insgesamt 59,64%
(Vorjahr = 57,86%). Nur
im Bereich der Vergütungs- / Besoldungsgruppe Vb/A9„S“ sind Frauen mit 41%
unterrepräsentiert.
Im gehobenen Dienst ist der
Frauenanteil mit 46% geringer als im mittleren Dienst. Anzumerken ist jedoch, dass in den
Bereichen V b / A 9 und IV b / A 10 die Parität mit 50% und 57,23% erreicht
bzw. übertroffen wird. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Frauenanteil im
gehobenen Dienst leicht angestiegen (Vorjahr = 45%).
Im höheren Dienst beträgt der
Frauenanteil 29,55% und ist im Vergleich zum Vorjahr erneut relativ deutlich
angestiegen (2010 = 21,74% / 2011 = 25%). Wie eingangs bereits erwähnt,
hängt dies mit dem Ausscheiden von Männern und der dadurch bedingten
Einstellung bzw. Höhergruppierung von Frauen zusammen.
Im Vergleich zu den
vergangenen Jahren lässt sich zusammenfassend insgesamt erkennen, dass der
Frauenanteil angestiegen ist und zwar von 44,72% in 1999 auf 52,37% in 2012.
Die Parität wurde zum zweiten Mal in Folge übertroffen.
2. Berufsgruppe: Allgemeine Verwaltung
2.1
Angestellte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle:
Seite 4 der Anlage)
Der Frauenanteil beträgt insgesamt 59,28%
(Vorjahr = 57,26%). Je
höher die Stellen bewertet sind, desto niedriger ist der Frauenanteil. Im
höheren Dienst liegt der Frauenanteil bei 32,35% und ist im Vergleich zum Vorjahr erneut relativ
deutlich angestiegen (2011 = 30,56%). Im gehobenen Dienst schloss das Jahr 2012
mit einem Frauenanteil von rd. 49% ab (2010 = 48%). Im mittleren Dienst beträgt
der Frauenanteil rund 69% (2011 = 67%).
2.1.1 Allg.
Verwaltung – Angestellte (Tabelle: S. 5 der Anlage)
Der Gesamtanteil der mit Frauen besetzten
Stellen überwiegt mit insgesamt rund 68%. Auffällig sind die hohen Frauenanteile im mittleren Dienst
mit rund 73%; dies sind hauptsächlich Schulsekretärinnen und Schreibkräfte, die
in der Regel in Teilzeit arbeiten (32 Ganztags- und 48 Teilzeitkräfte teilen
sich 60,97 Stellen). Der Frauenanteil im gehobenen Dienst liegt bei rund 53%
(2011 = 46%). Im höheren Dienst beträgt
der Frauenanteil rund 58%. Damit ist hier der Anteil der Frauen – genau wie
im Vorjahr - größer, als der Anteil der Männer.
2.1.2 Allg.
Verw. – Beamtinnen und Beamte (Tabelle: S. 6 der Anlage)
Die Gesamtzahlen weisen
einen Frauenanteil von rund 48% aus.
Im mittleren Dienst liegt der Anteil der Frauen bei 44%.
Im gehobenen Dienst stellt sich die Situation
wie folgt dar: In der Besoldungsgruppe A 9 und A 11 wird die Parität erreicht. Im „Spitzenamt“ A 13 ist weder eine
Frau noch ein Mann vertreten. Für den gesamten gehobenen Dienst ergibt sich ein
Frauenanteil von rund 44%. Im höheren Dienst sind Frauen mit rd. 18% vertreten.
Teilzeit wird von Männern nicht in Anspruch genommen.
3. Berufsgruppe: Technische Berufe
(Tabelle: S. 7 der Anlage)
Da
sich zum Stichtag die Beschäftigten im technischen Bereich fast ausschließlich
im Angestelltenverhältnis befinden, ist die Auswertung der Tabellen auf Seite 7
und 8 der Anlage nahezu identisch. Tabelle 9 „Beamtinnen und Beamte“ weist die
Daten für 2 Beamte und eine Beamtin aus.
Der durchschnittliche
Anteil der Frauen im technischen Bereich liegt bei rund 22% und ist im
Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen. Im mittleren Dienst beträgt der Frauenanteil nur 4%. Während
sich im höheren Dienst nun erstmalig eine Angestellte befindet (Anteil = 20%), liegt
der Wert im gehobenen Dienst bei unverändert rund 36% und ist um 10%
angestiegen. Hier macht sich besonders bemerkbar, dass durch das Ausscheiden
von Männern und der Einstellung von Frauen der Frauenanteil deutlich gestiegen
ist.
4. Berufsgruppe: Sozialdienst
4.1
Angestellte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle:
Seite 10 der Anlage)
Die
Beschäftigten im Sozialdienst sind bewertungsmäßig – mit einer Ausnahme im
mittleren Dienst - ausschließlich dem gehobenen Bereich zugeordnet. Die Beschäftigtenstruktur weist im
Stellenplan einen Frauenanteil von rd. 49% aus. Dabei wird die höhere
Anzahl der Frauen (19:14) etwas relativiert durch die hohe Quote von
Teilzeitbeschäftigten. Während in der Vergütungs- / Besoldungsgruppe IV b / A
10 der Anteil der Frauen (63%) den der Männer übersteigt, findet sich in den
Gruppen IVa und III gegenüber fünf Männern keine Frau.
4.1.1
Sozialdienst – Angestellte (Tabelle: Seite 11 der Anlage)
Die Frauen besetzen hier
rund 49% der Stellen.
Die Einzelanalyse entspricht den Aussagen der Gesamtübersicht (Tabelle: Seite
10 der Anlage).
4.1.2
Sozialdienst – Beamtinnen und Beamte (Tabelle: Seite 12 der Anlage)
Der Anteil der Frauen
beträgt hier insgesamt 50%.
Die Einzelanalyse entspricht den Aussagen der Gesamtübersicht (Tabelle: Seite
10 der Anlage).
5. Berufsgruppe: Erziehungsdienst
Die
im Erziehungsdienst angesiedelten Stellen befinden sich ausschließlich im
mittleren und gehobenen Angestelltenbereich (Tabelle: Seite 13 der Anlage). Die Beschäftigten sind mit insgesamt rund
97% fast ausschließlich weiblich. Teilzeit wird überwiegend im mittleren
Dienst in Anspruch genommen.
6. Berufsgruppe: Schulhausmeister /
Schulhausmeisterin
Die
Stellen in diesem Bereich sind ausschließlich Angestelltenstellen (Tabelle:
Seite 14 der Anlage). Die besetzten
Stellen sind zu 100% mit männlichen Personen und in Vollzeit besetzt.
7. Berufsgruppe: ADV
7.1
Angestellte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle:
Seite 15 der Anlage)
Die Stellen sind zu
100% mit männlichen Personen in den Bereichen mittlerer und gehobener Dienst
besetzt.
7.1.1 ADV –
Angestellte (Tabelle: Seite 16 der Anlage)
Die männlichen Angestellten sind überwiegend im
gehobenen Dienst eingruppiert.
7.1.2 ADV –
Beamtinnen und Beamte (Tabelle: Seite 17 der Anlage)
Die einzige Beamtenstelle wird nach A 9 „S“
besoldet und ist durch einen Mann besetzt.
8. Berufsgruppe: Musikschullehrerinnen
und –lehrer
(Tabelle: Seite 18 der Anlage)
Es handelt sich
ausschließlich um Angestelltenverhältnisse. Die Stellen sind durchweg im
gehobenen Dienst angesiedelt. Der
Frauenanteil liegt insgesamt bei rund 25%. Entsprechend der Tätigkeit ist
der Anteil der – hier hauptsächlich männlichen – Teilzeitbeschäftigten hoch.
9. Berufsgruppe: Arbeiterinnen und
Arbeiter
(Tabelle: Seite 19 der Anlage)
Die Gesamtzahl weist einen Frauenanteil von rund 11% aus
(Vorjahr 13%). Im unteren Lohngruppenbereich kann ein
Frauenanteil von rd. 45% verzeichnet werden. Im oberen Lohngruppenbereich
verringert sich der Frauenanteil auf insgesamt 10,08% (Vorjahr 10,30%).
10. Berufsgruppe: Praktikantinnen und
Praktikanten
(Tabelle: Seite 20 der Anlage)
Hierbei handelt
es sich um Berufspraktikantenstellen im Erziehungs- und Sozialdienst (Dauer = 1
Jahr). Die Einstellungen erfolgen in Abhängigkeit der eingehenden Bewerbungen.
Insgesamt kann hier ein starker Rückgang der Bewerbungen um einen
Praktikumsplatz verzeichnet werden. Im Erziehungsdienst sind drei Frauen
beschäftigt. Im Sozialdienst ist niemand tätig.
11. Berufsgruppe: Wahlbeamte (Tabelle: Seite 21 der Anlage)
Die Stellen
sind zu 100% männlich besetzt.
12. Struktur der Führungsebenen (Tabelle: Seite 22 der
Anlage)
Der
weibliche Anteil an Stellen mit Führungsfunktionen beträgt 40%. Wie eingangs
bereits erwähnt, ist der Frauenanteil im Vergleich zum Vorjahr erneut
angestiegen. Dieser kontinuierliche Anstieg ist bedingt
durch das Ausscheiden von Männern. Die frei gewordenen Stellen wurden
überwiegend durch Frauen nachbesetzt. Anhand der Altersstruktur ist zu
erkennen, dass sich auch in Zukunft der Frauenanteil erhöhen kann. Dies zeigt
auch der Vergleich mit dem Jahr 2001, wo der Frauenanteil noch 13,7% betrug.
13. Auszubildende (Tabelle: Seite 23 der Anlage)
Anhand der
Übersicht wird deutlich, dass der Frauenanteil nach 60% in 2011 nun 56%
beträgt. Im Jahr 2000 betrug der Frauenanteil nur 25%. Betrachtet man nur
die Ausbildungsbereiche „Verwaltung“ ohne den Gärtner- bzw.
Straßenbauer-Bereich kann sogar ein Frauenanteil von rd. 80% festgehalten
werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiterin Rahn |
Sichtvermerk
GST Bierkämper |