Betreff
11. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen
Vorlage
10/1051
Aktenzeichen
32 57 01 hö-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 11. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

1.      Allgemeines

Der § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eröffnet den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit, für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner die erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.

Dazu gehört die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten von Markt, Kirmes und sonstigen Veranstaltungen.

Die öffentliche Einrichtung „Märkte“ dient überwiegend einzelnen Personen oder Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) kostendeckende Gebühren für die Inanspruchnahme der Märkte zu erheben. In die Gebührenkalkulation sind die zu erwartenden Aufwendungen des Jahres 2013 eingeflossen. Diese Kosten wurden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und sind insoweit gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW ansatzfähig. Zu diesen Kosten gehören auch kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen.

Mit Urteil vom 24.01.2008 hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das Abhalten von Marktveranstaltungen eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung darstellt, wenn die Vermietung des Grundstücks im Vordergrund steht. Nach Auffassung der Verwaltung steht die Grundstücksvermietung im Vordergrund, da der Markthändler ein Interesse daran hat, eine Fläche auf dem Markt zur Verfügung gestellt zu bekommen, die er unter Inanspruchnahme sonstiger Leistungen für seine Verkaufstätigkeit nutzen kann. Nebenleistungen wie beispielsweise Strom- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung und Reinigung sind von untergeordneter Bedeutung.

Die Gesamtleistung (Grundstücksvermietung und sonstige Leistungen) ist somit umsatzsteuerfrei, was gleichzeitig auch den Verzicht auf den Vorsteuerabzug beinhaltet.

 

2.      Gewinn- und Verlustvortrag

Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten vier Jahre nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd zu berücksichtigen. Verluste sollen innerhalb des gleichen Zeitraums gebührenerhöhend in die Kalkulation eingestellt werden.

Die Betriebsabrechnung 2011 endete mit einem Verlust von 9.340 EUR, der vollständig in die Kalkulation 2013 vorgetragen wird.

Ursächlich für diese Unterdeckung waren die mangelnde Auslastung, insbesondere des Samstag-Marktes, und das unplanmäßige Fernbleiben von einigen Stammhändlern auf dem Donnerstag-Markt in der Frostperiode zu Beginn des Jahres 2011 sowie in den Sommer- und Ferienmonaten, so dass weniger Gebühren eingenommen wurden als kalkuliert.

 

 

 




3.      Kalkulation 2013

 

3.1.   Kalkulationszeitraum

Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt ein Kalenderjahr.


3.2.   Ergebnis

Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Gebühr in Höhe von 2,6792 EUR. Deshalb wird ein festzusetzender Betrag von 2,68 EUR je lfd. Frontmeter vorgeschlagen.

Die kalkulierten Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,68 EUR auf 141.182 EUR.

Die Kosten einschließlich der Verlustvorträge werden in Höhe von 141.142 EUR erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt somit 100,03 %.


3.3.   Ermittlung des Gebührenbedarfs

3.3.1.       Allgemeines

Im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind viele Ausgabehaushaltsstellen zu sogenannten Konten zusammengefasst worden.

Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des NKF-Kontos übereinstimmt, sind diese mit der Kontonummer und der Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.

Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.

Die kalkulatorischen Kosten können keinen NKF-Konten zugeordnet werden.

3.3.2.       Personalkosten

Kosten                                                                62.403 EUR

Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird städtisches Personal eingesetzt.

Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten einschließlich der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte des Jahres 2013 der für den Bereich der Märkte tätigen Mitarbeiter.

3.3.3.       Unterhaltung der sonstigen unbebauten Flächen

Kosten                                                                  3.000 EUR

Für die Unterhaltung der Marktflächen sowie der Betriebsvorrichtungen sind Kosten in o.g. Höhe einzuplanen.

3.3.4.       Bewirtschaftung der Grundstücke

Kosten                                                                  7.170 EUR

Unter diesen Kosten sind Aufwendungen für folgende Leistungen zusammengefasst:

§         Grundbesitzabgaben                                                                     120 EUR

Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den Marktgrundstücken anfallen.

§         Reinigung                                                           6.200 EUR

An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Die Toilettenanlage wird aufgrund der starken Verschmutzung während der Marktzeit stündlich gereinigt. Hierfür wird mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet.

§         Strom, Wasser                                                                     750 EUR

Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstroms. Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.

§         Versicherung                                                                     100 EUR

Die Versicherung dient dem Schutz der dem Marktbetrieb zugehörenden Einrichtungen und reguliert etwaige Schadensfälle.


3.3.5.       Erstattung von Aufwendungen an private Unternehmen

Kosten                                                                  1.250 EUR

Für die Toilettennutzung durch Marktbesucher sowie Marktbeschicker am Samstag öffnet ein Gewerbebetrieb an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt. Der Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung.

Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude am Marktplatz beteiligt. Für die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten Markttoiletten ist an die Verwaltung für das Gebäude eine Entschädigung zu zahlen.

3.3.6.       Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen

Kosten                                                                  7.000 EUR

Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen (EBB) führt die maschinelle Reinigung der Marktflächen durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.




3.3.7.       Geschäftsausgaben

Kosten                                                                  2.070 EUR

Die Marktmeister erhalten für die Nutzung Ihrer privaten PKW im Zusammenhang mit Marktveranstaltungen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz.

3.3.8.       Baubetriebshofleistungen

Kosten                                                                33.000 EUR

Vor und nach den Marktveranstaltungen führt der Baubetriebshof (BBH) die Absperrungen und Räumungen der Marktplätze durch. Die vom Baubetriebshof veranschlagten Kosten sind zu erstatten.

3.3.9.       Sonstige interne Leistungsbeziehungen

Kosten                                                                  4.011 EUR

Bei diesen Kosten handelt es sich um den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag. Hiermit sind Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Bewirtschaftung der Märkte entstehen. Dazu gehören u.a. Heizkosten, Büromaterialien und Strom.

3.3.10.    Kalkulatorische Kosten

Kosten                                                                11.898 EUR

Die kalkulatorischen Kosten setzen sich zusammen aus kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen für die Toilettenanlage am Marktplatz, das mobile Kassensystem der Marktmeister, die Pflasterung an der Präsidentenstraße zwischen Leibnitzstraße und Hochstraße und des Marktplatzes sowie darüber hinaus aus den kalkulatorischen Zinsen für den Grund und Boden an der Präsidentenstraße zwischen Leibnitzstraße und Hochstraße und des Marktplatzes.

Die Abschreibungen in Höhe von 8.278 EUR ermitteln sich anhand des Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 3.620 EUR wurde ein Zinssatz von 6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).


3.3.11.    Verlustvortrag

Verlust 2011                                                                  9.340 EUR

Der Verlust des Jahres 2011 wird in voller Höhe im Jahr 2013 berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.      Ermittlung der Frontmeter

Bei Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:

Markt Mitte

1.010 m

46 Veranstaltungen

Markt Mitte Verlegung

900 m

2 Veranstaltungen

Markt Fußgängerzone

85 m

52 Veranstaltungen

Gesamtmeter pro Jahr

52.680 m

 



5.      Gebührenkalkulation

Der Gebührensatz wird anhand des Frontmetermaßstabs ermittelt. Danach beträgt der Gebührensatz pro Frontmeter 2,6792 EUR (Division der Gesamtkosten von 141.142 EUR durch 52.680 mögliche Frontmeter).

Die Gebühr für das Jahr 2013 sollte daher auf 2,68 EUR festgesetzt werden. Die Gebühr für das Jahr 2012 betrug 2,82 EUR.

 

 



 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll

Sichtvermerk, StA 30     

 

 

 

 

Roreger