Betreff
Errichtung einer Moschee auf einem städt. Grundstück
hier: Vorbereitung eines Grundstückskaufvertrages
Vorlage
10/1045
Aktenzeichen
bra-ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem Verein „Türkische Islamische Gemeinde zu Bergkamen – Zentralmoschee e. V.“ (DiTiB) vorbehaltlich des Ergebnisses des baurechtlichen Verfahrens mitzuteilen, dass die Stadt grundsätzlich bereit ist, das Grundstück zum Zwecke der Errichtung einer Moschee zu veräußern.

 

Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Verein „Türkisch Islamische Gemeinde zu Bergkamen - Zentralmoschee e. V.“ (DiTiB), ist Eigentümer des Gebäudes Am Wiehagen 35 a sowie des dazugehörigen Grundstückes. Aufgrund der bestehenden eingeschränkten Raum- sowie Stellplatzsituation ist der Verein an der Verlagerung seines derzeitigen Standortes sowie Erwerb einer geeigneten Fläche im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Moschee interessiert.

Anfang 2012 wurden zwischen der Verwaltung und dem Vorstand des Vereins erste Gespräche mit anschließender Standortuntersuchung geführt. Als Ergebnis dieser Untersuchung wurde dem Verein - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Bergkamen - eine insgesamt 4.419 m² große zwischen der Karl-Liebknecht-Straße und der Landwehrstraße gelegene Fläche zum eventuellen Erwerb angeboten. Lage und Größe des Grundstückes können dem Lageplan (Anlage I) entnommen werden.

Im Verlauf der weiteren Gespräche wurden unter Beteiligung des vom Verein beauftragten Architekten, Herrn Mehmet Karademir aus Hamm, Gespräche über die Vorbereitung des geplanten Bauvorhabens geführt und die von diesem vorgelegten Pläne abgestimmt. Herr Karademir hat das geplante Projekt bereits im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 30.10.2012, Drucksache Nr. 10/0998, vorgestellt. Das bisherige Planungsergebnis ist auch Gegenstand einer Vorlage für die Sitzung des Integrationsrates am 29.11.2012 (Drucksache Nr. 10/1035).

 

Sobald sämtliche für die Realisierung des Projektes erforderlichen Unterlagen und Gutachten vorliegen und eine endgültige Abstimmung des Bauvorhabens zwischen dem Verein, dem Architekten und dem Baudezernat der Stadt erfolgt ist, soll das Bauvoranfrage- bzw. Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden. Sollte hierbei festgestellt werden, das baurechtliche Bedenken gegen die Realisierung des Projektes nicht bestehen und eine Genehmigung des Bauvorhabens in Aussicht gestellt werden kann, ist vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages beabsichtigt. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Bergkamen hierzu nach Beurkundung des Vertrages eine gesonderte Vorlage, die Aussagen zu den finanziellen Konditionen und weiteren Vertragsinhalten enthält, zuleiten. Der Vertrag soll auch ein Rücktrittsrecht für den Fall enthalten, dass abschließend festgestellt wird, dass das geplante Bauvorhaben aus baurechtlichen Gründen nicht realisiert werden kann.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Heermann

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Brauner