Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Um
die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes zu
gewährleisten, ist laut § 10 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW ein
Überwachungssystem einzurichten, dass es ermöglicht, leistungsgefährdende
Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Zur
Risikofrüherkennung gehören insbesondere:
-
die
Risikoidentifikation
-
die
Risikobewertung
-
Maßnahmen
der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation
-
die
Risikoüberwachung / Risikofortschreibung
-
die
Dokumentation
Zum
Ende des Kalenderjahres 2010 hat der EntsorgungsBetriebBergkamen ein
entsprechendes System eingeführt.
Der
RMS-Bericht wird halbjährlich einer Überprüfung unterzogen, um festzustellen ob
es Änderungen bezüglich Eintrittswahrscheinlichkeit, Höhe des möglichen
Schadens gibt und ob Maßnahmen zur Minimierung der Risiken weiterhin
durchgeführt werden bzw. ob weitere Maßnahmen notwendig sind.
Bei
der Überprüfung am 20.12.2012 ist
ein weiteres Risiko ergänzt worden, welches im RMS-Bericht unter der Nr. R-031
bei den wirtschaftlichen Risiken aufgeführt ist. Hierbei handelt es sich um die
Abfuhrlogistik Werststofftonne, welches als Beispielauszug des RMS-Berichts
Bestandteil dieser Vorlage ist. Bei den übrigen Risiken werden die ergriffenen
Maßnahmen fortgeführt bzw. ausgebaut wie z.B. die geplante Einführung eines
Kleinabfallsammelfahrzeugs.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Techn. Beigeordneter |
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Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiter Heinemann |
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