Betreff
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2010 und seiner Anlagen an den Rat
Vorlage
10/1067
Aktenzeichen
hae-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2010 zur Kenntnis und verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW.

 

Sachdarstellung:

 

 

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus:

 

1.       der Ergebnisrechnung,

2.       der Finanzrechnung,

3.       den Teilrechnungen,

4.       der Bilanz,

5.       dem Anhang einschl. Lagebericht.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Bergkamen ist am 21.12.2012 gemäß

§ 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Haeske

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Holz