Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Abfallmengenentwicklung
Bergkamen 2012 und der Berechnung des Mindestmüllvolumens der
Restmüllentsorgung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Ablauf des
Jahres 2012 haben der Kreis Unna und die Gesellschaft für Wertstoff- und
Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) dem EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) die
Mengenentwicklung bezogen auf Bergkamen des Jahres 2012 mitgeteilt.
Die
detaillierte Auswertung der verschiedenen Abfallfraktionen ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Die
Mengenreduzierung im Bereich der Abfallart Restmüll ist nach Ansicht des EBB
auf folgende Faktoren zurückzuführen:
-
Demografische
Bevölkerungsentwicklung in Bergkamen (Einwohnerzahl 01.01.2012 = 50.274 /
Einwohnerzahl 31.12.2012 = 49.957)
-
Einführung
der Wertstofftonne im Kreis Unna und der Stadt Bergkamen zum 01.07.2012
-
Positive
Anwendung der Hinweise aus der Abfallberatung und entsprechenden Publikationen
zur Abfalltrennung.
Des Weiteren
zeigt die Mengenentwicklung im Jahr 2012 im Bereich der Wertstofftonne
(1.070,76 to.) und der Leichtverpackungen (LVP / 904,92 to.) mit einem
Gesamtvolumen von 1.975,38 to., dass die zusätzliche Erfassung von
stoffgleichen Nichtverpackungen (NVP) gegenüber dem LVP-Jahreswert 2011 mit
1.778,25 to. gelungen ist.
Die weiter auf
hohem Niveau liegenden Entsorgungsmengen aus der Andienung an den Wertstoffhof
Bergkamen zeigen, dass diese Einrichtung der Bergkamener Bevölkerung bekannt
ist und sehr gut angenommen wird.
In Anlehnung
an die Vorlage zur Einführung eines 80 Liter-Restmüllgefäßes vom 27.08.2012
(Drucksache Nr. 10/0959) erfolgte die Neuberechnung des Restmüllvolumens pro
Einwohner und Woche. Berücksichtigt wurde wiederum das Urteil des
Verwaltungsgericht Arnsberg zum Schüttverdichtungsfaktor als auch ein Abzug von
Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen, zum Beispiel Industrie und
Gewerbebetriebe, gemäß Empfehlung des INFA Institutes aus Ahlen. Die Literzahl
pro Einwohner und Woche beläuft sich auf 14,68 Liter im Vergleich zu 15,14
Liter im Jahr 2011. Seitens des EBB wird die Vermutung aufgestellt, dass hier
bereits die Einführung der Wertstofftonne zum 01.07.2012 Auswirkungen gezeigt hat.
Die Berechnung
ist als Anlage 2 beigefügt.
Keiner
Änderung bedarf daraus resultierend die dritte Änderungssatzung von 20.12.2012
zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006;
gem. § 12 Absatz 1 ist ein Pflichtrestmüllvolumen von 10 Litern pro Einwohner
und Woche vorgesehen. Das rechnerisch nachgewiesene Restabfallaufkommen von
14,68 Liter pro Einwohner und Woche stellt insofern weiterhin eine
Besserstellung für den Gebührenzahler dar.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
und Technischer Beigeordneter |
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Stellv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiter Heinemann |
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