Betreff
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergkamen,
hier: 1. Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der Offenlegung
2. Änderung der Darstellung für den Bereich des Evolutionsparks
3. Beschlussder erneuten Offenlegung des Flächennutzungsplan-Entwurfs und des eingeschränkten Beteiligungsverfahren
Vorlage
10/1083
Aktenzeichen
61 jö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die fristgerecht zur Offenlegung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergkamen vorgebrachten Stellungnahmen gemäß den Empfehlungen der Verwaltung zu entscheiden. Die Stellungnahme der Verwaltung ist damit Bestandteil des Beschlusses über die vorgebrachten Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

2.       Der Rat der Stadt Bergkamen folgt der Empfehlung der Verwaltung, die mit dem Evolutionspark verbundenen Darstellungen nicht mehr vorzunehmen und stattdessen zur früheren Darstellung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zurückzukehren.

 

3.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den geänderten Flächennutzungsplanentwurf einschließlich städtebaulicher Begründung und Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut offenzulegen und eine auf die geänderte Darstellung beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 08. Februar 2007 beschlossen, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt Nr. 11/2010 der Stadt Bergkamen am 23. August 2010 ortsüblich bekannt gemacht worden.

Änderungen in den Gesetzesgrundlagen seit der Aufstellung des letzten Flächennutzungsplans im Jahre 1986 machen einen neuen Plan unerlässlich. Außerdem soll mit dem neuen Flächennutzungsplan den geänderten Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung, insbesondere dem demografischen Wandel und dem Strukturwandel Rechnung getragen werden. Der neue Flächennutzungsplan reagiert auf diese Veränderungen, indem er dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgend die Siedlungsentwicklung auf die Kerne konzentriert, die brach gefallenen Bergbaualtstandorte neuen Nutzungen zuführt und das veränderte Pendlerverhalten der Bergkamener Bevölkerung berücksichtigt. Der Plan unterstützt damit den Wandel Bergkamens vom Bergbaustandort hin zur multifunktionalen Stadt.

 

Im Vorfeld der Planerarbeitung wurden in Werkstattgesprächen mit der Bürgerschaft und der Politik u. a. folgende Ziele für die zukünftige Stadtentwicklung formuliert:

·       Berücksichtigung der Auswirkungen des demografischen Wandels,

·       Erhalt der Vielfalt und Einprägsamkeit der vorhandenen Stadtstruktur,

·       Vorrang zur Nutzung der Innenentwicklungspotenziale für eine Stadt der kurzen Wege und einen sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen,

·       Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung sowie

·       Sicherung und Entwicklung von Natur, Landschaft und Freiräumen für eine Stadt im Grünen.

Diese Ziele haben ihren Eingang in die Plandarstellungen gefunden.

 

 

Bisheriger Verfahrensablauf

·       Der Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde am 08. Februar 2007 gefasst und am 23. August 2010 öffentlich bekannt gemacht.

·       Am 23. August 2007 fand ein Scopingtermin im Sinne von § 4 Abs. 1 BauGB mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung statt.

·       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form von drei Bürgerversammlungen für die drei Siedlungsschwerpunkte am 06., 09. und 13. September 2010. Vom 14. bis einschließlich 28. September 2010 hatte die Öffentlichkeit zudem Gelegenheit, sich im Rathaus der Stadt Bergkamen über die Planungen zu informieren. Zusätzlich bestand Gelegenheit, auf dem Wege der elektronischen Datenkommunikation zu dem Planvorentwurf Stellung zu nehmen.

·       In der Zeit vom 01. September 2010 bis einschließlich 01. Oktober 2010 fand die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB statt.

·       In seiner Sitzung am 17. Februar 2011 hat der Rat der Stadt Bergkamen über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen entschieden, den Entwurf zum Flächennutzungsplan einschließlich städtebaulicher Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs beschlossen.

·       Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08. März 2011 bis einschließlich 08. April 2011. Zu den vorgebrachten Stellungnahmen wurde durch die Verwaltung zwischenzeitlich ein Abwägungsvorschlag vorbereitet.

 

 

Abwägung der im Rahmen der Offenlegung vorgebrachten Stellungnahmen

Im Rahmen der Offenlegung sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen:

Mehrere Bürgerinnen und Bürger (vgl. lfd. Nrn. 1-3 der Anlage 4) haben angeregt, den nördlichen Bereich des Sondergebietes „Gartenfachmarkt“ an der Erlentiefenstraße wie im bisherigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen. Außerdem wurde Einwand erhoben gegen die Ausweisung des Logistikparks A 2. Anregungen sind darüber hinaus zur Darstellung der Fläche für Freizeit und Erholung im Bereich des Evolutionsparks eingegangen.
Die Verwaltung schlägt vor, über die vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Sinne der Anlage 4 der Vorlage zu entscheiden.

Auch von den Trägern öffentlicher Belange und den Nachbarkommunen liegen Stellungnahmen aus der Offenlegung vor. Einige dieser Stellungnahmen enthalten Vorschläge zu kleineren Textänderungen in städtebaulicher Begründung und Umweltbericht. Außerdem wurden Ergänzungen bei der Darstellung nachrichtlicher Übernahmen aus anderen Fachplänen vorgeschlagen (z. B. bei den Kompensationsmaßnahmen für die L 821n). Durch diese Änderungen erfolgt nur eine Klarstellung bzw. Übernahme der Darstellung aus anderen Fachplänen, aber keine inhaltliche Darstellungsänderung.

Die weiteren Stellungnahmen gehen über den Regelungsinhalt des Flächennutzungsplans hinaus und sind daher ggf. in den nachgeordneten verbindlichen Bauleitplanverfahren zu beachten. Die Hinweise betreffen die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. RT 96 „Römerlager“, Nr. OV 117 „Evolutionspark“ und OA 120 „Wasserstadt Aden“.
Die Vorschläge der Verwaltung zum Umgang mit den Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen finden sich in Anlage 5 der Vorlage.

 

 

Landesplanerische Anfrage nach § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG)

Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist zuständige Regionalplanungsbehörde für die Stadt Bergkamen. Mit Verfügung vom 08. September 2010 hat der RVR bestätigt, dass gegen die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen keine landesplanerischen Bedenken bestehen.

Ergänzend dazu wurde mit Schreiben vom 04. April 2011 mitgeteilt, dass auch die übrigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst sind, allerdings mit Ausnahme der Darstellungen für den geplanten Evolutionspark. Der Bereich des Evolutionsparks im östlichen Stadtgebiet direkt westlich der Autobahn A 1 ist im Entwurf zum Flächennutzungsplan mit einer Liniensignatur als „Fläche für Freizeit und Erholung“ umgrenzt. Dargestellt sind innerhalb dieser Umgrenzung Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Freizeiteinrichtung Evolutionspark / Dinopark“ sowie Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Wald.

Für dieses Projekt hat der Regionalverband Ruhr angeregt, zunächst von einer Darstellung im Flächennutzungsplan abzusehen, da seitens der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Arnsberg und des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, die beide im Rahmen der landesplanerischen Anfrage vom Regionalverband Ruhr beteiligt worden sind, weiterer Erörterungs- und Ergänzungsbedarf bei den Unterlagen besteht.
Obwohl zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit den Behörden stattgefunden haben und die Unterlagen ergänzt wurden, konnte insbesondere aufgrund der Themen „Alternativenprüfung“ und „Artenschutz“ bis Ende 2012 noch keine abschließende landesplanerische Zustimmung erreicht werden.

 

 

Herausnahme der Flächen für den Evolutionspark aus dem Neuaufstellungsverfahren und Darstellung der bisherigen land- und forstwirtschaftlichen Flächen

Im Oktober 2012 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bei den Landschafts- und Umweltbehörden (Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Untere und Höhere Landschaftsbehörde, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)) den Sachstand und eine fachliche natur- und artenschutzrechtliche Einstufung des Projekts Evolutionspark abgefragt. Hintergrund war ein Antrag des Naturschutzbunds Deutschlands (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Parkfläche und angrenzende Bereiche unter Naturschutz zu stellen. Aufgrund der Stellungnahmen der Fachbehörden hat das Umweltministerium der Stadt Bergkamen auf Nachfrage mitgeteilt, dass keine Aussicht auf eine Umsetzung des Projektes am vorgesehen Standort gesehen wird. Eine Inanspruchnahme der Flächen würde der natur- und artenschutzrechtlichen Zielsetzung widersprechen, die Darstellung im Flächennutzungsplan zudem nicht den Zielen der Landes- und Regionalplanung entsprechen. Auch eine Änderung des Regionalplans zugunsten des Evolutionsparks wird als nicht durchsetzbar gesehen gegen die höheren natur- und artenschutzrechtlichen Zielsetzungen. Aus diesem Grund muss auf eine Darstellung des Evolutionsparks im Flächennutzungsplan verzichtet werden, weil keine Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung erreicht werden und damit der Flächennutzungsplan in Gänze keine Gültigkeit erlangen kann. Das Projekt ist somit an diesem Standort nicht realisierbar.

Die Verwaltung schlägt vor, dass im Flächennutzungsplan die Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ verwendet wird, analog zur Darstellung im Flächennutzungsplanentwurf der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. Für diese Darstellung wird derzeit beim Regionalverband Ruhr die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung abgefragt.

Parallel zur Herausnahme der Darstellung des Evolutionsparks aus dem Flächennutzungsplan-Entwurf soll die Verwaltung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 05. Februar 2013 (Drucksache Nr. 10/1080) beauftragt werden, Alternativstandorte für den Evolutionspark zu finden. Die Suche nach Standortalternativen soll gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden erfolgen, um zu einem abgestimmten Standort zu gelangen. Eine Darstellung des neuen Standortes im Flächennutzungsplan wäre dann im Zuge einer Änderung des FNP 2025 möglich.

 

 

Erneute Offenlegung des Planentwurfs und beschränktes Beteiligungsverfahren

§ 4a Abs. 3 BauGB regelt, dass der Entwurf des Flächennutzungsplans erneut auszulegen und die Stellungnahmen entsprechend einzuholen sind, wenn der Entwurf nach den Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB, d. h. der Offenlegung geändert oder ergänzt wird. Es ist allerdings möglich, die Offenlegung dahingehend zu beschränken, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Gesamt-Flächennutzungsplan, der die Beteiligungsverfahren bereits durchlaufen hat und zu dem der Rat der Stadt Bergkamen auch bereits über die vorgebrachten Anregungen entschieden hat, nicht in Gänze zur Diskussion gestellt wird.

Mit der Herausnahme der Darstellungen für den Evolutionspark und die Rückkehr zur Darstellung des Vorentwurfs wird der Gesamtplan im Sinne von § 4a Abs. 3 BauGB geändert, so dass ein Verfahren wie oben angesprochen notwendig ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine auf diese Änderung beschränkte erneute Beteiligung im Rahmen einer Offenlegung durchzuführen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 5 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Jöne