Zwischenbericht
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt die Vorlage
der Verwaltung Drucksache Nr. 10/1079 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Solarenergie
Die Solarenergie wird in die beiden Energieträger Solarthermie und Photovoltaik
eingeteilt. Unter Solarthermie versteht
man die Umwandlung der Sonnenenergie in nutzbare Wärmeenergie. Das technische
Potential entspricht in diesem Fall prinzipiell 100% der geeigneten
Dachflächen.
Die Photovoltaik bezeichnet die
Stromgewinnung aus der Sonneneinstrahlung. Das technische Potential umfasst
100% der geeigneten Dachflächen. Fassadenflächen spielen grundsätzliche keine
so große Bedeutung.[1]
Für die
Gesamtstadt besteht ein Solarpotentialkataster, für alle Bürger/innen abrufbar
mit dem gebäudescharf Informationen für die Eignung zur Errichtung einer
Solaranlage gegeben werden. Das
Solarpotentialkataster beruht auf Laserscandaten aus dem Jahr 2008.
Photovoltaik- und Solarthermieanlagen können so individuell geplant und
errichtet werden soweit sie mit planungsrechtlichen und
denkmalschutzrechtlichen Vorschriften in Einklang stehen.
In Bergkamen
bestehen derzeit 393 private PV Anlagen mit einer installierten Leistung von
5.388 kw. Die 6 kommunalen Fotovoltaikanlagen produzieren 130.153 kwh Strom.[2]
·
Hellwegschule;
Bergkamen-Rünthe; Neubautrakt
·
Willy-Brandt-Gesamtschule;
Bergkamen-Mitte; Gebäude Abteilung 11-13
·
Städtisches
Gymnasium; Bergkamen-Mitte, Turnhalle I
·
Studio Theater,
Bergkamen-Mitte
·
Stadtmuseum,
Bergkamen Oberaden
·
Treffpunkt,
Bergkamen-Mitte
Zusätzlich ist
die Errichtung von Solarkraftwerken in der freien Landschaft Gegenstand von
Potentialanalysen.
Voraussetzung
für die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Projektes ist die
Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach Erneuerbare – Energien - Gesetz (EEG
2000), die ab dem 1.4.2012 degressiv von 13,50 Cent auf 12,72 Cent reduziert
wird. Die Reduzierung geht auch in den nächsten Jahren weiter. Zusätzlich zu
den Vergütungssätzen ist nach § 32 EEG für die geplant Anlage die Rechtskraft
eines Bebauungsplanes zwingende Voraussetzung. Damit stehen der Realisierung
hohe planungsrechtliche Hürden im Wege.
Handlungsempfehlungen
für Bergkamen
Planerisch
besteht kein Handlungsbedarf. Im Zuge der Regionalplan Ruhr Neuaufstellung wird
der RVR sich des Themas erneuerbare Energien annehmen und ggf.
Flächendarstellungen > 5 ha vornehmen.
2. Windenergie
Prinzipiell
wird im Bereich der Windenergie zwischen dem Neubau von WEA und dem Repowering,
d.h. dem Ersatz 10 Jahre alter und damit kleinerer und mittelgroßer WEA am
gleichen Standort durch neue, leistungsstärkere WEA, unterschieden.
Die folgenden Parameter
führen zu einer technischen Begrenzung des theoretischen Potentials und sind
damit maßgeblich für die Ermittlung des technischen Potentials der
Windkraftnutzung:
- die
verfügbare Fläche (im Sinne geographischer Gegebenheiten, nicht im Sinne
einer politisch festgelegten
Standortverfügbarkeit),
-
das Windangebot,
-
die Anlagentechnik,
-
die Nabenhöhe,
-
der Flächenbedarf pro installierter Leistungseinheit. [3]
Die
Stadt Bergkamen hat im Flächennutzungsplan (FNP) 1986 und FNP 2025 kein
Windvorranggebiet bestimmt. Das bedeutet, dass jeder Neubau oder der Ersatz im
Einzelfall geprüft werden muss. Darüber hinaus ist festzustellen, dass Anbieter
von Windenergieanlagen dies zum Anlass nehmen, Standortuntersuchungen zu
betreiben.
In Bergkamen besteht eine Windenergieanlage mit 08, MW installierter Leistung
und der Stromerzeugung von 1.218 MWh/a auf dem Galgenberg.
Eine weitere
Windenergieanlage befindet sich im Genehmigungsverfahren. Die Anlage hat eine
Nennwirkleistung 3.170 KW, eine Nabenhöhe von 123 m, den Rotordurchmesser
von114 m und damit eine Gesamthöhe von 180 m. Sie wäre damit die größte Anlage
im nördlichen Kreisgebiet. Kleinere Anlagen sind nicht erfasst und werden in
der Betrachtung außen vor gelassen. Sie sind im Einzelfall je nach Standort
planungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zu prüfen. Dabei sind folgende
Rahmenbedingungen zu beachten.
Standort
Zur planerischen
Beurteilung der regenerativen Energieträger wird der
NRW-Windenergie-anlagen-Erlass aus dem Jahr 2011 herangezogen. Im Erlass ist
der Umgang mit allen windenergierelevanten und genehmigungstechnischen
Fragestellungen, die bei der Planung von Windenergieprojekten zu
berücksichtigen sind, geregelt. So werden z.B. Windklimatologie,
Planungsgrundlagen, Landschaftsökologie und Wirtschaftlichkeit thematisiert.
Ausführungen über Abstandsflächen aus Gründen des Natur- und
Landschaftsschutzes sind ebenfalls bestimmt. Der Windenergieerlass bezieht sich
auch auf Kleinwindanlagen unterhalb einer Anlagengesamthöhe von 50 m.
Für das Stadtgebiet gibt es unterschiedliche Untersuchungen, die zum Teil
unterschiedliche Abstände zu Nutzungen als Ausschlussgründe für die Bestimmung
der Flächenpotentiale definieren.
2.1. EnergyFyS RVR 2012
Der EnergyFIS -
Dienst "Windenergie im Ruhrgebiet" beruht auf einer Auswertung des
Windenergie Erlass NRW vom 11.07.2011 durch das Team 9.4 "Klima und
Lufthygiene" des Regionalverband Ruhr (RVR).
Vorgehensweise:
"Ampelkarte": Für Windenergieanlagen
(WEA) geeignete Bereiche werden als unterster Layer in grüner Farbe
eingeblendet. Es folgt eine Überlagerung von gelben Prüfflächen und zu oberst
von roten Tabu-Gebieten. Die Reihenfolge der Layer darf nicht geändert werden,
da sich sonst Fehlinterpretationen ergeben. Grüne Flächen, die sich bei der
beschriebenen Überlagerung ergeben, bedeuten für WEA günstige Bereiche, gelbe
Flächen sind im Einzelfall zu überprüfen, rote Flächen sind ungeeignet. Diese
Ergebnisse spiegeln die vorhandene Datenlage in der im Folgenden beschriebenen
Genauigkeit/Aktualität wider. Die Analyse kann kein Vor-Ort-Gutachten ersetzen.
Die Gunstflächen sind noch einer detaillierter Betrachtung zu unterziehen, da
z.B. in der RVR Studie die Waldflächen sowie die Bebauung außerhalb ASB keine
Beachtung gefunden hat. DerEnergyFIS – Dienst ist bereits durch den RVR
öffentlich zugängig gemacht. Ein Dienst für
Photovoltaik – Nutzung soll in Kürze durch den RVR eingestellt werden.
2.2. Potentialstudie
Fa.Prokon, Itzehoe
Die
Studie bezieht sich ausschließlich auf die Haldenfläche. Tabubereich und
Pufferzonen sind auf dieser Basis durch die Fa. Prokon ermittelt worden. Andere
Gebiete der Stadt sind nicht untersucht worden.
Mögliche
Standortanordnung auf der Bergehalde Großes Holz und im Kanalband
Fazit
der Fa. Prokon:
Die
Fa. Prokon sieht ein Potential auf der Bergehalde für einen Windpark mit 5
Windenergieanlagen des Herstellers Vesta mit einer Nennleistung von 3.075 KW,
140 m Nabenhöhe, 112 m Rotordurchmesser und damit einer Gesamthöhe von 196 m.
An den vorgesehenen Standorten würde das eine Gesamthöhe von 320 m über N.N.
bedeuten, fast doppelt so hoch wie die Landmarke „Impulslicht“.
2.3. Potentialanalyse Stadt
Die
Stadt Bergkamen hat auf Basis der Flächennutzungsplandarstellung 2025 eine
Standortüberprüfung des Stadtgebietes vorgenommen. Dabei sind 16 Flächen
identifiziert worden, für die die Abstandskriterien des Windenergierlasse von
2011 keine Restriktionen darstellen. Unberücksichtigt ist in dieser
Flächendarstellung das Thema Wald. Es ist prinzipiell kein Abstand zum Wald
gehalten worden. Die Waldflächen sind aber auch nicht als mögliche
Potentialflächen dargestellt worden.
Fazit
der kommunalen Untersuchung:
Nach
der Untersuchung der Abstandsrestriktionen bieten sich 16 Flächen für
Einzelwindenergieanlagen oder Windparkflächen an. Die Konzentration liegt im
östlichen Stadtgebiet und im Bereich der Bergehalden. Im südliche Stadtbereich
von Oberaden ist die Entwicklung von Flächenvorranggebieten in den
Nachbarstädten einzubeziehen. Das gilt auch für den Bereich auf Kamener
Stadtgebiet.
Handlungsempfehlungen
für Bergkamen
Die
Flächenpotentialuntersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass es Teilräume gibt,
auf denen entweder Einzelanlagen oder sogar ein Windpark entstehen könnten. Es
wird daher empfohlen, das Thema regenerative Energien aber insbesondere das
Thema Windenergieanlagen durch ein Gutachten abschließend bewerten zu
lassen.
Über die in den
Potentialanalysen, abgeleitet aus den Abständen und Ausschlussbereichen,
definierten einzelnen Flächen sind für die Ausweisung mittels Bauleitplanung
weitere Aussagen zu
-
Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen
-
Windhöffigkeit
-
Energieeinspeisung
-
Wirtschaftlichkeit
-
Beurteilung Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung
-
Belange des Waldes
-
FFH Beurteilung
erforderlich.
Die rechtliche Voraussetzung für eine Konzentrationszone ist das schlüssige
Plankonzept, das im Ansatz so ausgerichtet sein muss, dass der gesamte
Außenbereich betrachtet wird und eine spätere Windenergienutzung tatsächlich
aufgrund der Prognosen auch möglich ist.
Am 04. 12.2012
hat die Verwaltung den Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung informiert, dass sie beabsichtige, eine Windenergiestudie
in Auftrag zu geben. Der Ausschuss hat die Vorgehensweise begrüßt. Ziel ist zu prüfen, ob überhaupt, wie, wo
und in welcher Größenordnung Windenergieanlagen errichtet werden können.
Die Kosten für ein solches Gutachten
zur Windenergie liegen bei 25.000 €. Die Finanzierung ist aus der Rückstellung
für Gutachten im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan möglich. Zurzeit
läuft das Ausschreibungsverfahren. Die Ergebnisse werden in den zuständigen
politischen Gremien vorgestellt.
3.
Biomasse /
biogene Reststoffe
Im
Bereich der Bioenergie wird zwischen den Energieträgern Biogas (Fermentation
von Biomasse), feste Biomasse (Verbrennung von Biomasse) und Biokraftstoff
unterschieden.1
Im Zusammenhang mit der festen Biomasse wird von einer vollständigen
Nutzung des Altholzes, des Landschaftspflegeholzes, der holzigen Grünabfälle
und des Industrierestholzes ausgegangen.1
In Bergkamen besteht ein Biomassekraftwerk mit einer installierten
Leistung von 20 MW und einer Erzeugung von 142.739 MWh (2011). Neben der
Holzmenge, die im Biomassekraftwerk in Bergkamen verbrannt wird können auch
geringe Menge anderer Substrate verbrannt werden.
4. Biogas
Biogas soll in
Bergkamen in einer Anlage in der Dorflage Heil gewonnen werden. Die Anlage hat
eine max. Feuerungsleistung von 2 MW und/oder 2,3 Normkubikmeter Gasmenge. 50 %
des Inputs der Biomasse kommt durch den eigenen Betrieb bzw. durch max. 20 km
entfernt liegende Betriebe. Insgesamt beträgt der Input 10.045 t/a Festmist,
Silage und Getreide sowie 4.340t/a Gülle.
Die Biogasanlage
ist in der beantragten Größenordnung nach § 35 Abs. 1 Nr.6 zu beurteilen.
Weitere Anträge für Biogasanlagen in dieser oder anderer Größenordnung liegen
nicht vor.
Handlungsempfehlungen für
Bergkamen
Planerisch besteht kein Handlungsbedarf.
Die privilegierten Anlagen sollen im Einzelfall geprüft werden. Nicht
privilegierte Anlagen sollen nicht zugelassen werden. Ggf. sind die
planungsrechtlichen Instrumentarien des Baugesetzbuches zur Steuerung zu nutzen
5. Wasserkraft
Wasserkraft
hat in Bergkamen keine Bedeutung.
6. Geothermie / Erdwärme
Oberflächennahe
Geothermie nutzt die oberen Gesteinsschichten zur Erzeugung von Wärme oder
Kälteenergie. Die größte Nutzung findet hierbei bei der Bereitstellung von
Raumwärme in privaten Haushalten statt.1
Über den Einsatz oberflächennaher Geothermie gibt es keine Kenntnisse, da
es sich meistens um die Bereitstellung von Raumwärme in Privathaushalten
handelt und eine bauordnungsrechtliche Genehmigungspflicht solcher Anlagen
besteht nur bei Gebäuden. Wasserrechtliche und bergrechtliche Genehmigungen
bzw. Anzeigen sind erforderlich.
Bei der Tiefengeothermie
werden tiefer liegende Gesteinsschichten für eine Energieerzeugung genutzt. Bei
den dort herrschenden Temperaturen können je nach geologischer Eignung sowohl
Wärme als auch Strom produziert werden. Zurzeit befindet sich die Technik
jedoch noch in einem
Entwicklungsstadium mit
einzelnen (Pilot)Projekten.1
Die Tiefengeothermie ist
als nachhaltiges Zukunftsprojekt ein Thema bei der Entwicklung der Wasserstadt.
Der Standort kann sich als wirtschaftlich tragfähig für die Geothermie
erweisen, da ein Abnahmepotential sowohl durch die Wohnnutzung als auch durch die
gewerbliche Nutzung erfolgen kann und dauerhaft die Nutzung der Wärme des
Grubenwassers der zentralen Wasserhaltung möglich sein wird.
Erste Gespräche zwischen der RAG und der GSW als kommunales
Versorgungsunternehmen haben statt gefunden.
Handlungsempfehlungen
für Bergkamen
Die Nutzung der Abwärme des Grubenwassers
sollte am Standort Haus Aden auf jeden Fall genutzt werden. Das Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr hat die nachhaltige Abwärmenutzung für den Standort als einen Beitrag
modellhafter Flächenentwicklung gesehen.
Die
Gemeinschaftsstadtwerke GSW sollten gemeinsam mit der Stadt Bergkamen und der
RAG ein Gutachten in Auftrag geben mit dem die energetische Geothermienutzung
untersucht wird. Mögliche Gutachter können die Energieagentur NRW, Wuppertal,
die Gertec AG, Essen sowie das Geothermiezentrum Ruhr, Bochum, sein.
Planungsrechtlich
ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens dann eine Festsetzung nach § 9 BauGB
mit einem Vorrang für erneuerbare Energien zu treffen.
7. Grubengas
Grubengas
mit dem Hauptbestandteil Methan entsteht beim geochemischen Umwandlungsprozess
der Steinkohlebildung…..In stillgelegten Bergwerken erfolgt die Gewinnung durch
bestehende Schächte oder gezielte Bohrungen (Coal Mine Methan, CMM). Das Treibhausgas-Potential
von Methan ist 21-mal höher als das von Kohlenstoffdioxid, und durch die
Verbrennung von Grubengas lässt sich das Methan in Kohlenstoffdioxid umwandeln.1
In Bergkamen bestehen 4 BHKW-Anlagen auf zwe4i Standorten (Grimberg 3-4,
Schacht 3) mit einer installierten Leistung von 5,54 MW, die in GSW Netz
eingespeist werden. Weiter 6 BHKWs auf der Schachtanlage Haus Aden werden
betriebsintern genutzt.. Weitere Anlagen sind derzeit nicht geplant. Mit einem
Ausbau der Leistung ist nicht zu rechnen, da die Anzahl ursprünglich geplanter
Anlagen bis heute nicht umgesetzt ist.
Handlungsempfehlungen
für Bergkamen
Kein
direkter Handlungsbedarf. Die Anlagen auf den ehemaligen Bergbaustandorten sind
planungsrechtlich zulässig soweit immissionsschutzrechtliche Vorschriften
eingehalten werden.
[1]
Machbarkeitsstudie zu den Potentialen Erneuerbarer Energien im Regierungsbezirk
Arnsberg, Aachen 2011, Siemens Industry Solutions im Auftrag der
Bezirkregierung Arnsberg
[2] Energiebericht 2012, Stadt Bergkamen, Dezernat III, September 2012
[3] Machbarkeitsstudie zu den Potentialen Erneuerbarer Energien im Regierungsbezirk Arnsberg, Aachen 2011, Siemens Industry Solutions im Auftrag der Bezirkregierung Arnsberg
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Boden |
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