Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2012 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Gesetzliche Vorgaben und Aufgaben
In
den Paragraphen 64 bis 66 des Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009, zuletzt
geändert durch Art. 5 Abs. 9 des
Gesetzes vom 24. Febr. 2012, sind die Bestellung, die Aufgaben und weitere
Vorschriften für den Gewässerschutzbeauftragten geregelt.
Betriebe
und Betreiber von Abwasseranlagen, die täglich mehr als 750 m³ Abwasser in ein
Gewässer einleiten oder mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, sind gesetzlich
dazu verpflichtet, einen oder mehre Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen. Auf
diese Weise soll die Eigenkontrolle der Betriebe gestärkt werden.
Als
innerbetriebliche Kontrollinstanz hat der Gewässerschutzbeauftragte die
Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und
Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes zu überwachen. Diese
orientieren sich an den in der Praxis vorgegebenen Anforderungen der jeweiligen
abwassertechnischen Einrichtungen.
Der
Gewässerschutzbeauftragte (GSW) überwacht den Betrieb und arbeitet an
Gewässerschutzkonzepten und deren Umsetzung mit.
Bei
der Stadt Bergkamen sind rd. 220 km
Abwasserkanäle (Schmutz-, Regen,- und Mischwasserkanäle), eine Vielzahl an
Vorflutern und Gräben, Pumpwerke für Schmutz- und Regenwasser mit Rückhaltungen
und Sonderbauwerken dafür zuständig, dass eine geordnetes Entwässerungssystem
existiert. Dieses Entwässerungssystem dient nicht zuletzt der Hygiene und dem
Hochwasserschutz.
Umsetzung
Mit Genehmigungen und
Erlaubnissen der Aufsichtsbehörden (UWB Kreis Unna und Bezirksregierung
Arnsberg) werden weiterhin Oberflächenwässer von Straßen und befestigten
Grundstücksflächen in Gewässer eingeleitet. Das im Berichtzeitraum
fortgeschriebene Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK) für den Zeitraum 2013 bis 2018 ist nach Vorstellung im Rat der
Stadt Bergkamen am 27.09.2012 den Aufsichtsbehörden vorgelegt worden.
Alle baulichen Maßnahmen
zum Erhalt und zur Verbesserung der städtischen Entwässerungseinrichtung sind
im ABK dargestellt und bilden unter anderem die Grundlage zum Wirtschaftplan
des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen.
Nach Durchsicht des ABK
durch die Wasserbehörden sind für insgesamt neun Einleitungsstellen aus dem
Regenwasserkanalnetz in verschiedene Gewässer keine gültigen Erlaubnisse
vorhanden. Dieser Missstand wird kurzfristig in 2013 beseitigt.
§ 61 a LWG
Zu Beginn des
Berichtszeitraums waren alle Vorbereitungen zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung
für Hausanschlussleitungen, § 61 a
LWG in Verbindung mit der Untersuchung
der städtischen Kanalisation abgeschlossen. Ein Fristenplan für das gesamte
Stadtgebiet sollte den Hauseigentümern
Planungssicherheit geben. Entsprechend sind die nach der
Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) geltenden Regeln zur Überprüfung
der städt. Entwässerungseinrichtungen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden
zum Teil ausgesetzt worden. Aufgrund des relativen guten allgemeinen Zustandes
der Abwasseranlagen konnte hier ein überschaubares Risiko verantwortet werden.
Eine erhöhte Anzahl an Havarien konnte nicht festgestellt werden. Aufgrund
einer zum Ende des Berichtzeitraumes anstehenden Änderung des § 61a LWG, soll
nun der Landtag einer Gesetzesvorlage zustimmen, die allen Betroffenen eine auskömmlichen Umgang mit dem Thema „Dichtheitsprüfung“
ermöglichen. Für die Stadt Bergkamen ist dann die Entwässerungssatzung erneut
anzupassen.
Kanalnetz, Betriebliche Anlagen
Der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen
erfüllt alle ihm übertragene Aufgaben der Abwasserbeseitigung, der
Niederschlagswasserbehandlung und des Abtransports zu den Kläranlagen des
Lippeverbandes in der Stadt Lünen und der Stadt Werne.
Einzelnen Maßnahmen mit Kosten sind dem
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 des SEB zu entnehmen. Daher wird an
diese Stelle im Bericht nicht weiter darauf eingegangen.
Einen erheblichen Anteil an der
Instandhaltung und Erneuerung der städtischen Entwässerungseinrichtungen trägt
die Deutsche Steinkohle AG weiterhin mit.
Nicht nur der Stadtbetrieb Entwässerung
betreibt Entwässerungseinrichtungen. Eine Vielzahl von Straßen- und
Oberflachenentwässerung obliegt der Unterhaltung und Instandhaltung der
Straßenbaubehörde. Ferner sind Entwässerungseinrichtungen auf dem Parkfriedhof
und im Wasserpark vorhanden. Auch hier ist auf die Einhaltung der
Kontrollintervalle, Reinigung, Inspektion, Unterhaltung und Erneuerung gemäß
den gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Vorfluter
Die Gewässerschau 2012 fand am 29.03.2012
statt. Im Protokoll vom 23.04.2012 wurden einige Beanstandungen an
verschiedenen Gewässern protokolliert. Leider sind die baulichen Maßnahmen an
den Durchlässen im Bereich „Goldbach“ sowie die dazugehörigen Anträge nach § 99
LWG noch nicht umgesetzt. Diese Maßnahmen werden für das Berichtsjahr 2013
eingeplant.
Das Protokoll der Gewässerschau ist als
Anlage beigefügt.
Fremdwasser
Die europaweite Ausschreibung zum
Fremdwassersanierungskonzept für das
gesamte Stadtgebiet Bergkamen ist vergeben. Ende Dezember 2012 sind die
Grundlagen zur Festlegung der notwendigen Messstellen im Stadtgebiet
erarbeitet, so dass eine erste Messkampagne beginnen kann. Eine Auswertung der
Daten erfolgt im Sommer 2013; Ergebnisse sind im September 2013 zu erwarten.
Mit der ausführlichen Vorstellung des
Fremdwassersanierungskonzepts ist unmittelbar danach zu rechnen.
Dementsprechend wird der Zeitplan zur Finanzierung mit Fördermitteln
eingehalten werden können.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung des SEB Mecklenbrauck Betriebsleiter |
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Sachbearbeiter Strüwer |
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