Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes 2013 des EntsorgungsBetriebBergkamen
Vorlage
10/1046
Aktenzeichen
70.02 pol-gro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2013 des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) so wie er als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).

 

Sie können nicht – wie der gemeindliche Haushaltsplan – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 Abs. 3 GO NRW zulässt.

 

Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.

 

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) enthält alle notwendigen Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen für Investitionen für das Jahr 2013 sowie einen Ausblick auf die Jahre 2014-2016.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung EBB

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter u. Techn. Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels