hier: Zustimmung zur Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
bei der Buchungsstelle 12.54.02.5293 eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von
226.313,60 €.
Das Erfordernis
einer notwendigen Deckung gem. §83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der
Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben nicht erfüllt werden. Die zeitliche
und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage. Weitere
Deckungsmöglichkeiten bestehen zurzeit nicht.
Sachdarstellung:
Die Stadt
Bergkamen hat zur Erfüllung der Pflichtaufgabe Straßenbeleuchtung einen
Beleuchtungsvertrag mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen, Bönen, Bergkamen
zum Betrieb und zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung innerhalb des
Stadtgebietes der Stadt Bergkamen, zuletzt in 2006 geändert, abgeschlossen.
Durch die
Einführung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) aus 2008 haben sich
wesentliche Änderungen für den Betrieb der Straßenbeleuchtung, wie z.B. der
Austausch uneffizienter Lampen und Vorschaltgeräte, ergeben.
Daraus
resultierend ist bei der Aufstellung des Budgetplans Straßenbeleuchtungskosten
2012/2013 eine
Haushaltssicherungsmaßnahme „Einsparpotentiale bei den Betriebs- und
Unterhaltungskosten der Straßenbeleuchtung“ in Höhe von 175.000,- €
berücksichtigt worden. Um dieses Ziel
zu erreichen, ist eine Straßenbeleuchtungskommission gebildet worden, die
verschiedene Testmaßnahmen im Stadtgebiet festgelegt und beraten hat. Ein
erster Zwischenbericht wurde in der Ausschusssitzung für Umwelt, Bauen und
Verkehr am 13.11.2012 gegeben. Dabei ist von der Verwaltung vorgetragen worden,
dass das Sparziel von 175.000 €, das sich aus Streichung des Grundpreises,
Reduzierung von Betriebskosten sowie Unterhaltungskosten zusammensetzte, nicht
erreicht werden kann, da u. a. ein Verzicht auf den Grundpreis aus konzessions-
und vertragsrechtlichen Gründen zurzeit nicht möglich ist. Über weitere
Sparmöglichkeiten über ein Contracting-Modell mit den Gemeinschaftsstadtwerken
soll im Jahr 2013 im Fachausschuss entschieden werden.
Zur Erfüllung
der vertraglichen Verpflichtung mit den GSW steht im Budget des StA 61 im
Produkt 12.54.02 auf dem Sachkonto 5293 im Haushaltsjahr 2012 ein Betrag in
Höhe von 505.000,- € zur Verfügung. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden,
dass nicht nur Aufwendungen der Straßenbeleuchtung aus dem Sachkonto bezahlt
werden, sondern auch Aufwendungen für den Betrieb der Signalanlagen und
Signalschauen.
Die bisher in
2012 gezahlten Aufwendungen für den Bereich der Straßenbeleuchtung,
Signalanlagen und Signalschauen belaufen sich auf 502.475,62 €, wobei schon der
3. Abschlag lediglich als Anzahlung in Höhe von 115.000,- € gezahlt werden
konnte. Aus der vertraglichen Forderung der GSW für die Straßenbeleuchtung von
734.593,60 €,
aufgeschlüsselt in Energiekosten von 232.733,43 € und den Kosten für den
Betrieb und die Instandhaltung von 501.860,17 €, verbleibt neben der
Budgetverschlechterung aus dem Nichterreichen der HSK-Vorgabe eine Differenz
bzw. ein Fehlbetrag für die vertragsgemäße Restforderung von 226.313,60 €.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter u. Kämmerer |
Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Hoffmann |
Mitunterzeichnung
StA 20 Haeske |