Betreff
Gewässerschutzbericht 2012
Vorlage
10/1101
Aktenzeichen
strü-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2012 zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

 

Gesetzliche Vorgaben und Aufgaben

 

In den Paragraphen 64 bis 66 des Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert durch Art. 5  Abs. 9 des Gesetzes vom 24. Febr. 2012, sind die Bestellung, die Aufgaben und weitere Vorschriften für den Gewässerschutzbeauftragten geregelt.

Betriebe und Betreiber von Abwasseranlagen, die täglich mehr als 750 m³ Abwasser in ein Gewässer einleiten oder mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen oder mehre Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen. Auf diese Weise soll die Eigenkontrolle der Betriebe gestärkt werden.

Als innerbetriebliche Kontrollinstanz hat der Gewässerschutzbeauftragte die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und  Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes zu überwachen. Diese orientieren sich an den in der Praxis vorgegebenen Anforderungen der jeweiligen abwassertechnischen Einrichtungen.

Der Gewässerschutzbeauftragte (GSW) überwacht den Betrieb und arbeitet an Gewässerschutzkonzepten und deren Umsetzung mit.

Bei der Stadt Bergkamen sind  rd. 220 km Abwasserkanäle (Schmutz-, Regen,- und Mischwasserkanäle), eine Vielzahl an Vorflutern und Gräben, Pumpwerke für Schmutz- und Regenwasser mit Rückhaltungen und Sonderbauwerken dafür zuständig, dass eine geordnetes Entwässerungssystem existiert. Dieses Entwässerungssystem dient nicht zuletzt der Hygiene und dem Hochwasserschutz.

 

Umsetzung

 

Mit Genehmigungen und Erlaubnissen der Aufsichtsbehörden (UWB Kreis Unna und Bezirksregierung Arnsberg) werden weiterhin Oberflächenwässer von Straßen und befestigten Grundstücksflächen in Gewässer eingeleitet. Das im Berichtzeitraum fortgeschriebene Abwasserbeseitigungskonzept  (ABK) für den Zeitraum 2013 bis 2018 ist nach Vorstellung im Rat der Stadt Bergkamen am 27.09.2012 den Aufsichtsbehörden vorgelegt worden.

Alle baulichen Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der städtischen Entwässerungseinrichtung sind im ABK dargestellt und bilden unter anderem die Grundlage zum Wirtschaftplan des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen.

Nach Durchsicht des ABK durch die Wasserbehörden sind für insgesamt neun Einleitungsstellen aus dem Regenwasserkanalnetz in verschiedene Gewässer keine gültigen Erlaubnisse vorhanden. Dieser Missstand wird kurzfristig in 2013 beseitigt.

 

§ 61 a LWG

 

Zu Beginn des Berichtszeitraums waren alle Vorbereitungen zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung für Hausanschlussleitungen,  § 61 a LWG  in Verbindung mit der Untersuchung der städtischen Kanalisation abgeschlossen. Ein Fristenplan für das gesamte Stadtgebiet  sollte den Hauseigentümern Planungssicherheit geben. Entsprechend sind die nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) geltenden Regeln zur Überprüfung der städt. Entwässerungseinrichtungen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden zum Teil ausgesetzt worden. Aufgrund des relativen guten allgemeinen Zustandes der Abwasseranlagen konnte hier ein überschaubares Risiko verantwortet werden. Eine erhöhte Anzahl an Havarien konnte nicht festgestellt werden. Aufgrund einer zum Ende des Berichtzeitraumes anstehenden Änderung des § 61a LWG, soll nun der Landtag einer Gesetzesvorlage zustimmen, die allen  Betroffenen eine  auskömmlichen Umgang mit dem Thema „Dichtheitsprüfung“ ermöglichen. Für die Stadt Bergkamen ist dann die Entwässerungssatzung erneut anzupassen.

 

 

Kanalnetz, Betriebliche Anlagen

 

 

 

Der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen erfüllt alle ihm übertragene Aufgaben der Abwasserbeseitigung, der Niederschlagswasserbehandlung und des Abtransports zu den Kläranlagen des Lippeverbandes in der Stadt Lünen und der Stadt Werne.

Einzelnen Maßnahmen mit Kosten sind dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 des SEB zu entnehmen. Daher wird an diese Stelle im Bericht nicht weiter darauf eingegangen.

Einen erheblichen Anteil an der Instandhaltung und Erneuerung der städtischen Entwässerungseinrichtungen trägt die Deutsche Steinkohle AG weiterhin mit.

Nicht nur der Stadtbetrieb Entwässerung betreibt Entwässerungseinrichtungen. Eine Vielzahl von Straßen- und Oberflachenentwässerung obliegt der Unterhaltung und Instandhaltung der Straßenbaubehörde. Ferner sind Entwässerungseinrichtungen auf dem Parkfriedhof und im Wasserpark vorhanden. Auch hier ist auf die Einhaltung der Kontrollintervalle, Reinigung, Inspektion, Unterhaltung und Erneuerung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu beachten.   

 

 

Vorfluter

 

 

 

Die Gewässerschau 2012 fand am 29.03.2012 statt. Im Protokoll vom 23.04.2012 wurden einige Beanstandungen an verschiedenen Gewässern protokolliert. Leider sind die baulichen Maßnahmen an den Durchlässen im Bereich „Goldbach“ sowie die dazugehörigen Anträge nach § 99 LWG noch nicht umgesetzt. Diese Maßnahmen werden für das Berichtsjahr 2013 eingeplant.

 

Das Protokoll der Gewässerschau ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Fremdwasser

 

 

Die europaweite Ausschreibung zum Fremdwassersanierungskonzept  für das gesamte Stadtgebiet Bergkamen ist vergeben. Ende Dezember 2012 sind die Grundlagen zur Festlegung der notwendigen Messstellen im Stadtgebiet erarbeitet, so dass eine erste Messkampagne beginnen kann. Eine Auswertung der Daten erfolgt im Sommer 2013; Ergebnisse sind im September 2013 zu erwarten. Mit der ausführlichen Vorstellung des  Fremdwassersanierungskonzepts ist unmittelbar danach zu rechnen. Dementsprechend wird der Zeitplan zur Finanzierung mit Fördermitteln eingehalten werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung des SEB

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Betriebsleiter

 

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Strüwer