Betreff
Jahresabschluss 2011 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2011
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage
10/1099
Aktenzeichen
bdt-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum 31.12.2011 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

Zu c)

 

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 3.086.494,72 € wird ein Betrag von 2.680 T€ an den städtischen Haushalt abgeführt, der Rest wird der Allgemeinen Rücklage im SEB zugeführt.

 

Zu d)

 

Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.

 

Sachdarstellung:

 

Zu a) und b)

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.

 

Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Satze 6 und 7 in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.

 

Der Prüfbericht des Jahres 2011 liegt der Gemeindeprüfungsanstalt vor. Nach Rücksprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt steht der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt nicht entgegen.

 

Erläuterungen zum Prüfungsbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.

 

Zu c)

 

Der Beschluss über die Feststellung ist mit einem Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes verbunden.

 

Die Ergebnisrechnung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen weist einen Jahresüberschuss von 3.086.494,72 € aus.

 

Nach Vorschlag der Betriebsleitung soll ein Betrag von 2.680.000,00 € an den städtischen Haushalt abgeführt werden; ein Betrag von 406.494,72 € soll der Allgemeinen Rücklage im SEB zugeführt werden.

 

Zu d)

 

Mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns soll in der Regel die Entlastung der Betriebsleitung verbunden werden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung des SEB

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Brandt