hier: 1. Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der Offenlegung
2. Änderung der Darstellung für den Bereich des Evolutionsparks
3. Beschlussder erneuten Offenlegung des Flächennutzungsplan-Entwurfs und des eingeschränkten Beteiligungsverfahren
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,
über die fristgerecht zur Offenlegung der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans der Stadt Bergkamen vorgebrachten Stellungnahmen gemäß den
Empfehlungen der Verwaltung zu entscheiden. Die Stellungnahme der Verwaltung
ist damit Bestandteil des Beschlusses über die vorgebrachten Anregungen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen folgt der
Empfehlung der Verwaltung, die mit dem Evolutionspark verbundenen Darstellungen
nicht mehr vorzunehmen und stattdessen zur früheren Darstellung von land- und
forstwirtschaftlichen Flächen zurückzukehren.
3. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt,
den geänderten Flächennutzungsplanentwurf einschließlich städtebaulicher
Begründung und Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut
offenzulegen und eine auf die geänderte Darstellung beschränkte Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
gemäß § 4a Abs. 3 durchzuführen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner
Sitzung am 08. Februar 2007 beschlossen, die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt
Nr. 11/2010 der Stadt Bergkamen am 23. August 2010 ortsüblich bekannt
gemacht worden.
Änderungen in den Gesetzesgrundlagen seit
der Aufstellung des letzten Flächennutzungsplans im Jahre 1986 machen einen
neuen Plan unerlässlich. Außerdem soll mit dem neuen Flächennutzungsplan den
geänderten Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung, insbesondere dem
demografischen Wandel und dem Strukturwandel Rechnung getragen werden. Der neue
Flächennutzungsplan reagiert auf diese Veränderungen, indem er dem Prinzip der
Nachhaltigkeit folgend die Siedlungsentwicklung auf die Kerne konzentriert, die
brach gefallenen Bergbaualtstandorte neuen Nutzungen zuführt und das veränderte
Pendlerverhalten der Bergkamener Bevölkerung berücksichtigt. Der Plan unterstützt
damit den Wandel Bergkamens vom Bergbaustandort hin zur multifunktionalen
Stadt.
Im Vorfeld der Planerarbeitung wurden in
Werkstattgesprächen mit der Bürgerschaft und der Politik u. a. folgende
Ziele für die zukünftige Stadtentwicklung formuliert:
·
Berücksichtigung
der Auswirkungen des demografischen Wandels,
·
Erhalt der
Vielfalt und Einprägsamkeit der vorhandenen Stadtstruktur,
·
Vorrang zur
Nutzung der Innenentwicklungspotenziale für eine Stadt der kurzen Wege und
einen sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen,
·
Stärkung
der wirtschaftlichen Entwicklung sowie
·
Sicherung
und Entwicklung von Natur, Landschaft und Freiräumen für eine Stadt im Grünen.
Diese Ziele haben ihren Eingang in die
Plandarstellungen gefunden.
Bisheriger Verfahrensablauf
·
Der
Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde am 08. Februar
2007 gefasst und am 23. August 2010 öffentlich bekannt gemacht.
·
Am 23.
August 2007 fand ein Scopingtermin im Sinne von § 4 Abs. 1 BauGB mit
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den
Nachbargemeinden zur Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung statt.
·
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
erfolgte in Form von drei Bürgerversammlungen für die drei Siedlungsschwerpunkte
am 06., 09. und 13. September 2010. Vom 14. bis einschließlich 28. September
2010 hatte die Öffentlichkeit zudem Gelegenheit, sich im Rathaus der Stadt
Bergkamen über die Planungen zu informieren. Zusätzlich bestand Gelegenheit,
auf dem Wege der elektronischen Datenkommunikation zu dem Planvorentwurf
Stellung zu nehmen.
·
In der Zeit
vom 01. September 2010 bis einschließlich 01. Oktober 2010 fand die Beteiligung
der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
statt.
·
In seiner
Sitzung am 17. Februar 2011 hat der Rat der Stadt Bergkamen über die im Rahmen
der Beteiligungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen entschieden, den Entwurf
zum Flächennutzungsplan einschließlich städtebaulicher Begründung und
Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs
beschlossen.
·
Die
öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08. März 2011 bis einschließlich
08. April 2011. Zu den vorgebrachten Stellungnahmen wurde durch die Verwaltung
zwischenzeitlich ein Abwägungsvorschlag vorbereitet.
Abwägung der im Rahmen der Offenlegung vorgebrachten
Stellungnahmen
Im Rahmen der Offenlegung sind
verschiedene Stellungnahmen eingegangen:
Mehrere Bürgerinnen und Bürger (vgl. lfd.
Nrn. 1-3 der Anlage 4) haben angeregt, den nördlichen Bereich des
Sondergebietes „Gartenfachmarkt“ an der Erlentiefenstraße wie im bisherigen
Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen. Außerdem
wurde Einwand erhoben gegen die Ausweisung des Logistikparks A 2.
Anregungen sind darüber hinaus zur Darstellung der Fläche für Freizeit und
Erholung im Bereich des Evolutionsparks eingegangen.
Die Verwaltung schlägt vor, über die vorgebrachten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit im Sinne der Anlage 4 der Vorlage zu entscheiden.
Auch von den Trägern öffentlicher Belange
und den Nachbarkommunen liegen Stellungnahmen aus der Offenlegung vor. Einige
dieser Stellungnahmen enthalten Vorschläge zu kleineren Textänderungen in
städtebaulicher Begründung und Umweltbericht. Außerdem wurden Ergänzungen bei
der Darstellung nachrichtlicher Übernahmen aus anderen Fachplänen vorgeschlagen
(z. B. bei den Kompensationsmaßnahmen für die L 821n). Durch diese
Änderungen erfolgt nur eine Klarstellung bzw. Übernahme der Darstellung aus
anderen Fachplänen, aber keine inhaltliche Darstellungsänderung.
Die weiteren Stellungnahmen gehen über
den Regelungsinhalt des Flächennutzungsplans hinaus und sind daher ggf. in den
nachgeordneten verbindlichen Bauleitplanverfahren zu beachten. Die Hinweise
betreffen die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. RT 96
„Römerlager“, Nr. OV 117 „Evolutionspark“ und OA 120 „Wasserstadt
Aden“.
Die Vorschläge der Verwaltung zum Umgang mit den Anregungen der Träger
öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen finden sich in Anlage 5 der
Vorlage.
Landesplanerische Anfrage nach § 34 Abs. 1
Landesplanungsgesetz NRW (LPlG)
Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist
zuständige Regionalplanungsbehörde für die Stadt Bergkamen. Mit Verfügung vom
08. September 2010 hat der RVR bestätigt, dass gegen die im Flächennutzungsplan
dargestellten Wohnbauflächen keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Ergänzend dazu wurde mit Schreiben vom
04. April 2011 mitgeteilt, dass auch die übrigen Darstellungen des
Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst
sind, allerdings mit Ausnahme der Darstellungen für den geplanten
Evolutionspark. Der Bereich des Evolutionsparks im östlichen Stadtgebiet direkt
westlich der Autobahn A 1 ist im Entwurf zum Flächennutzungsplan mit einer
Liniensignatur als „Fläche für Freizeit und Erholung“ umgrenzt. Dargestellt
sind innerhalb dieser Umgrenzung Sondergebiete mit der Zweckbestimmung
„Freizeiteinrichtung Evolutionspark / Dinopark“ sowie Flächen für die
Landwirtschaft und Flächen für Wald.
Für dieses Projekt hat der
Regionalverband Ruhr angeregt, zunächst von einer Darstellung im
Flächennutzungsplan abzusehen, da seitens der Höheren Landschaftsbehörde der
Bezirksregierung Arnsberg und des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, die beide
im Rahmen der landesplanerischen Anfrage vom Regionalverband Ruhr beteiligt
worden sind, weiterer Erörterungs- und Ergänzungsbedarf bei den Unterlagen
besteht.
Obwohl zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit den Behörden stattgefunden haben
und die Unterlagen ergänzt wurden, konnte insbesondere aufgrund der Themen
„Alternativenprüfung“ und „Artenschutz“ bis Ende 2012 noch keine abschließende
landesplanerische Zustimmung erreicht werden.
Herausnahme der Flächen für den Evolutionspark aus dem
Neuaufstellungsverfahren und Darstellung der bisherigen land- und
forstwirtschaftlichen Flächen
Im Oktober 2012 hat das Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen bei den Landschafts- und Umweltbehörden (Landesbetrieb Wald
und Holz NRW, Untere und Höhere Landschaftsbehörde, Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz (LANUV)) den Sachstand und eine fachliche natur- und
artenschutzrechtliche Einstufung des Projekts Evolutionspark abgefragt.
Hintergrund war ein Antrag des Naturschutzbunds Deutschlands (NABU) und des
Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Parkfläche und
angrenzende Bereiche unter Naturschutz zu stellen. Aufgrund der Stellungnahmen
der Fachbehörden hat das Umweltministerium der Stadt Bergkamen auf Nachfrage
mitgeteilt, dass keine Aussicht auf eine Umsetzung des Projektes am vorgesehen
Standort gesehen wird. Eine Inanspruchnahme der Flächen würde der natur- und
artenschutzrechtlichen Zielsetzung widersprechen, die Darstellung im
Flächennutzungsplan zudem nicht den Zielen der Landes- und Regionalplanung
entsprechen. Auch eine Änderung des Regionalplans zugunsten des Evolutionsparks
wird als nicht durchsetzbar gesehen gegen die höheren natur- und
artenschutzrechtlichen Zielsetzungen. Aus diesem Grund muss auf eine
Darstellung des Evolutionsparks im Flächennutzungsplan verzichtet werden, weil
keine Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung erreicht werden
und damit der Flächennutzungsplan in Gänze keine Gültigkeit erlangen kann. Das
Projekt ist somit an diesem Standort nicht realisierbar.
Die Verwaltung schlägt vor, dass im
Flächennutzungsplan die Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen
für Wald“ verwendet wird, analog zur Darstellung im Flächennutzungsplanentwurf
der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Nachbargemeinden. Für diese Darstellung wird derzeit beim Regionalverband Ruhr
die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung abgefragt.
Parallel zur Herausnahme der Darstellung
des Evolutionsparks aus dem Flächennutzungsplan-Entwurf soll die Verwaltung
durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 05. Februar 2013 (Drucksache
Nr. 10/1080) beauftragt werden, Alternativstandorte für den Evolutionspark
zu finden. Die Suche nach Standortalternativen soll gemeinsam mit den
zuständigen Fachbehörden erfolgen, um zu einem abgestimmten Standort zu
gelangen. Eine Darstellung des neuen Standortes im Flächennutzungsplan wäre
dann im Zuge einer Änderung des FNP 2025 möglich.
Erneute Offenlegung des Planentwurfs und beschränktes
Beteiligungsverfahren
§ 4a Abs. 3 BauGB regelt, dass
der Entwurf des Flächennutzungsplans erneut auszulegen und die Stellungnahmen
entsprechend einzuholen sind, wenn der Entwurf nach den Verfahren nach § 3
Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB, d. h. der Offenlegung
geändert oder ergänzt wird. Es ist allerdings möglich, die Offenlegung
dahingehend zu beschränken, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden können. Dadurch kann sichergestellt werden,
dass der Gesamt-Flächennutzungsplan, der die Beteiligungsverfahren bereits
durchlaufen hat und zu dem der Rat der Stadt Bergkamen auch bereits über die
vorgebrachten Anregungen entschieden hat, nicht in Gänze zur Diskussion
gestellt wird.
Mit der
Herausnahme der Darstellungen für den Evolutionspark und die Rückkehr zur
Darstellung des Vorentwurfs wird der Gesamtplan im Sinne von § 4a
Abs. 3 BauGB geändert, so dass ein Verfahren wie oben angesprochen
notwendig ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine auf diese Änderung
beschränkte erneute Beteiligung im Rahmen einer Offenlegung durchzuführen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
5 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiterin Jöne |
|