Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom
Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2010 zur Kenntnis und
verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW.
Sachdarstellung:
Gemäß § 95
Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln
und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus:
1.
der
Ergebnisrechnung,
2.
der
Finanzrechnung,
3.
den
Teilrechnungen,
4.
der Bilanz,
5.
dem Anhang
einschl. Lagebericht.
Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Bergkamen ist am 21.12.2012 gemäß
§
95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt
worden. Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses sind dieser Vorlage
als Anlagen beigefügt.
Der
Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss
eingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
Sachbearbeiterin Holz |