hier: Mittelbare Beteiligung der GSW-Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen an einer Gesellschaft zur Realisierung von Projekten im Bereich der Onshore Windenergie über die Trianel GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen stimmt vorbehaltlich der noch folgenden Empfehlung des Aufsichtsrates
der GSW am 11.03.2013 zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung
der GSW beschließen:
1.
Der mittelbaren Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen,
Bönen, Bergkamen (GSW) über die Trianel GmbH (Trianel) an folgenden
Gesellschaften wird zugestimmt:
a)
Einer mittelbaren Beteiligung über die Trianel GmbH, an der die GSW
zurzeit mit einem Anteil in Höhe von 0,84% beteiligt sind, an der Trianel
Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (oder einer ähnlichen Firmierung) in
der Rechtsform der Einheits-KG. Die Trianel GmbH beabsichtigt eine unmittelbare
Beteiligung als Kommanditist an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH &
Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 9,0 Mio. €, entsprechend
einer prozentualen Beteiligung von bis zu maximal 15% des vorgesehenen
Eigenkapitals i.H.v. 60 Mio. €, einzugehen. Für die GSW entspricht dies einer
mittelbaren Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG
in Höhe von bis zu maximal 0,126%, bzw. einer rechnerischen Beteiligung in Höhe
von bis zu 75.600,- €.
b)
Einer mit der Beteiligung unter a) zwingend verbundenen mittelbaren Beteiligung
an der von der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG zu 100%
gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs
GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- €. Für die GSW entspricht dies einer
mittelbaren Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH
von bis zu maximal 0,126%, entsprechend einer rechnerischen Beteiligung von bis
zu 31,50 €.
2.
Mit der vorstehenden mittelbaren Beteiligung über die Trianel GmbH an
der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG stimmt der Aufsichtsrat
der GSW zugleich zu, dass die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG
ihrerseits bis Ende 2016 weiteren Gesellschaften beitritt oder weitere
Unternehmen oder Beteiligungen erwirbt oder gründet, sofern in diesen
Gesellschaften Projekte realisiert werden, die einen festgeschriebenen
Kriterienkatalog erfüllen. Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen
durch die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG werden zugleich
weitere mittelbare Beteiligungen der GSW begründet.
3. Die Zustimmung zum
Abschluss und/oder Eintritt der GSW in
sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung erforderlich sind und
werden, wird erteilt.
Sachdarstellung:
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW)
beabsichtigt sich mittelbar an einer Gesellschaft zur Realisierung von
Projekten im Bereich der Onshore Windenergie über die Trianel GmbH zu
beteiligen.
In der Sitzung des
Aufsichtsrates der GSW am 11.03.2013 wird die mittelbare Beteiligung an einer
Gesellschaft zur Realisierung von Projekten im Bereich der Onshore Windenergie
über die Trianel GmbH beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des
Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die
Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird
inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage (Anlage 1) für den
Aufsichtsrat verwiesen.
Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei
Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur
Beratung und Beschlussfassung gegeben.
Sollte eine abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW
erfolgen, wird dem Rat entsprechend berichtet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
|