hier: 18. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die
Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den
Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen
gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie als Anlage 1
beigefügt sind.
Sachdarstellung:
Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für
Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau
Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im Ergebnis ist
festzustellen, dass lediglich der Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst
(TVöD) und ein erhöhter Dieseldurchschnittspreis zu Mehrkosten im
Logistikbereich des EBB führen.
2.
Gebührenfestsetzung
des Kreises Unna
In seiner letzten Sitzung hat der Kreistag für 2013 folgende Gebührensätze
beschlossen:
3.
Veränderungen
gegenüber 2012
Neben der vg. Gebührenfestsetzung des Kreises Unna sind
folgende Veränderungen gegenüber der Gebührenkalkulation 2013 zu
berücksichtigen:
Ø
Geringere Erlöse aus dem
Bereich der kommunalen Papierverwertung aufgrund der neuen Ausschreibung der
GWA / AKU von 109,09 € je Gewichtstonne auf 104,41 €
4.
Gebührenfestsetzung
der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag
nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2010 sieht einen Gewinnvortrag
für Restabfall von rd. 225.385 € und
für Bioabfall von rd. 9.186 € vor. In der Kalkulation für 2012 wurden vom
Gewinnvortrag für Restabfall rund die Hälfte = 112.693 € bereits
berücksichtigt, sodass neben dem Gewinnvortrag für Bioabfall der Rest des
Gewinnvortrages für Restabfall (112.692 €) berücksichtigt werden.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als
Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung 2013
Bedingt durch die oben genannten Einflussfaktoren werden im Vergleich zum Vorjahr im Restabfallbereich Mehrbelastungen in Höhe von 4,45% erwartet.
Im Bereich Bioabfall ist eine Gebührenerhöhung um 7,5% unumgänglich, da im Gegensatz zum Vorjahr lediglich ein unwesentlicher Gewinnvortrag die vorgenannte Erhöhung nicht ausgleichen bzw. dämpfen kann.
4.3.2
Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall
Für
die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2013 im Vergleich
zu 2012 folgende Gebührensätze (1,7248 €/l – gerundet 1,72 €/l):
4.3.3
Gebühren für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,5197 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,52 €/l
festgesetzt werden. Neben der Erhöhung der Vorauszahlung an den Kreis Unna für
Verbrennung etc. sind hier die Kostensteigerungen aufgrund des Tarifabschlusses
im Öffentlichen Dienst und Kraftstoffkosten zu nennen.
Hieraus ergeben
sich zum Vergleich mit 2012 folgende Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten des Einsammelns und
Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1
Personalkosten der
Einsatzplanung 55.276
€
Für die Planung und Überwachung der Touren für die Sammlung von Restabfall,
Bioabfall, Papier und Sperrmüll sowie die Auslieferung von auszutauschenden
Gefäßen wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden
über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.
4.3.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes
der Einsatzplanung 9.215
€
Gemäß KGSt-Bericht 4/2011 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 6.250
€
Die Pauschale
beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten,
allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie
deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 3.450
€
Hiermit werden
Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw.
Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der
EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten Fahrer/Lader 415.574
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von neun Mitarbeitern, die Aufteilung
erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten
Arbeitsstunden.
4.3.4.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 41.558
€
Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung,
Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.5
Vertretung Urlaub/Krankheit 3.780
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 97 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
neun Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.4.2
Kalkulatorische
Abschreibungen
Als
Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 165.762
€
4.3.4.2.2
Halle 4.489
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3
Abfallgefäße 25.987
€
Der von Remondis übernommene Gefäßbestand wird über einen Zeitraum von acht
Jahren abgeschrieben. Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer
von zwölf Jahren berücksichtigt.
4.3.4.2.4
Gefäße Neukauf
Die in 2013 neu eingeführten 80 l Restmüllgefäße werden mit einer
Abschreibungsdauer von zwölf Jahren berücksichtigt. 24.105
€
4.3.4.2.5
Sonstiges 11.256
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.4.3
Kalkulatorische Zinsen 44.920
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen
Zinssatz von 6,5 %.
4.3.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 303.339
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und
Kraftstoffverbrauch sowie für Voll-Service-Verträge. Die Verteilung erfolgt
anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.5
Personalkosten Verwaltung EBB 173.644
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige Kosten der
Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten der Verbrennung und
Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna
Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis
Unna die Gebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise
angehoben.
Es wird davon ausgegangen,
dass für 2013 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund der
Sammelergebnisse der Monate Oktober 2011 bis September 2012 ist davon
auszugehen, dass im Jahr 2013 rd. 8.150 t über Restabfallgefäße zu entsorgen
sind. |
- Wilder Müll
Es wird von einer
Tonnage von 200 t wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,56 € je
Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 84,90 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2013 wird von einer Menge von 3.380 t ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2011 bis September 2012 kann
für 2013 von einer Sammelmenge von 2.550 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 2.000 t
und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 80 t
zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
4.3.5.2
Betreiberkosten
Wertstoffhof 122.400
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 5.000
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten
Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 12.000
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung
aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über
einen Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 6.000
€
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der o. g. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten für Gebührenmarken 1.600
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.5.7
Erstellung, Fortführung und
Verteilung der Abfallkalender 11.668
€
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 50.200,00
€
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Geplant
ist eine Inanspruchnahme von ca. 1.000 Personalstunden zuzüglich
Fahrzeugeinsatz.
4.3.5.9
Inanspruchnahme von
Leistungen der Verwaltung - Personal - 112.833
€
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.3.5.10
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung -
sächlich - 32.824 €
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.6
Zu erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen 317.406
€
Der Kreis Unna zahlt für
84,04 % der gesammelten Menge in 2013 eine Vergütung von 104,41 € je Tonne.
Der DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der
Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.
Als Gesamtjahresmenge werden 3.600 t zugrunde
gelegt.
4.3.6.2
Erlöse Sperrmüllkarten 62.250
€
4.3.6.3
Erlöse Grünschnittkarten 1.580
€
4.3.6.4
Erlöse Wertstoffhof 257.309
€
4.3.6.5
Erlöse Restabfallsäcke 1.748
€
4.3.6.6
Erlöse Behältertausch 5.852
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen
wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.
4.3.6.7
Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst 11.103 €
Der Einsatz des anzuschaffenden
Abrollkipperfahrzeuges soll zu 40 % im Bereich Winterdienst erfolgen.
4.3.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach der Umlage der Kosten
und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der
Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich
Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 3.783.218
€
- Bioabfall 515.237
€
4.3.8
Defizite und Überschüsse Abfallgebühren
2010
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse des Jahres 2010
(im Restmüll anteilig) als Gebühren mindernd in die Kalkulation einbezogen.
4.3.9
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung von
Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens
nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Techn. Beigeordneter |
|
Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |