Festlegung der Fördersätze für das Jahr 2013
Sachdarstellung:
Die Richtlinien
zur Förderung der Jugendarbeit der Stadt Bergkamen sehen eine Förderung gem. §
75 SGB VIII für anerkannte Bergkamener Träger der freien Jugendhilfe vor.
Die Verwaltung
des Jugendamtes schlägt vor, die Fördersätze für das Haushaltsjahr 2013 wie
folgt festzulegen:
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2013/€ |
2012/€
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1. |
Fahrten und Lager - pro Tag und teilnehmender Person |
2,20 3,00 |
2,20 3,00 |
2. |
Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und teilnehmender Person im Ausland - pro Tag und teilnehmender Person am Ort - pro Tag und teilnehmender Person bei Unter- bringung im Hotel, Gästehaus usw. |
3,20 2,50 3,00 |
3,20 2,50 3,00 |
3. |
Ferienhilfswerk - für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII haben - für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbe- ziehenden nach dem SGB III |
85,00 50,00 50,00 |
85,00 50,00 50,00 |
4. |
Familienhilfswerk |
26,00 |
26,00 |
5. |
Qualifizierungsmaßnahmen
für ehren-/
- 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag Schulungen innerhalb von
Bergkamen - 3/3 Schulungstag - 2/3 Schulungstag - 1/3 Schulungstag |
2,50 2,50 2,00
1,00 |
4,50 2,50 2,50 2,00 1,00 |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Scharwey |
Sachgebietsleiter Kortendiek |