Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entsprechend der §§ 13 und 14 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für
den EntsorgungsBetriebBergkamen hat die Betriebsleitung den Bürgermeister und
den Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsabschluss über
die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen zu unterrichten.
Dieser Vorlage ist eine vorläufige Gewinn und Verlust-Rechnung (GuV) zum
31. Dezember 2012 als Anlage beigefügt. (§ 13 Betriebssatzung EBB)
Alle bis zum vg. Datum gebuchten Aufwendungen und Erträge wurden
berücksichtigt.
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen erfolgen durch den
Betriebsleiter.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Technischer Beigeordneter |
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Stellv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiter Grotefels |
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