Betreff
Änderung der Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII ab dem 01.01.2013
Vorlage
10/1030
Aktenzeichen
re-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die neuen „Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII “ in der von der Verwaltung als Anlage 1 vorgelegten Fassung.

 

Sachdarstellung:

 

Die Ausführung der gesetzlichen Vorgaben für alle Hilfen zur Erziehung ist seitens der Jugendämter in der Vergangenheit bereits durch entsprechende Richtlinien geregelt worden, und zwar einheitlich durch entsprechende Rats- und Kreistagsbeschlüsse für alle Jugendämter des Kreises Unna.

Die letzte Änderung der Richtlinien wurde Anfang 2006 vorgenommen.

Inzwischen haben sich rechtliche Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Richtlinien erforderlich machen.

Die Neufassung dieser Richtlinien ist auf Ebene der Leitungen der Jugendämter inzwischen erfolgt, die neue Fassung liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei.

 

Die wesentlichen Eckpunkte der künftigen Richtlinien lassen sich in folgenden Stichpunkten zusammenfassen:

 

1.      Die Regelungen über Leistungen im Bereich der Tagespflege wurden komplett entfernt, da für diesen Bereich eigene Richtlinien vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen am 03.12.2008 beschlossen wurden.

2.      Die Regelung der pauschalen Kürzung des Pflegegeldes gem. § 33 i. V. m.

§ 39 SGB VIII bei Verwandtenpflege wird gestrichen. Laut aktuellen Gerichts-entscheidungen ist eine Kürzung nur in Höhe eines individuell errechneten Unterhaltsbetrages zulässig.

3.      Anpassung der Höchstgrenze für Erstattung angemessener Aufwendungen für die Altersvorsorge und Unfallversicherung bei Hilfen gem. § 33 SGB VIII in Vollzeitpflege.

4.      Anpassung der einmaligen Beihilfen bei stationären Hilfen in Vollzeit- bzw. Heimpflege an die Empfehlungen der Landeskommission Jugendhilfe NRW

 

In der Anlage 2 ist eine Synopse beigefügt, aus der die wesentlichen Änderungen zwischen der alten und neuen Fassung ersichtlich sind.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Reiß