Betreff
Stromkosten der Straßenbeleuchtung
hier: Zustimmung zur Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung
Vorlage
10/1064
Aktenzeichen
66.13.06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02.5293 eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 226.313,60 €.

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. §83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage. Weitere Deckungsmöglichkeiten bestehen zurzeit nicht.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat zur Erfüllung der Pflichtaufgabe Straßenbeleuchtung einen Beleuchtungsvertrag mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen, Bönen, Bergkamen zum Betrieb und zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Bergkamen, zuletzt in 2006 geändert, abgeschlossen.

Durch die Einführung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) aus 2008 haben sich wesentliche Änderungen für den Betrieb der Straßenbeleuchtung, wie z.B. der Austausch uneffizienter Lampen und Vorschaltgeräte, ergeben.

Daraus resultierend ist bei der Aufstellung des Budgetplans Straßenbeleuchtungskosten 2012/2013  eine Haushaltssicherungsmaßnahme „Einsparpotentiale bei den Betriebs- und Unterhaltungskosten der Straßenbeleuchtung“ in Höhe von 175.000,- € berücksichtigt  worden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Straßenbeleuchtungskommission gebildet worden, die verschiedene Testmaßnahmen im Stadtgebiet festgelegt und beraten hat. Ein erster Zwischenbericht wurde in der Ausschusssitzung für Umwelt, Bauen und Verkehr am 13.11.2012 gegeben. Dabei ist von der Verwaltung vorgetragen worden, dass das Sparziel von 175.000 €, das sich aus Streichung des Grundpreises, Reduzierung von Betriebskosten sowie Unterhaltungskosten zusammensetzte, nicht erreicht werden kann, da u. a. ein Verzicht auf den Grundpreis aus konzessions- und vertragsrechtlichen Gründen zurzeit nicht möglich ist. Über weitere Sparmöglichkeiten über ein Contracting-Modell mit den Gemeinschaftsstadtwerken soll im Jahr 2013 im Fachausschuss entschieden werden.

 

Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung mit den GSW steht im Budget des StA 61 im Produkt 12.54.02 auf dem Sachkonto 5293 im Haushaltsjahr 2012 ein Betrag in Höhe von 505.000,- € zur Verfügung. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass nicht nur Aufwendungen der Straßenbeleuchtung aus dem Sachkonto bezahlt werden, sondern auch Aufwendungen für den Betrieb der Signalanlagen und Signalschauen.

Die bisher in 2012 gezahlten Aufwendungen für den Bereich der Straßenbeleuchtung, Signalanlagen und Signalschauen belaufen sich auf 502.475,62 €, wobei schon der 3. Abschlag lediglich als Anzahlung in Höhe von 115.000,- € gezahlt werden konnte. Aus der vertraglichen Forderung der GSW für die Straßenbeleuchtung von

734.593,60 €, aufgeschlüsselt in Energiekosten von 232.733,43 € und den Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung von 501.860,17 €, verbleibt neben der Budgetverschlechterung aus dem Nichterreichen der HSK-Vorgabe eine Differenz bzw. ein Fehlbetrag für die vertragsgemäße Restforderung von 226.313,60 €.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 226.313,60

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02.5293

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter u. Kämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hoffmann

Mitunterzeichnung StA 20

 

 

 

 

Haeske