hier: Ausräumung des Gremienvorbehaltes der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen für die Zeichnung von zusätzlichem Kapital der Trianel GmbH an der GESY Green Energy Systems GmbH zur Aufrechterhaltung der prozentualen Beteiligung der Trianel GmbH von 24,9 % der Geschäftsanteile
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt vorbehaltlich der noch folgenden Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW am 11.03.2013 zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH, - mit dem erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW - an der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 12.12.2012 mitzuwirken, wird zugestimmt.
Auszug aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 12.12.2012:
„Die Gesellschafterversammlung stimmt der Erhöhung der Zeichnung von
Kapital der Trianel GmbH an der GESY Green Energy Systems GmbH („GESY“) zu
Nennbeträgen von bis zu EUR 150.000,-- zuzüglich eines auf die Nennbeträge zu
zahlenden Agios in Höhe von bis zu EUR 115.500,-- für die zusätzlich
übernommenen Geschäftsanteile, weiterhin entsprechend einer Beteiligung von maximal
bis zu 24,9%, zu.
Die Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung,
sämtliche zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen
durchzuführen. Des Weiteren erteilt die Gesellschafterversammlung die
Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im
Rahmen der Erhöhung der Beteiligung erforderlich sind oder werden.
Eventuelle Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem
Beschluss müssen bis zum 31. März 2013 ausgeräumt werden.“
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 11.03.2013 wird die Ausräumung des Gremienvorbehaltes für die Zeichnung von zusätzlichem Kapital der Trianel GmbH an der GESY Green Energy Systems GmbH zur Aufrechterhaltung der prozentualen Beteiligung der Trianel GmbH von 24,9% der Geschäftsanteile beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.
Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.
Sollte eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat entsprechend berichtet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
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