Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 11. Änderung zur Satzung über die Erhebung von
Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der
Stadt Bergkamen so, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1.
Allgemeines
Der § 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eröffnet
den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit, für die
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner die
erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.
Dazu gehört die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten
von Markt, Kirmes und sonstigen Veranstaltungen.
Die öffentliche Einrichtung „Märkte“ dient überwiegend einzelnen Personen oder
Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
kostendeckende Gebühren für die Inanspruchnahme der Märkte zu erheben. In die
Gebührenkalkulation sind die zu erwartenden Aufwendungen des Jahres 2013
eingeflossen. Diese Kosten wurden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ermittelt und sind insoweit gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW ansatzfähig. Zu
diesen Kosten gehören auch kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische
Zinsen.
Mit Urteil vom 24.01.2008 hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das
Abhalten von Marktveranstaltungen eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung
darstellt, wenn die Vermietung des Grundstücks im Vordergrund steht. Nach
Auffassung der Verwaltung steht die Grundstücksvermietung im Vordergrund, da
der Markthändler ein Interesse daran hat, eine Fläche auf dem Markt zur
Verfügung gestellt zu bekommen, die er unter Inanspruchnahme sonstiger
Leistungen für seine Verkaufstätigkeit nutzen kann. Nebenleistungen wie
beispielsweise Strom- und Wasserversorgung, Abfallentsorgung und Reinigung sind
von untergeordneter Bedeutung.
Die Gesamtleistung (Grundstücksvermietung und sonstige Leistungen) ist somit
umsatzsteuerfrei, was gleichzeitig auch den Verzicht auf den Vorsteuerabzug
beinhaltet.
2.
Gewinn- und Verlustvortrag
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW
sind Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten vier Jahre nach
Beendigung des Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd zu berücksichtigen.
Verluste sollen innerhalb des gleichen Zeitraums gebührenerhöhend in die
Kalkulation eingestellt werden.
Die Betriebsabrechnung 2011 endete mit einem Verlust von 9.340 EUR, der
vollständig in die Kalkulation 2013 vorgetragen wird.
Ursächlich für diese Unterdeckung waren die mangelnde Auslastung, insbesondere
des Samstag-Marktes, und das unplanmäßige Fernbleiben von einigen Stammhändlern
auf dem Donnerstag-Markt in der Frostperiode zu Beginn des Jahres 2011 sowie in
den Sommer- und Ferienmonaten, so dass weniger Gebühren eingenommen wurden als
kalkuliert.
3.
Kalkulation 2013
3.1.
Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt ein Kalenderjahr.
3.2.
Ergebnis
Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich
eine Gebühr in Höhe von 2,6792 EUR. Deshalb wird ein festzusetzender Betrag von
2,68 EUR je lfd. Frontmeter vorgeschlagen.
Die kalkulierten Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,68 EUR
auf 141.182 EUR.
Die Kosten einschließlich der Verlustvorträge werden in Höhe von 141.142 EUR
erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt somit 100,03 %.
3.3.
Ermittlung des Gebührenbedarfs
3.3.1.
Allgemeines
Im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind viele
Ausgabehaushaltsstellen zu sogenannten Konten zusammengefasst worden.
Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des
NKF-Kontos übereinstimmt, sind diese mit der Kontonummer und der
Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.
Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.
Die kalkulatorischen Kosten können keinen NKF-Konten zugeordnet werden.
3.3.2.
Personalkosten
Kosten 62.403 EUR
Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des
reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird
städtisches Personal eingesetzt.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten
einschließlich der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für
Beamte des Jahres 2013 der für den Bereich der Märkte tätigen Mitarbeiter.
3.3.3.
Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Flächen
Kosten 3.000 EUR
Für die Unterhaltung der Marktflächen sowie der Betriebsvorrichtungen sind
Kosten in o.g. Höhe einzuplanen.
3.3.4.
Bewirtschaftung
der Grundstücke
Kosten 7.170 EUR
Unter diesen Kosten sind Aufwendungen für folgende Leistungen zusammengefasst:
§
Grundbesitzabgaben 120 EUR
Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den
Marktgrundstücken anfallen.
§
Reinigung
6.200 EUR
An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am
Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Die Toilettenanlage wird aufgrund der
starken Verschmutzung während der Marktzeit stündlich gereinigt. Hierfür wird
mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet.
§
Strom,
Wasser 750 EUR
Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstroms.
Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach Verbrauch
in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.
§
Versicherung 100 EUR
Die Versicherung dient dem Schutz der dem Marktbetrieb zugehörenden
Einrichtungen und reguliert etwaige Schadensfälle.
3.3.5.
Erstattung
von Aufwendungen an private Unternehmen
Kosten 1.250 EUR
Für die Toilettennutzung durch Marktbesucher sowie Marktbeschicker am Samstag
öffnet ein Gewerbebetrieb an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt.
Der Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung.
Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude am Marktplatz beteiligt. Für
die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten
Markttoiletten ist an die Verwaltung für das Gebäude eine Entschädigung zu
zahlen.
3.3.6.
Auszahlungen
für sonstige Dienstleistungen
Kosten 7.000 EUR
Der Entsorgungsbetrieb Bergkamen (EBB) führt die maschinelle Reinigung der
Marktflächen durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.
3.3.7.
Geschäftsausgaben
Kosten 2.070 EUR
Die Marktmeister erhalten für die Nutzung Ihrer privaten PKW im Zusammenhang
mit Marktveranstaltungen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz.
3.3.8.
Baubetriebshofleistungen
Kosten 33.000 EUR
Vor und nach den Marktveranstaltungen führt der Baubetriebshof (BBH) die
Absperrungen und Räumungen der Marktplätze durch. Die vom Baubetriebshof
veranschlagten Kosten sind zu erstatten.
3.3.9.
Sonstige
interne Leistungsbeziehungen
Kosten 4.011 EUR
Bei diesen Kosten handelt es sich um den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag.
Hiermit sind Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Bewirtschaftung der Märkte entstehen. Dazu gehören u.a. Heizkosten,
Büromaterialien und Strom.
3.3.10.
Kalkulatorische
Kosten
Kosten 11.898 EUR
Die kalkulatorischen Kosten setzen sich zusammen aus kalkulatorischen Abschreibungen
und kalkulatorischen Zinsen für die Toilettenanlage am Marktplatz, das mobile
Kassensystem der Marktmeister, die Pflasterung an der Präsidentenstraße
zwischen Leibnitzstraße und Hochstraße und des Marktplatzes sowie darüber
hinaus aus den kalkulatorischen Zinsen für den Grund und Boden an der
Präsidentenstraße zwischen Leibnitzstraße und Hochstraße und des Marktplatzes.
Die Abschreibungen in Höhe von 8.278 EUR ermitteln sich anhand des
Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 3.620 EUR
wurde ein Zinssatz von 6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).
3.3.11.
Verlustvortrag
Verlust 2011 9.340 EUR
Der Verlust des Jahres 2011 wird in voller Höhe im Jahr 2013 berücksichtigt.
4.
Ermittlung der Frontmeter
Bei Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:
Markt
Mitte |
1.010 m |
46 Veranstaltungen |
Markt
Mitte Verlegung |
900 m |
2 Veranstaltungen |
Markt
Fußgängerzone |
85 m |
52 Veranstaltungen |
Gesamtmeter
pro Jahr |
52.680 m |
|
5.
Gebührenkalkulation
Der Gebührensatz wird anhand des Frontmetermaßstabs ermittelt. Danach beträgt
der Gebührensatz pro Frontmeter 2,6792 EUR (Division der Gesamtkosten von
141.142 EUR durch 52.680 mögliche Frontmeter).
Die Gebühr für das Jahr 2013 sollte daher auf 2,68 EUR festgesetzt werden. Die
Gebühr für das Jahr 2012 betrug 2,82 EUR.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Wenske Beigeordneter |
|
Amtsleiterin Busch |
Sachbearbeiter Höll |
Sichtvermerk,
StA 30 Roreger |