Betreff
Abfallmengenentwicklung in Bergkamen in 2012 / Berechnung des Mindestrestmüllvolumens
Vorlage
10/1108
Aktenzeichen
70.20.01 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Abfallmengenentwicklung Bergkamen 2012 und der Berechnung des Mindestmüllvolumens der Restmüllentsorgung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Mit Ablauf des Jahres 2012 haben der Kreis Unna und die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) dem EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) die Mengenentwicklung bezogen auf Bergkamen des Jahres 2012 mitgeteilt.

 

Die detaillierte Auswertung der verschiedenen Abfallfraktionen ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Mengenreduzierung im Bereich der Abfallart Restmüll ist nach Ansicht des EBB auf folgende Faktoren zurückzuführen:

 

-          Demografische Bevölkerungsentwicklung in Bergkamen (Einwohnerzahl 01.01.2012 = 50.274 / Einwohnerzahl 31.12.2012 = 49.957)

-          Einführung der Wertstofftonne im Kreis Unna und der Stadt Bergkamen zum 01.07.2012

-          Positive Anwendung der Hinweise aus der Abfallberatung und entsprechenden Publikationen zur Abfalltrennung.

Des Weiteren zeigt die Mengenentwicklung im Jahr 2012 im Bereich der Wertstofftonne (1.070,76 to.) und der Leichtverpackungen (LVP / 904,92 to.) mit einem Gesamtvolumen von 1.975,38 to., dass die zusätzliche Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen (NVP) gegenüber dem LVP-Jahreswert 2011 mit 1.778,25 to. gelungen ist.

 

Die weiter auf hohem Niveau liegenden Entsorgungsmengen aus der Andienung an den Wertstoffhof Bergkamen zeigen, dass diese Einrichtung der Bergkamener Bevölkerung bekannt ist und sehr gut angenommen wird.

 

In Anlehnung an die Vorlage zur Einführung eines 80 Liter-Restmüllgefäßes vom 27.08.2012 (Drucksache Nr. 10/0959) erfolgte die Neuberechnung des Restmüllvolumens pro Einwohner und Woche. Berücksichtigt wurde wiederum das Urteil des Verwaltungsgericht Arnsberg zum Schüttverdichtungsfaktor als auch ein Abzug von Restmüll aus anderen Herkunftsbereichen, zum Beispiel Industrie und Gewerbebetriebe, gemäß Empfehlung des INFA Institutes aus Ahlen. Die Literzahl pro Einwohner und Woche beläuft sich auf 14,68 Liter im Vergleich zu 15,14 Liter im Jahr 2011. Seitens des EBB wird die Vermutung aufgestellt, dass hier bereits die Einführung der Wertstofftonne zum 01.07.2012  Auswirkungen gezeigt hat.

Die Berechnung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Keiner Änderung bedarf daraus resultierend die dritte Änderungssatzung von 20.12.2012 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006; gem. § 12 Absatz 1 ist ein Pflichtrestmüllvolumen von 10 Litern pro Einwohner und Woche vorgesehen. Das rechnerisch nachgewiesene Restabfallaufkommen von 14,68 Liter pro Einwohner und Woche stellt insofern weiterhin eine Besserstellung für den Gebührenzahler dar.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung EBB

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter und Technischer Beigeordneter

 

 

Stellv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heinemann