Betreff
Abfallbeseitigung
hier: 18. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
10/1048
Aktenzeichen
70.09.01 pol-gro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1 beigefügt sind.

Sachdarstellung:

 

 

Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.

 

 

 

 

1.                       Sammel- und Transportleistung des EBB

Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im Ergebnis ist festzustellen, dass lediglich der Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst (TVöD) und ein erhöhter Dieseldurchschnittspreis zu Mehrkosten im Logistikbereich des EBB führen.


2.                       Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2013 folgende Gebührensätze beschlossen:

 

3.                                Veränderungen gegenüber 2012

Neben der vg. Gebührenfestsetzung des Kreises Unna sind folgende Verände­rungen gegenüber der Gebührenkalkulation 2013 zu berücksichtigen:

Ø      Geringere Erlöse aus dem Bereich der kommunalen Papierverwertung aufgrund der neuen Ausschreibung der GWA / AKU von 109,09 € je Gewichtstonne auf 104,41 €


 

4.                  Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

4.1                            Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2010 sieht einen Gewinn­vortrag für Restabfall von rd. 225.385  € und für Bioabfall von rd. 9.186 € vor. In der Kalkulation für 2012 wurden vom Gewinnvortrag für Restabfall rund die Hälfte = 112.693 € bereits berücksichtigt, sodass neben dem Gewinnvortrag für Bioabfall der Rest des Gewinn­vor­trages für Restabfall (112.692 €) berücksichtigt  werden.

4.2                            Kalkulationszeitraum

 

Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

4.3                            Ergebnis

4.3.1                        Gesamtveränderung 2013

Bedingt durch die oben genannten Einflussfaktoren werden im Vergleich zum Vorjahr im Restabfallbereich Mehrbelastungen in Höhe von 4,45% erwartet.

Im Bereich Bioabfall ist eine Gebührenerhöhung um 7,5% unumgänglich, da im Gegensatz zum Vorjahr lediglich ein unwesentlicher Gewinnvortrag die vorgenannte Erhöhung nicht ausgleichen bzw. dämpfen kann.

 

4.3.2                        Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall

Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2013 im Vergleich zu 2012 folgende Gebührensätze (1,7248 €/l – gerundet 1,72 €/l):

 

4.3.3                      Gebühren für die Beseitigung von Restabfall

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,5197 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,52 €/l festgesetzt werden. Neben der Erhöhung der Vorauszahlung an den Kreis Unna für Verbrennung etc. sind hier die Kostensteigerungen aufgrund des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst und Kraftstoffkosten zu nennen.

Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2012 folgende Änderungen:




Gebührenbedarfsermittlung

4.3.4                        Kosten des Einsammelns und Transportierens

4.3.4.1                  Personalkosten

4.3.4.1.1             Personalkosten der Einsatzplanung                                                             55.276 €

Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.

4.3.4.1.2           Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung                                       9.215 €

Gemäß KGSt-Bericht 4/2011 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-     Sachkostenpauschale                                                                                6.250 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-    Allgemeine informationstechnische Unterstützung                                   3.450 €

Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt.

 

4.3.4.1.3             Personalkosten Fahrer/Lader                                                                     415.574 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von neun Mitarbeitern, die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.

4.3.4.1.4             Kosten des Arbeitsplatzes                                                                            41.558 €

Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

 

4.3.4.1.5             Vertretung Urlaub/Krankheit                                                                            3.780 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 97 Personalstunden benötigt, die nicht mit den neun Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.

4.3.4.2                  Kalkulatorische Abschreibungen

 

                   Als Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.

4.3.4.2.1           Fahrzeuge                                                                                                    165.762 €

4.3.4.2.2           Halle                                                                                                                 4.489 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.2.3           Abfallgefäße                                                                                                   25.987 €

Der von Remondis übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum von acht Jahren abgeschrieben. Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschrei­bungsdauer von zwölf Jahren berücksichtigt.

4.3.4.2.4           Gefäße Neukauf

Die in 2013 neu eingeführten 80 l Restmüllgefäße werden mit einer Abschreibungsdauer von zwölf Jahren berücksichtigt.                                                                                   24.105 €

4.3.4.2.5           Sonstiges                                                                                                       11.256 €

Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.3.4.3                  Kalkulatorische Zinsen                                                                                  44.920 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalku­latorischen Zinssatz von 6,5 %.

4.3.4.4                  Unterhaltung der Fahrzeuge                                                                       303.339 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Voll-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.5                  Personalkosten Verwaltung EBB                                                                173.644 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungs­prüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpau­schalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

4.3.5                        Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

4.3.5.1                  Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.

                   Es wird davon ausgegangen, dass für 2013 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a) Restabfall

-    aus Restabfallgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2011 bis September 2012 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2013 rd. 8.150 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind.

                  

                   -    Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 200 t wildem Müll ausgegangen.

 

                   b) Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 4,56 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 84,90 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am GWA-Wertstoffhof anfallen.

Für 2013 wird von einer Menge von 3.380 t ausgegangen.

                   c) Bioabfall

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2011 bis September 2012 kann für 2013 von einer Sammelmenge von 2.550 t ausgegangen werden.

                   d)  Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 2.000 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 80 t zugrunde gelegt.

Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:


 

 



4.3.5.2                  Betreiberkosten Wertstoffhof                                                                           122.400 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrecht­erhaltung des Betriebes dienen.

Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.3.5.3                  Entsorgung Sonderabfälle                                                                              5.000 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

4.3.5.4                  Containergestellung                                                                                      12.000 €

Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

4.3.5.5                  Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe                                                         6.000 €

Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der o. g. Betrag benötigt.

4.3.5.6                  Kosten für Gebührenmarken                                                                          1.600 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

 

4.3.5.7                  Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender                            11.668 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt verteilt.

4.3.5.8                  Leistungen des Baubetriebshofes                                                           50.200,00 €

Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant ist eine Inanspruchnahme von ca. 1.000 Personalstunden zuzüglich Fahrzeugeinsatz.

4.3.5.9                  Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -                112.833 €

Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

4.3.5.10               Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -                   32.824 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

 

4.3.6                        Zu erwartende Erlöse

4.3.6.1                  Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen                                           317.406 €

                   Der Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge in 2013 eine Vergütung von 104,41 € je Tonne.

 

Der DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.

 

Als Gesamtjahresmenge werden 3.600 t zugrunde gelegt.

4.3.6.2                  Erlöse Sperrmüllkarten                                                                                 62.250 €

4.3.6.3                  Erlöse Grünschnittkarten                                                                                1.580 €

4.3.6.4                  Erlöse Wertstoffhof                                                                                     257.309 €

4.3.6.5                  Erlöse Restabfallsäcke                                                                                   1.748 €

4.3.6.6                  Erlöse Behältertausch                                                                                    5.852 €

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.

4.3.6.7                  Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst                                        11.103 €

 

Der Einsatz des anzuschaffenden Abrollkipperfahrzeuges soll zu 40 % im Bereich Winterdienst erfolgen.

 

4.3.7                        Durch Gebühren zu deckende Kosten

                   Nach der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von

-    Restabfall                                                                                            3.783.218 €
-    Bioabfall                                                                                                  515.237 €

4.3.8                        Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2010

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse des Jahres 2010 (im Restmüll anteilig) als Gebühren mindernd in die Kalkulation einbezogen.

4.3.9                        Ermittlung des Gebührensatzes

 

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung EBB

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter u. Techn. Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger